In Erbschleicher-Prozessen gibt es immer wieder das Thema, wie die Fälschung eines Testaments nachgewiesen werden kann. Auf folgende Gesichtspunkte kommt es dabei vor allem an:
- Es muss ggf. bereits privatgutachterlich das Schriftbild des Testaments untersucht werden. Wir empfehlen geeignete Gutachter.
- Ist ein Erbstreit mit dem Erbschleicher zu erwarten, empfehlen wir, dass bereits frühzeitig Vergleichsschriftstücke des Erblassers gesammelt werden, damit ein Gutachten auf fundierter Tatsachenbasis erstellt werden kann.
- Im Übrigen muss auch der gesamte Rahmen der angegriffenen Testamentserstellung nachvollzogen werden, beispielsweise mit folgenden Fragen:
Verwendet der Erblasser übliches Papier oder handelt es sich um Papier, das sich dem Erblasser nicht zuordnen lässt?
Hat der Erblasser für ihn unübliches Schreibwerkzeug verwendet?
Gab es zum Zeitpunkt gesundheitliche Beeinträchtigungen des Erblassers?
Sind Zeit- und Ortsangabe im Hinblick auf den Erblasser plausibel?
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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