Immer wieder gibt es Fälle, in denen Kinder sehenden Auges miterleben, wie ein Elternteil einem Erbschleicher hörig ist und dieser Erbschleicher sich anschickt, sich des Erbes zu bemächtigen.
In einem aktuellen Fall ist der Vater der Mandantin gesundheitlich angeschlagen und heiratet seine Pflegekraft. Die Tochter kann dies nicht verhindern und verliert schrittweise den Kontakt zum Vater.
Dieser ist für sie auf menschlicher Ebene verloren. Sie muss damit rechnen, dass die nunmehr Ehefrau alles daran setzt, dass der Pflichtteilsanspruch reduziert wird. Um dies zu verhindern, ist es im Einzelfall sinnvoll, darüber zu diskutieren, ob die Mandantin als Tochter lebzeitig eine Pflichtteilsabfindung ausverhandelt, damit sie mit dem Fall abschließen und jedenfalls einen Teil des Erbes für sich retten kann.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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