Ein in der Praxis unterschätztes Problem ist, dass sich ein Erbschleicher an der Immobilie des Opfers ein Wohnrecht eintragen lässt. Hierdurch droht die Situation, dass die Immobilie entwertet wird, da eine anderweitige Nutzung nicht mehr möglich ist. Das Wohnrecht selbst anzugreifen, ist rechtlich komplex, selbst wenn der Erbschleicher bereits ausgezogen ist. Denn als Rechtsposition wird es in solchen Fällen meistens […..]
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