Ein im Einzelfall bedeutsames Mittel, um einem Erbschleicher Einhalt zu gebieten, ist die Instrumentalisierung der Steuerbehörden. Dies deshalb, weil Erbschleicher vielfach Geldgeschenke bzw. vereinnahmte Vermögenswerte steuerlich nicht offen legen und damit Schenkungssteuer hinterziehen. Besonders relevant ist das, wenn der Erbschleicher kein naher Angehöriger ist, denn dann ist der schenkungssteuerliche Freibetrag von (nur) € 20.000,00 schnell überschritten. Sollten Sie einem […..]
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