Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Homepage wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicher und Steuerhinterziehung

Ein im Einzelfall bedeutsames Mittel, um einem Erbschleicher Einhalt zu gebieten, ist die Instrumentalisierung der Steuerbehörden. Dies deshalb, weil Erbschleicher vielfach Geldgeschenke bzw. vereinnahmte Vermögenswerte steuerlich nicht offen legen und damit Schenkungssteuer hinterziehen. Besonders relevant ist das, wenn der Erbschleicher kein naher Angehöriger ist, denn dann ist der schenkungssteuerliche Freibetrag von (nur) € 20.000,00 schnell überschritten.   Sollten Sie einem […..]
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Wenn Erbschleicher schädigen und Erben weinen

Leider gibt es viele Sachverhalte, in denen Erbschleicher ihre Taten so gut vorbereitet haben, dass es schwer ist, Ihnen beizukommen. Erbschleicher werden immer professioneller. Ein typisches Beispiel ist der Umgang mit Bargeld und Kontenabhebungen. Gelingt es dem Erbschleicher, das Opfer noch zur Bank zu bringen und das Geld selbst abzuheben, lässt sich im Erbfall kaum belegen, dass der Erbschleicher im […..]
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Die Persönlichkeitsveränderungen als Grund für Testierunfähigkeit

Ein Praxisproblem ist, dass vielfach zwar inzwischen bekannt ist, dass eine Testierunfähigkeit durch die Demenz als psychiatrische Grunderkrankung ausgelöst werden kann, es besteht aber immer noch erhebliches Unwissen darüber, dass es auch eine Vielzahl von anderen psychiatrischen Grunderkrankungen gibt, die ebenso eine Testierunfähigkeit begründen können. Durchsetzen lässt sich dies im Nachlassverfahren nur mit erhöhtem Argumentationsaufwand, da (1) diese weiteren psychiatrischen […..]
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Betreuung ist nicht gleich Betreuung

Bei Laien ist der Unterschied zwischen einer Betreuung im pflegerischen Sinne und einer Betreuung im Sinne einer rechtlichen Vertretung meistens nicht klar. Gerade Eltern bitten Kinder häufig, dass sie pflegerisch betreut werden. Einige Kinder nutzen dies, um sich eine Vorsorgevollmacht ausstellen zu lassen und plündern das Vermögen der Eltern. Besonders einfach ist dies, wenn das erbschleichende Kind eine zusätzliche Kontovollmacht […..]
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Unfallgeschädigte als Erbschleicher-Opfer

Es gibt deutschlandweit eine Vielzahl von Fällen, die nicht nur ältere Menschen betreffen, sondern auch viele jüngere Personen, bei den Erbschleicher sich an einen Verunfallten andocken. Der Autor hat mehrere Fälle in seiner Praxis, bei denen jüngere Menschen einen Verkehrsunfall erlitten haben und schwer geschädigt worden sind. Sie haben dann zwar häufig hohe Geldbeträge als Schadenersatz und Schmerzensgeld, können aber […..]
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Erbschleicher verursachen Behandlungskosten

In einigen Fällen haben Erbschleicher ein Interesse daran, dass ihr Opfer möglichst lange lebt, beispielsweise, wenn sie von den Rentenzahlungen profitieren oder sich zu Lebzeiten des Opfers mittels Bankkarte Geldbeträge regelmäßig abheben wollen. Es gibt dann die kuriose Situation, dass Erbschleicher Ärzte in Krankenhäusern dazu motivieren, das Opfer im Fall eines Krankenhausaufenthalts möglichst lange am Leben zu halten. In einer […..]
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Risiken für Erbschleicher

Erbschleicherei ist für die Täter nicht risikolos. Im Einzelfall sollte man den Täter diese Aspekte vor Augen führen. Einige Beispiele belegen dies: 1. Erbschleicher, die als Vorsorgebevollmächtigte tätig sind, haften zivilrechtlich bei Fehlverhalten auf Schadenersatz und sind grundsätzlich auskunftspflichtig, § 666 BGB. Strafrechtlich bewegen sie sich stetig im Bereich der Untreue nach § 266 StGB. 2. Erbschleicher, die sich als […..]
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Erbschleicher in einer Rechtsgemeinschaft

Viele Familienangehörige haben mit Erbschleichern nicht nur das Problem, dass Erbschleicher die Familie spalten und sich Vermögenswerte verschaffen, sondern auch mit der Familie über viele Jahre in einer Rechtsgemeinschaft verbunden sind. Hierfür gibt es einige Beispiele.   Beispiel 1: Der Erbschleicher heiratet ein Elternteil oder wird adoptiert. Er ist damit auf Dauer Teil der Familie, hat ggf. Unterhaltsansprüche, ein gesetzliches […..]
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Erbschleicher, die zusammenarbeiten

Es gibt Fälle, in denen mehrere Erbschleicher zusammenarbeiten, insbesondere um einen dritten Familienangehörigen zu schädigen. In einem Fall aus der Praxis gab es drei Kinder. Das eine Kind hat die Vorsorgevollmacht für ein Elternteil gehabt und hat sich auf dieser Basis Vermögensvorteile verschafft. Das zweite Kind wurde dadurch ruhig gestellt, indem es durch das erste Kind über Jahre hinweg Zahlungen […..]
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Der verstorbene Erbschleicher

In der Praxis kann sich das Problem ergeben, dass der Erbschleicher zu Lebzeiten des Opfers tätig ist und dann selbst vor dem eigentlichen Erbfall verstirbt. Die geschädigte Familie muss dann sofort und sorgfältig prüfen, ob und gegen wen Ansprüche gestellt werden müssen, auch in Vorbereitung auf den eigentlichen Erbfall. Dies ist wichtig, damit kein Rechtsverlust eintritt. Es geht dann um […..]
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