Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherei und Ehegattenerbrecht

Mir sind einige Fälle bekannt, indem es Erbschleichern gelungen ist, das Opfer derart zu manipulieren, dass ein Scheidungsverfahren initiiert wurde, mit der Folge, dass der Ehegatte des Opfers mit Blick auf das anhängige Scheidungsverfahren sein gesetzliches Ehegattenerbrecht verloren hat. Ein derart eingeleitetes Scheidungsverfahren kann im Einzelfall auch Auswirkungen auf die Wirksamkeit eines Ehegattentestaments haben, sodass auch ein solches Testament keinen […..]
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Rechtsanwalt warnt vor fingierten Darlehen und Erbschleicherei

Es gibt eine Vielzahl von Fällen, in denen Erbschleicher so clever sind, dass sie sich vom Opfer Geldbeträge geben lassen und wissen, dass die geschädigte Familie später versuchen wird, diese Geldbeträge zurückzuverlangen. Wären die Geldbeträge echte Schenkungen, würde zwar kein Rückforderungsrecht bestehen, aber der Erbschleicher müsste Schenkungssteuer zahlen. Gäbe es keinen Vertrag, würde ein Rückforderungsrecht aus ungerechtfertigter Bereicherung bestehen. Deshalb […..]
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Vorsicht vor Erbschleicherei durch Berufsträger

Es gibt alle erdenkliche Berufe, in denen ein Kontakt zu alten Menschen stattfindet und die mehr als eine einmalige Kontaktsituation beinhalten. Immer dann besteht auch das Risiko, dass der Berufsträger ein Nähe- bzw. Vertrauensverhältnis aufbaut und den älteren Menschen für sich einnimmt. Dies führt dann im Einzelfall dazu, dass der ältere Mensch Opfer eines Erbschleichers wird, indem der Berufsträger eine […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicher und deren Flucht ins Ausland

Selbst ein jahrelang geführter Rechtsstreit, der rechtlich erfolgreich gegen den Erbschleicher endet, kann dazu führen, dass der Vermögensschaden bleibt. Ein Fall, der bedacht werden muss, ist, dass der Erbschleicher sich ins Ausland absetzt und das Vermögen nicht mehr greifbar ist. Dies ist ein Schicksal, das jedem Rechtsstreit immanent ist, gibt es gewisse Indizien, so sollte auf dieses Problem ein besonderer […..]
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Erbschleicherei und atypische Immobilienverträge

Immer wenn eine „komische“ Immobiliengestaltung vorliegt, müssen Sie auch an Erbschleicherei denken. Solche Fälle erlebe ich immer wieder in der Praxis, beispielsweise wenn   der Kaufpreis deutlich zu niedrig erscheint, der Kaufpreis mittels eines Darlehens durch den Verkäufer wirtschaftlich „aus einer Hand kommt“, der Kaufpreis über Jahre hinweg gestundet wird, die Gegenleistungen und die Schutzregelungen (Wohnrecht, Nießbrauch, Pflege, Rücktritt) schwach […..]
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Erbschleicher und Bevorzugung eines Geschlechts

Insbesondere bei traditionell orientierten Familien erlebe ich es immer wieder, dass die Eltern das männliche Kind den Töchtern vorziehen. Der Junior führt beispielsweise ins Feld, dass er den Hof weiterführt oder den handwerklichen Betrieb und dass er der „Stammhalter“ ist, der den Familiennamen weiter fortführt. Töchter haben in diesen Familien schlechte Karten und werden beispielsweise durch lebzeitige Schenkungen benachteiligt. Dieser […..]
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Vorsicht: Gemeinsames Konto und Erbschleicherei

Innerfamiliär, beispielsweise zwischen Eheleuten, zwischen Geschwistern nach einem Erbfall oder zwischen Elternteil und Kind können gemeinsame Konten entstehen, bei denen beide Zugriff haben. Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen eine berechtigte Seite vom Kontoguthaben kaum Gebrauch macht und der anderen Seite den Zugriff und die Verwaltung überlässt. Hierdurch entsteht das Problem, dass die andere (aktive) Seite die Möglichkeit erhält, […..]
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Wirtschaftliche Eigeninteressen und Erbschleicherei

Fast jedes wirtschaftliches Eigeninteresse kann in einem passenden Zeitpunkt zu einer Erbschleicherei führen:   Das Bedürfnis eine bessere Stellung in einem Unternehmen zu erhalten. Die gewünschte Hofübergabe im landwirtschaftlichen Bereich. Das Interesse, ein Filetgrundstück zu einem verbilligten Kaufpreis zu bekommen. Die Möglichkeit, die Verbindlichkeiten des Erbschleichers gegenüber dem Opfer aus Darlehen auf Null zu setzen.   Das wirtschaftliche Eigeninteresse schwebt […..]
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Gratwanderung zwischen Vorsorgevollmacht und Erbschleicherei

Es gibt immer wieder Fälle, in denen die Grenze zwischen pflichtgemäßer Tätigkeit als Bevollmächtigter und einer Erbschleicherei verschwimmt. Typisch ist beispielsweise die Situation, dass die Vollmachtgeberin geschäftsunfähig ist und der Bevollmächtigte im Sinne der gesamten Familie aus dem üppigen Vermögen der Vollmachtgeberin an die Familie vornimmt, um die Erbfolge vorzuziehen und die steuerlichen Freibeträge zu nutzen. Ich halte das – […..]
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Rechtsanwalt warnt: Tiere als Trigger für Erbschleicher

Erbschleicher docken sich insbesondere an Menschen an, die allein sind. Solche Personen versuchen die Einsamkeit manchmal durch Tiere zu kompensieren. Damit haben die Erbschleicher dann aber auch einen guten Einstieg für ein Gespräch und einen Erstkontakt mit dem potentiellen Opfer. In meiner Praxis kenne ich Fälle, in denen Erbschleicher das Opfer über einen Hundekontakt oder auf dem Pferdehof kennengelernt haben. […..]
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