Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsanwalt wanrt vor Erbschleicherei durch Einfluss des erbschleichenden „Freundeskreises“

In vielen Fallbeispielen wird der Eindruck vermittelt, dass der „Freundeskreis“ eine Schutzfunktion für das Erbschleicher-Opfer hat. Es kann aber auch umgekehrt sein und als Freunde eingeschätzte Personen entpuppen sich als Erbschleicher. Das Problem ist, dass Behörden und Gerichte hierfür kaum sensibilisiert sind und die Erbschleicher-Motivation nicht erkennen und die Aussagen aus dem Freundeskreis als wahr unterstellen, obwohl diese Aussagen aus […..]
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Vom Rechtsanwalt empfohlen: Man sollte den Pflichtteilsanspruch gegen Erbschleicher prüfen

Insbesondere Kinder haben einen Pflichtteilsanspruch gegen den Erbschleicher auf einen Pflichtteil. Dieser Anspruch ist rechtlich stark, wird aber durch den Erbschleicher fast immer torpediert und (in unzulässiger Art und Weise) geschmälert. Es gibt aber Tricks, mit denen Kinder punkten können: Anwesenheit im Notartermin bei der Erstellung des notariellen Nachlassverzeichnisses, Nachprüfung des vorgelegten Immobilienwertgutachtens durch einen privat beauftragten Gutachter, Mitteilung von […..]
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Schutz vor Erbschleicherei durch bindendes Ehegattentestament

Das OLG Celle hat in einer Entscheidung vom 05.06.2024 zum AZ. 6 W 56/24 ausgeurteilt, dass ein Ehegattentestament zu Lebzeiten beider Eheleute nur dann wirksam durch einen Ehepartner widerrufen ist, wenn der notarielle Widerruf ordnungsgemäß zugestellt worden ist. Hieran sind hohe Formanforderungen zu stellen. Dies führt auch dazu, dass Eheleute vor einer Erbschleicher jedenfalls etwas geschützt sind, denn es ist […..]
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Erbschleicherei bei komplexer Rechtsgestaltung

Insbesondere wenn sich Anlageberater, Bänker oder Rechtsanwälte als Erbschleicher betätigen, ist ein Winkelzug, dass dem Opfer eine komplexe Rechtsgestaltung beraten wird, häufig mit dem Argument, der sinnvollen Nachfolgeplanung oder der Steuerersparnis. Vielfach verstehen die Opfer die Gestaltung nicht, vertrauen aber dem (langjährigen) Berater, der sich wie eine Spinne im Netz als verantwortliche Person in die Gestaltung mit hineinnimmt. Entspricht die […..]
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Erbschleicherei und obergerichtliche Rechtsprechung

Es gibt immer wieder Rechtsprechung, die trotz einer erheblichen gesundheitlichen Einschränkung eine Testierunfähigkeit verneint und damit eine Erbschleicherei ermöglicht. In einer Entscheidung des OLG Brandenburg (veröffentlicht in ZEV 2024, 565) lag der Fall zwar so, dass der Erblasser eine erhebliche Erkrankung hatte, im Prozess aber nicht nachgewiesen werden konnte, dass diese Erkrankung auch Einfluss auf die Willensbildung gehabt hat. Insbesondere […..]
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Erbschleicherei – Vorsicht vor der Ex

Auch Expartner können sich als Erbschleicher profilieren. Denn zwar ist das persönliche Verhältnis zwischen den Eheleuten bzw. Partnern durch die Trennung zerstört, das vielleicht vorher gute Verhältnis zu den Schwiegereltern ist aber geblieben. Manchmal nehmen die Eltern dem eigenen Kind die Trennung übel und stellen sich auf die Seite des Partners, der Partnerin. Diese Person kann sich als Erbschleicher entpuppen, […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Ich kenne mehrere Fälle, in denen die nichteheliche Lebensgemeinschaft die Erbschleicherei mittelbar begünstigt hat, und zwar deshalb, weil sich die Partner in der NELG bewusst sind, dass sie keine gesicherte Vermögensposition (über ein gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht) haben. Dies kann insbesondere bei einer langjährigen Beziehung Ängste begünstigen und dazu führen, dass ein Partner seine Partnerin rechtswidrig schädigt, um sich die […..]
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Rechtsanwalt klärt über Probleme bei der Untersuchung des Erbschleicher-Opfers auf

In bestimmten Konstellationen gibt es die Situation, dass das Erbschleicher-Opfer noch zu Lebzeiten gutachterlich untersucht wird, beispielsweise, wenn es um die Rückabwicklung einer Immobilienschenkung geht und sich die Frage stellt, ob das Opfer noch geschäftsfähig gewesen ist. Das Problem ist, dass viele Gutachter dann Rückschlüsse aus der konkreten Untersuchung ziehen und nicht ausreichend berücksichtigen, dass bei bestimmten psychiatrischen Grunderkrankungen auch […..]
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Rechtsanwalt warnt zur Vorsicht bei kaum bekannten psychiatrischen Erkrankungen im Erbschleicherfall

Ein großes Problem beim Kampf gegen Erbschleicher ist, dass immer wieder Themen bei Gericht durch zu streiten sind, die für Rechtsanwälte, Gerichte und Gutachter kaum bekannt sind. Dabei kann ein Problem sein, dass im Rahmen der Testierunfähigkeit nicht die bekannteste psychiatrische Grunderkrankung Demenz relevant ist, sondern eine andere Erkrankung. Dann ist es für alle Beteiligten schwierig, hiermit umzugehen. Dies gilt […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicher-Schutz bei Zeitablauf

Ein ständiges Problem bei Erbfällen und insbesondere Erbschleicher-Fällen ist, dass viel Zeit bis zu einer gerichtlichen Entscheidung ergeht. Im Einzelfall dauern die Verfahren so lange, dass eine Verjährung in Bezug auf konkrete Ansprüche gegen den Erbschleicher eingetreten ist. Dies kann daran liegen, dass man erst Vorprozesse gegen andere Personen führen muss, bevor überhaupt eine Klage gegen den Erbschleicher möglich ist. […..]
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