Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Homepage wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Äußerer Tatbestand: Diffamierung von Familienmitgliedern

Besonders häufig kommt es in Erbschleicherfällen vor, dass vertraute Personen,Freunde, ehemalige Mitarbeiter, Arbeitskollegen, Verwandte von derbeeinflussten Person nicht mehr gesehen werden wollen. Leider erleben wirauch oft in Gutachtenfällen, dass der Gutachter dann davon spricht, dass dieältere Person auch dies so wünschte. Viele Gutachter machen sich nicht dieMühe, hier wirklich die Hintergründe zu erforschen. Manchmal ist auch derBetroffene aus der Familie […..]
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