Erbschleicherfall: Schutz von Erbschleicher-Opfern bei Vollmachtsmissbrauch

Der Bundesgerichtshof hat in einer zentralen Entscheidung vom 09.10.2024 zum AZ. XII ZB 289/24 auch die Rechte von Erbschleicher-Opfern mittelbar gestärkt, und zwar in den Fällen, in denen Erbschleicher sich von geschäftsunfähigen Personen eine Vorsorgevollmacht ausstellen lassen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine gerichtliche Aufklärungspflicht gemäß § 26 FamFG besteht, ob die Vollmachtserteilung in diesem Fall unwirksam ist. Das Gericht muss also von Amts wegen einschreiten und das Erbschleicher-Opfer davor schützen, dass der Erbschleicher mit einer unwirksamen Vollmacht Rechtsgeschäfte tätigt, also beispielsweise das Bankkonto leert oder eine Immobilie weit unter Wert veräußert.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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