Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Homepage wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbscheicherei aus dem sozialen Bereich des Erblassers

Die Erbschleicherei kann sich auch sehr oft aus dem sozialen Umfeld des Erblassers ergeben, weil dadurch die Möglichkeit der unzulässigen Beeinflussung besonders leicht gegeben ist. Folgende Personengruppen können hier Täter im Erbschleicherbereich werden: – Jedes Familienmitglied, das in der Wohnung mit dem Erblasser wohnt. – Auch Kinder, die nicht unbedingt im Haus des Erblassers wohnen aber relativ freien Zugang haben, […..]
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