Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsanwalt berichtet vom Fall der Erbschleicherei und das Motiv der Pflegekosten

Ich bearbeite in meiner Praxis aktuell mehrere parallele Fälle, in denen Erbschleicher ältere Menschen mit dem perfiden Argument der Pflegekosten zu schädigenden Schenkungen überredet haben. Der Argumentationsansatz ist jeweils der, dass den älteren Menschen erklärt wird, dass bei einer kostenintensiven Pflege die Immobilie durch den Staat verwertet wird und damit (1) die Immobilie weg ist und (2) nach Verbrauch des […..]
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Erbschleicherei und Pflichtteil

In vielen Konstellationen sorgt sich ein Elternteil darum, dass ein Kind den Pflichtteil einfordert. Häufig entsteht hieraus ein Erbschleicher-Thema, wenn das Kind keine enge Beziehung zum Elternteil hat oder das Elternteil neu verheiratet ist bzw. in einer neuen Beziehung lebt. Dann ist die Überlegung da, wie der Pflichtteil reduziert werden kann. Hierfür gibt es zulässige Gestaltungen, die einem berechtigten Interesse […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei bei alkoholabhängigen Opfern

Der Zusammenhang zwischen Erbschleicherei und Alkoholismus bleibt vielfach unbemerkt, obwohl es deutschlandweit viele Fälle gibt, in denen Alkoholabhängige Opfer eines Erbschleichers werden. Dies ist deshalb besonders perfide, weil ein Erbschleicher ganz leicht Einfluss auf die Willensbildung des Opfers nehmen kann, indem der Alkoholkonsum gefördert oder dem Opfer Alkohol vorenthalten wird. Außerdem gibt es das Problem, dass Alkoholismus erst ab einem […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicher nach dem ersten Erbfall

Innerfamiliär wird häufig die Situation unterschätzt, dass eine intakte Familie nach dem Versterben eines Elternteils zerbricht. Das kann daran liegen, dass der verstorbene Elternteil der „Manager“ der Familie war und der überlebende Ehegatte das Leben nicht selbst regeln kann. Ein weiterer Grund kann sein, dass die Kinder sich zerstreiten und geschwisterlicher Neid und Feindschaft nicht mehr durch die Eltern unterdrückt […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei trotz Berliner Testament

Die meisten Eheleute erstellen ein sogenanntes Berliner Testament, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die gemeinsamen Kinder als Schlusserben. Meistens gehen die Eheleute davon aus, dass diese Regelung für den überlebenden Teil bindend ist, er also hiervon nicht mehr abweichen kann, mittels neuem Testament oder einer lebzeitigen Schenkung. Diese Bindungswirkung ist aber kein Automatismus und muss konkret […..]
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Rechtsanwalt erklärt den Fall der Erbschleicherei in der Landwirtschaft

Im Bereich der Landwirtschaft sind die Beziehungen zwischen Hof und Landwirt stark, aber durch die familiäre Zersplitterung sind immer mehr Landwirte im Alter isoliert. Verstirbt der Partner, so fehlt der Ansprechpartner. Besonders begeistert sind dann Landwirte, wenn sie auf Menschen treffen, die ein gesteigertes Interesse an der Landwirtschaft haben und sich für den Betrieb interessieren, sei es die Pflegekraft, der […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei innerhalb „Liebesbeziehung“

Ist man verliebt, vertraut man dem geliebten Menschen „blind“. Insbesondere, wenn ein Mensch lange auf einen Partner / eine Partnerin gewartet hat und die Beziehung als „letzte“ Chance beispielsweise auf eine Nähebeziehung im Alter oder auf ein gemeinsames Kind sieht, drohen irrationale Entscheidungen. Es gibt immer wieder Fälle, in denen der andere Teil dies ausnutzt und den von Liebe Abhängigen […..]
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Verwertbare Angaben im Prozess in Erbschleicher-Fällen

Ein in allen Prozessen wiederkehrendes Problem ist die Frage, auf welche Tatsachen ein Erbschleicher-Prozess entschieden werden darf. Diese Rechtsstreitigkeiten werden meist vor dem Nachlassgericht ausgefochten und dort gibt in teilweise keine klare Verteilung, insbesondere für Gutachter zur Frage der Geschäfts- und Testierfähigkeit, auf welcher Tatsachenbasis ein Gutachten erstellt werden soll. Dies ist aber die „kriegsentscheidende“ Frage, denn es ist ein […..]
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Erbschleicherei und Vor- und Nacherbschaft

Die Vor- und Nacherbschaft ist eine rechtlich komplexe Gestaltung. Im Einzelfall kann diese aber dazu dienen, eine Erbschleicherei zu verhindern. Es ist demnach denkbar, dass sich Eheleute zwar für den ersten Erbfall als Alleinerben einsetzen, diese Erbeinsetzung aber auf eine Vorerbschaft beschränkt ist und beispielsweise ein Kind als Nacherbe eingetragen wird. Tritt der erste Erbfall ein, hat der überlebende Ehegatte […..]
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Erbschleicher und Auflagen im Testament

Ein beliebter Erbschleicher-Trick ist, dass man dem Opfer erzählt, man werde im Todesfall die Wünsche des Erblassers erfüllen. Dabei kann es um die Versorgung eines Tieres, um die Grabpflege oder die Begünstigung von gemeinnützigen Organisationen gehen. Wird dies im Testament geregelt, handelt es sich meistens um eine Auflage. Diese Auflage geht mit dem Problem einher, dass sie nicht klagbar ist, […..]
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