Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Homepage wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherei und die Gefahr vor notariellen Urkunden

Es gibt inzwischen schon gut geschulte Erbschleicher, die wissen, dass sie davon profitieren, wenn ein Notar die notwendigen Urkunden (insbesondere Schenkungsverträge, Testamente und Vorsorgevollmachten) erstellt. Hintergrund ist, dass immer noch die Meinung verbreitet ist, ein Notar würde im Erb- oder Streitfall für die Wirksamkeit seiner Urkunde eintreten. Dies geschieht auch tagtäglich in Deutschland. Insbesondere bei der Frage der Geschäfts- und […..]
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Vorsorgevollmacht in Italien als Schutz vor Erbschleicherei

Eine ausreichende Vorsorgevollmacht kann vor Erbschleicherei schützen. Ein Sonderproblem besteht bei Erbschleicherfällen immer dann, wenn ein Auslandsbezug besteht. Bei einem solchen Auslandsbezug kann die Vorsorgevollmacht als Schutzregelung dadurch ausgehebelt werden, dass die betroffene Person ins Ausland verbracht wird und dort die Vorsorgevollmacht nicht gilt. Es sollte gerade bei einem bestehenden Auslandsbezug (Staatsangehörigkeit, Immobilie im Ausland) geprüft wird, welche dortigen Anforderungen […..]
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Erbschleicher – Notarprobleme

Im Rahmen von Erbschleicherverfahren ist immer wieder zu prüfen, wer den Notar beauftragt hat. Oftmals kommt im Erbschleicherprozess nur zufällig heraus, dass der Erbschleicher selbst den Notar für die Beurkundung beauftragt hat. Es empfiehlt sich daher dringend, die Beiziehung der Notarakten im Rahmen des Nachlassverfahrens zu beantragen.

Erbschleicher – Notare

Viele Erbschleicherfälle leiden darunter, dass Notare die Beurkundung vorgenommen haben, ohne die wahren Hintergründe der Testamentserrichtung zu kennen. Oftmals wird von Notaren sogar im Testament aufgenommen, dass sie sich vergewissert haben, dass der Testamentserrichter nicht dement war. Derartige Äußerungen in Testamenten sind schädlich für Erbschleicherverfahren, weil oft der Hintergrund eine Art von Gehirnwäsche ist, der die alten Menschen in den […..]
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