Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherei und Blanko-Unterschriften

Blanko-Unterschriften sind ein für Erbschleicher wichtiges Instrument, um sich Vermögensvorteile zu verschaffen. Es gibt immer wieder (vorwiegend ältere) Menschen, die Blanko-Unterschriften auf Vollmachten, Versicherungsverträgen, Schenkungsverträgen oder Quittungen leisten, ohne sich des rechtlichen Risikos bewusst zu sein. Erbschleicher überzeugen meist damit, dass sie dem Betroffenen das „lästige Ausfüllen“ des Formblattes oder Vertrages abnehmen. So kommt es vor, dass sich der Erbschleicher […..]
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Vorsicht bei Provokationen des Erbschleichers

Erbschleichern gelingt es häufig, zwischen dem Opfer und dessen Familie ein Spannungsfeld aufzubauen. Dieses Spannungsfeld kann im Einzelfall von dem Erbschleicher so stark gefördert werden, dass die Familie es nicht mehr aushält und sich provozieren lässt, bis hin zu einem unausgegorenen Betreuungsantrag, einem tätlichen Angriff, einer Strafanzeige.   Erweisen sich die Rechtsschritte als unbegründet bzw. schaltet das Opfer bei einer […..]
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Untypische Klauseln bei Verträgen zugunsten eines Erbschleichers

Es gibt eine Vielzahl von Verträgen, die im Einzelfall von Erbschleichern gewählt werden, um sich zu bereichern:   Mietverträge mit verbilligtem Mietzins Darlehensverträge mit freier Rückzahlungsmöglichkeit Kaufverträge mit Kaufpreisverrechnung Bürgschaften für Erbschleicher-Schulden Arbeitsverträge zugunsten eines Erbschleichers   In allen Fällen sind untypische Vertragsklauseln Indikatoren für eine Erbschleicherei. Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei und Testamentsfälschung

Besteht der Verdacht, dass ein Erbschleicher ein Testament gefälscht hat, also ein handschriftliches Testament nicht eigenhändig vom Erblasser geschrieben bzw. unterschrieben ist, so kann dies gerichtlich mittels Sachverständigengutachten überprüft werden. Hat die Familie einen entsprechenden Verdacht, so rate ich an, dass schon zu Lebzeiten des Erblassers eine Vielzahl von Schriftproben gesammelt werden, damit ausreichend Vergleichsmaterial für das spätere Sachverständigengutachten vorliegt. […..]
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Erbschleicherei und Stiftungen

Ich erlebe immer wieder die Situation, dass es einem Erbschleicher gelingt, das Opfer davon zu überzeugen, das Erbe zu gemeinnützigen Zwecken einzusetzen. Nicht nur die Gemeinnützigkeit, sondern auch Steuervorteile und die Tatsache, dass der eigene Name als Gedenken weiterlebt, können das Opfer triggern. In der Praxis ergibt sich hieraus häufig das Problem, dass der Erbschleicher maßgeblich auf die Gestaltung der […..]
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Das Selbstverständnis von Erbschleichern

Erbschleicher sind dann besonders überzeugend, wenn sie von sich selbst überzeugt sind und meinen, dass sie das Geld verdient haben, das sie erben oder geschenkt erhalten. In meiner Praxis stoße ich immer wieder auf die Aussage von Damen, die ältere Herren umsorgen, dass dies ein Job wäre und das Erbe wäre eine angemessene Entlohnung. Umgekehrt gilt selbiges. An einem bestimmten […..]
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Thema Erbschleicherei: Überreden zur Heirat durch Erbschleicherin

In vielen Konstellationen gelingt es Erbschleichern, in meiner Praxis häufig Frauen, den anderen Teil einer Beziehung zur Heirat zu überreden. Dies wird verknüpft mit Argumenten aus dem Bereich der Steuer oder anderen wirtschaftlichen Gründen, die grundsätzlich plausibel sind. Die Erbschleicherin erhält mit der Heirat aber vor allem einen ganz wesentlichen Vorteil und zwar das gesetzliche Erbrecht und damit das Pflichtteilsrecht […..]
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Thema Erbschleicher: Innerfamiliäre Allianz gegen Erbschleicher

Bei einer Erbschleicherei gibt es nicht immer nur eine enterbte Person, sondern natürlich gibt es Konstellationen, in denen es unterschiedliche Opfer mit differenten Schadenpositionen geben kann. So ist es denkbar, dass aus der Familie oder dem Umfeld ein Erbe herausgenommen wird, dann eine andere Person ein Vermächtnis verliert und der dritten Person das Bezugsrecht auf die Lebensversicherung entzogen wird. Diese […..]
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Thema Erbschleicherei: Delir versus Demenz

In vielen Erbschleicherfällen geht es um die Frage der Testierunfähigkeit. Ein klassisches Problem tritt auf, wenn der medizinische Gerichtsgutachter Defizite der Erblasserperson prüft und sich dann auf ein psychiatrisches Krankheitsbild festlegen muss. Häufig wählt der Gutachter dabei ein Delir. Dies bringt das Problem mit sich, dass ein Delir zwar Defizite der Erblasserperson erklären kann, aber meist nur vorübergehender Natur ist […..]
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Erbschleicherfall vor Gericht: Gutachtenvorlage gegen Erbschleicher vollstrecken

Das OLG Saarbrücken hat in einem Beschluss vom 02.04.2024 zum AZ. 5 W 16/24 die Frage geklärt, ob der Anspruch auf Gutachtensvorlage eine vertretbare oder unvertretbare Handlung im Rahmen der Vollstreckung ist. Dies ist auch in Verfahren gegen Erbschleicher bedeutsam, da sich dies auf die konkreten Vollstreckungsmöglichkeiten insbesondere gegenüber den Erbschleichern bei Pflichtteilsstufenklagen der geschädigten Familie auswirkt. Dieser Beitrag wurde […..]
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