Es kommt in der Praxis immer wieder vor, dass alte Menschen mit Testamenten locken, um andere Menschen an sich zu binden. Macht der potentielle Erbe, der später um seine Erbschaft von dem Erblasser betrogen wird, aufgrund der Versprechungen Investitionen, beispielsweise auf ein Grundstück, das er als Erbe bekommen sollte, kann der Betrogene unter Umständen aus § 812 Abs. 1 Satz2 […..]
Weiterlesen >