Die Erbschleicherei kann sich auch sehr oft aus dem sozialen Umfeld des Erblassers ergeben, weil dadurch die Möglichkeit der unzulässigen Beeinflussung besonders leicht gegeben ist. Folgende Personengruppen können hier Täter im Erbschleicherbereich werden: – Jedes Familienmitglied, das in der Wohnung mit dem Erblasser wohnt. – Auch Kinder, die nicht unbedingt im Haus des Erblassers wohnen aber relativ freien Zugang haben, […..]
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