Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherei und Ehegattenerbrecht

Mir sind einige Fälle bekannt, indem es Erbschleichern gelungen ist, das Opfer derart zu manipulieren, dass ein Scheidungsverfahren initiiert wurde, mit der Folge, dass der Ehegatte des Opfers mit Blick auf das anhängige Scheidungsverfahren sein gesetzliches Ehegattenerbrecht verloren hat. Ein derart eingeleitetes Scheidungsverfahren kann im Einzelfall auch Auswirkungen auf die Wirksamkeit eines Ehegattentestaments haben, sodass auch ein solches Testament keinen […..]
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Erbschleicher und Teilungsversteigerung

Es gibt immer wieder (familiäre) Konstellationen, in denen ein Miterbe, also meistens ein Geschwisterteil, sich als Erbschleicher entpuppt und die anderen Miterben schädigt. Dies geht bis dahin, dass im Rahmen von Teilungsversteigerungsverfahren das Verfahren manipuliert wird, um die anderen Miterben unter Druck zu setzen. Denkbar ist beispielsweise, dass ein negatives Szenario bzgl. der Immobilie geschildert wird oder Räumungsschwierigkeiten angedroht werden, […..]
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Erbschleicherei und Wegfall eines Elternteils

Fast stereotyp gibt es bei Eheleuten einen Partner, der alle Belange der Eheleute regelt. Der andere Teil verlässt sich hierauf und ist wirtschaftlich unbedarft. Fällt der „lenkende“ Ehepartner zuerst weg, entsteht ein „Machtvakuum“, der überlebende Ehegatte kann kaum handeln und sich versorgen.   Diese  Situation ist dann das Einfallstor für einen Erbschleicher, der die „Lenkung“ des hilflosen Opfers übernimmt, indem […..]
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Vorsicht bei Provokationen des Erbschleichers

Erbschleichern gelingt es häufig, zwischen dem Opfer und dessen Familie ein Spannungsfeld aufzubauen. Dieses Spannungsfeld kann im Einzelfall von dem Erbschleicher so stark gefördert werden, dass die Familie es nicht mehr aushält und sich provozieren lässt, bis hin zu einem unausgegorenen Betreuungsantrag, einem tätlichen Angriff, einer Strafanzeige.   Erweisen sich die Rechtsschritte als unbegründet bzw. schaltet das Opfer bei einer […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei und Testamentsfälschung

Besteht der Verdacht, dass ein Erbschleicher ein Testament gefälscht hat, also ein handschriftliches Testament nicht eigenhändig vom Erblasser geschrieben bzw. unterschrieben ist, so kann dies gerichtlich mittels Sachverständigengutachten überprüft werden. Hat die Familie einen entsprechenden Verdacht, so rate ich an, dass schon zu Lebzeiten des Erblassers eine Vielzahl von Schriftproben gesammelt werden, damit ausreichend Vergleichsmaterial für das spätere Sachverständigengutachten vorliegt. […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei und „besondere“ Vorsorgevollmacht

In besonders krassen Fällen gelingt es Erbschleichern nicht nur, sich eine Vorsorgevollmacht geben zu lassen, diese Vollmacht wird auch so abgeändert, dass sie kaum angreifbar ist. Hierzu gehört beispielsweise, dass dem Bevollmächtigten die Möglichkeit eingeräumt wird, sich selbst zu beschenken (§ 181 BGB wird ausgeschlossen), eine Vergütung für den Bevollmächtigten ohne Tätigkeitsnachweis festgeschrieben wird und die gesetzlichen Auskunfts- und Rechnungslegungsvorschriften […..]
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Erbschleicherei und Stiftungen

Ich erlebe immer wieder die Situation, dass es einem Erbschleicher gelingt, das Opfer davon zu überzeugen, das Erbe zu gemeinnützigen Zwecken einzusetzen. Nicht nur die Gemeinnützigkeit, sondern auch Steuervorteile und die Tatsache, dass der eigene Name als Gedenken weiterlebt, können das Opfer triggern. In der Praxis ergibt sich hieraus häufig das Problem, dass der Erbschleicher maßgeblich auf die Gestaltung der […..]
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Rechtsanwalt erklärt neues Urteil zu den Kosten im Beschwerdeverfahren bei Erbschleicher-Prozessen

Erbschleicherverfahren werden häufig vor dem Nachlassgericht geführt. Das taugliche Rechtsmittel ist die Beschwerde. Nunmehr hat das OLG Karlsruhe mit Beschluss vom 12.02.2025 zum AZ. 16 WF 120/24 zumindest eine Kostenmäßig sinnvolle Entscheidung getroffen, und zwar, dass selbst bei außergerichtlichen Verhandlungen im Beschwerdeverfahren keine sogenannte fiktive Termingebühr anzusetzen ist. Für geschädigte Familien, die also einen Rechtsstreit vor dem Beschwerdegericht (dem Oberlandesgericht) […..]
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Erbschleicherei trotz Verarmung des Schenkers

Es besteht weithin der Irrglaube, dass ein Schenker durch das gesetzliche Schenkungsrecht ausreichend geschützt ist, insbesondere im Fall der Verarmung wird ein Rückforderungsrecht angenommen. Tatsächlich machen sich dies Erbschleicher zunutze und wiegen ihre Opfer in Sicherheit. In der Praxis ist dagegen eine Rückforderung wegen Verarmung juristisch schwierig, die Hürden sind hoch, das Gerichtsverfahren dauert mehrere Jahre und verursacht erhebliche Kosten. […..]
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Erbschleicher und unerwartete Todesfälle

In Erbschleicher-Prozessen muss immer mit unerwarteten Todesfällen gerechnet werden.   Wir ein älterer Mensch zu Lebzeiten geschädigt, erlangt der Fall eine neue Dimension, wenn das Opfer stirbt. Ich erlebe aber immer wieder auch den Fall, dass der Erbschleicher selbst während eines jahrelangen Rechtsstreits verstirbt. Problematisch ist die Situation, dass wichtige Zeugen, bevor sie eine gerichtliche Aussage tätigen, versterben. Ebenso ist […..]
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