Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherfall: Friseuse als Erbschleicherin

Es gibt kaum eine Konstellationen, die es nicht gibt. In einem aktuellen Fall hat sich trotz eigentlich intakter Familie herausgestellt, dass es einer Friseuse gelungen ist, eine ältere Dame, ihre langjährige Kundin, dazu zu bringen, dass sie in einem Testament eingesetzt wird. Die ältere Dame wurde über den mehrjährigen Kontakt in einer immer enger werdendes Netz des Vertrauens verwickelt und […..]
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Rechtsanwalt warnt vor der Bank als Erbschleicher

Viele Kreditinstitute leisten seriöse Banktätigkeit. Es gibt aber auch Einzelfälle, in denen die eigentliche Banktätigkeit zum eigenen Vorteil überschritten wird. Hierzu gehört auch, dass einige Kreditinstitute eigene Stiftungen gegründet haben und diese Stiftungen aktiv und zum Teil aggressiv bei älteren (alleinstehenden) Kunden bewerben. Ich kenne mehrere Fälle, in denen solche Kunden aktiv von Bankmitarbeiterin kontaktiert und um ein Gespräch gebeten […..]
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Der überlebende Ehepartner als Erbschleicher-Opfer

Leben Eheleute nach dem alten Rollenbild, dass der Ehemann allein berufstätig war und sämtliche Themen des Lebensalltags abwickelt (Bank, Versicherungen, Schriftverkehr), so kann die überlebende im Todesfall des Ehemannes in ein Loch fallen, mit der Folge, dass es Erbschleichern leichtfällt, die Rolle des vormaligen Ehemannes zu übernehmen und sich als Helfer zu gerieren. Meist ist die Witwe nicht mehr in […..]
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Vorsicht vor Erbschleicherei durch Testamentsvollstrecker

In einer Entscheidung vom 24.03.2026 zum AZ. 2 W 37/26 hat das OLG Braunschweig ausgeurteilt, dass ein Testamentsvollstrecker, für den Fall, dass er ein Nachlassgrundstück an seinen Ehegatten veräußert, zuvor die Zustimmung des Erben einholen muss. Diese Entscheidung kann im Einzelfall auch vor einer Erbschleicherei durch einen befangenen Testamentsvollstrecker schützen, der ein Nachlassgrundstück unter Wert an eine nahestehende Person veräußern […..]
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Erbschleicherei zwischen Miterben

Die Streitsituation zwischen Miterben, beispielsweise zwei Kindern, ist typisch und hieraus entwickeln sich eine Vielzahl von Erbschleicher-Fällen. Dies beginnt bei ungerechten lebzeitigen Geldentnahmen und Schenkungen, geht im Erbfall weiter, wenn ein Miterbe sich des beweglichen Nachlasses bemächtigt oder sich eine günstige Testamentssituation verschafft und gipfelt in Einzelfällen darin, dass das eine Kind das Geschwisterteil durch Rechtsschritte zurückdrängt. In Einzelfällen erleben […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei bei mehreren Vorsorgebevollmächtigten

Immer wieder erlebe ich (notarielle) Vorsorgevollmachten, in denen mehrere Kinder gleichrangig berechtigt und als Bevollmächtigte eingetragen sind. Dies ist in der Praxis nicht nur schwer handhabbar, sondern kann auch dazu führen, dass ein Kind sich als Erbschleicher produziert, den Vollmachtgeber schädigt und dem anderen Kind die Rechtsmacht fehlt, hiergegen sinnvoll vorzugehen. Der Weg zum Betreuungsgericht ist durch das Bestehen einer […..]
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Erbschleicherfall: Vorsicht bei untypischer Darlehensgestaltung

Ich erlebe in der Praxis immer wieder Fälle, in denen außenstehende Dritte oder entfernte Verwandte vermögende ältere Menschen für sich einnehmen und um Geldbeträge bitten. Wenn der ältere Mensch dann renitent ist und eine Schenkung verweigert, greifen Erbschleicher zu dem Trick, dass das Geld als Darlehen ausgezahlt werden soll. Dem älteren Menschen wird ein „Darlehensvertrag“ vorgelegt, der Sicherheit vorspiegelt. Häufig […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei durch Geschwisterteil

Sehr oft geschieht Erbschleicherei in der Familie. Klassisch ist die Situation, dass ein Kind die Eltern anspricht und aus unterschiedlichen Gründen davon überzeugt, dass eine Immobilie übertragen wird (Beispiel 1: Steuervorteil, Beispiel 2: Finanzbedarf, Beispiel 3: sinnvolle Gestaltung, Beispiel 4: Schutz der Immobilie im Pflegefall). Das Problem ist, dass die Argumente einerseits durchaus zutreffend sein können, andererseits ein anderes Kind […..]
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Rechtsanwalt: Erbschleicherei am Friedhof

In einem aktuellen Fall hat sich gezeigt, dass nicht einmal am Friedhof eine Atmosphäre herrscht, die vor Erbschleicherei schützt. Noch am Grab seiner verstorbenen Ehefrau wurde ein Witwer von einer ihm unbekannten Dame angesprochen. Diese begleitete ihn nach Hause und blieb. Da der Witwer bereits gesundheitlich angeschlagen war, konnte er sich nicht wehren und akzeptierte sein Schicksal, mit der Folge, […..]
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Erbschleicherei bei mehreren Testamenten

Erbschleicher erfinden immer neue Tricks, um sicher Vermögensvorteile zu verschaffen. Hierzu ist beispielsweise der Fall aufgetreten, dass ein Erbschleicher ein ihm bekanntermaßen veraltetes Testament bei der Bank vorgelegt hat, um sich das Kontoguthaben zu sichern. Verschwiegen hat der Erblasser, dass dieses Testament längst widerrufen und durch ein neues, abweichendes Testament ersetzt worden ist. Hätte in diesem Fall die Bankmitarbeitende das […..]
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