Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Spezialthema: Unerwartet selbst Erbschleicher

In Erbschleicher-Prozesses kämpft der Erbschleicher gegen die Familie oder dem Opfer nahestehende Personen. Dabei kann es im Einzelfall dazu kommen, dass der Erbschleicher ein unerwartetes Verteidigungsargument wählt und der Gegenseite vorwirft, dass diese selbst Erbschleicher ist. Gerade für Familienangehörige ist dieser Vorwurf meist skurril, erzielt im Prozess aber eine unerwartet nachteilige Wirkung. Mit dieser Verteidigung durch den Erbschleicher sollte man […..]
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Rechtsanwalt warnt: Erbschleicher lauern überall

Das OLG Oldenburg weist in einer Entscheidung vom 20.12.2023 darauf hin, dass ein wirksames Testament auch auf dem Notizzettel einer Brauerei errichtet werden kann, auf dem in der Regel gastronomische Bestellungen notiert werden. Dies steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung und hat im Erbschleicher-Bereich die Folge, dass ein Erbschleicher in jeder Situation des Lebens ein Opfer zu einem (wirksamen) […..]
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Rechtsanwalt warnt zur Vorsicht bei Erbschleicher-Prozessen vor dem Nachlassgericht

Die meisten Erbschleicher-Prozesse werden vor dem Nachlassgericht ausgetragen. Dabei geht es für die Familie vielfach darum, ein Testament, das zugunsten des Erbschleichers ausgestellt worden ist, zu Fall zu bringen. Gründe hierfür können eine Formunwirksamkeit, die Testierunfähigkeit oder eine Anfechtung sein. Im Nachlassverfahren passieren allerdings viele Fehler. Deshalb sollte ein Laie das Verfahren nicht selbst führen, auch wenn (nur) das Amtsgericht […..]
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Thema Erbschleicherei: Der verschwundene Kaufpreis

Ein immer wiederkehrendes Problem in Erbschleicherfällen entsteht dann, wenn der Erbschleicher das Opfer überredet, einen werthaltigen Gegenstand zu veräußern, beispielsweise ein Kunstgegenstand oder eine Immobilie. In solchen Konstellationen gelingt es dem Erbschleicher manchmal, dass der erzielte Kaufpreis nicht auf ein Konto des Opfers eingezahlt wird, sondern direkt an den Erbschleicher fließt. Im Erbfall ist dann für die Familie nur schwer […..]
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Erbschleicher nutzen oft Krankheiten von Erbschleicher-Opfern aus

In der Bevölkerung ist ein typisches Bild eines Erbschleicher-Opfers vorhanden: ein gesunder Mensch wird krank und dann durch einen Erbschleicher geschädigt. Es gibt aber auch Fälle, in denen das Opfer bereits über viele Jahre oder gar Jahrzehnte ein gesundheitliches Schicksal mit sich trägt und dann immanent auch das Risiko, Opfer eines Erbschleichers zu sein. Gerade körperliche Erkrankungen können zur Lebensbelastung […..]
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Rechtsanwalt warnt bei körperliche Erkrankungen vor Erbschleicherei

Ein stetiges Problem bei Erbschleicherei ist, dass eine Testierunfähigkeit bei Gericht nur schwer nachweisbar ist. Dieser Nachweis wird auch dadurch erschwert, dass es viele Fälle gibt, in denen körperliche Erkrankungen (beispielsweise Krebs oder eine Herzerkrankung) oder körperliche Gebrechen (Einschränkungen des Hör- und Sehvermögens) im Vordergrund stehen und psychiatrische Krankheitsbilder hierdurch „verschleiert“ werden. Die Familie hat als Opfer das Problem, dass […..]
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Konflikte bei Rechtsstreiten im Erbschleicher-Fall

Prozessual kann es bei Rechtsstreiten zwischen Erbschleichern und der Familie dazu kommen, dass über mehrere Jahre rechtliche Unklarheit besteht, insbesondere wenn eine Testierunfähigkeit des Erbschleicheropfers im Raum steht. Dies muss dann vor Gericht durchprozessiert werden. Allerdings gibt es die schwierige Konstellation, dass die Familie, soweit Pflichtteilsansprüche rechtlich zustehen, parallel ein Klageverfahren hierzu vorsorglich einleiten müssen. Im Erbstreit wird dann die […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei bei bindenden Testamenten

Eheleute können in einem Ehegattentestament festlegen, dass der Überlebende nicht neu testieren darf. Auch Schenkungen sind in der Regel unzulässig. Es gelingt Erbschleichern aber immer wieder, die Opfer zu beeinflussen und die Familie zu schädigen. Dies geschieht in der vorliegenden Konstellation dadurch, dass das Opfer überredet wird, eine Schenkung vorzunehmen. Eine Immobilie wird wegübertragen oder zugunsten des Erbschleichers belastet. Im […..]
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Rechtsanwalt warnt: Der Arzt als Erbschleicher

In Einzelfällen gelingt es, dass in der Praxis kaum bekannte Regelungen zu einer Lösung des Erbschleicher-Falles beitragen. Eine Andeutung hat insoweit das OLG Frankfurt in einer aktuellen Entscheidung gegeben und auf § 32 der Berufsordnung der zuständigen Ärztekammer verwiesen. Dort ist grundsätzlich geregelt, dass Ärzte sich aus dem Verhältnis zu Patienten keinen wirtschaftlichen Vorteil geben können. Im Einzelfall lässt sich […..]
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Rechtsanwalt warnt vor dem Faktor Zeit bei Erbschleicherei

In vielen Fällen dockt sich der Erbschleicher über einen längeren Zeitraum an das Opfer an. Das Näheverhältnis und die hieraus resultierende Abhängigkeit wird immer größer. Gerade im Anfangsstadium hätte die Familie die Möglichkeit, der Erbschleicherei entgegenzuwirken. Doch dies wird aus unterschiedlichen Gründen meistens versäumt. Dies kann daran liegen, dass das spätere Opfer selbst den Kontakt zur Familie nicht möchte, die […..]
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