Diese Homepage wird betrieben von Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Homepage stellt Rechtsinformationen für die Allgemeinheit zur Verfügung, leistet aber keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Rechtsanwalt. Unsere Rechtsanwälte befassen sich wissenschaftlich seit
Jahren mit dem Phänomen der Erbschleicherei im In- und Ausland. Gerade die Unkenntnis der Rechtslage und die dramatische Situation bei vielen Geschädigten macht es erforderlich so ein Informationsportal zu schaffen. In den vergangenen Jahren sind eine Unmenge von Anfragen mit Darstellung von Fällen gelandet, die wirklich unglaublich sind.
Es gibt keine Niederträchtigkeit und kein unmögliches Verhalten, das man sich nicht erdenken kann, das Erbschleichern einfällt. Angefangen von Einsperren der Erblasser, Bedrohen, Belästigen, Einschüchtern und Beleidigen und Beschimpfen der Erblasser bis zur Adoption der Erbschleicher durch den Erblasser gibt es keinen denkbaren Vorfall, der sich nicht über Erbschleicher geschildert wird. Alleine die uns bekannten Fälle würden Bücher füllen. Die Hemmungslosigkeit und Skrupellosigkeit der Erbschleicher, die immer stärker wurde, ist unglaublich. Erbschleicher halten sich in allen berufliche- und menschlichen Bereichen auf.
Es gibt keine speziellen Erbschleicher-Berufe, sondern es gibt nur eine bestimmte menschliche Niedertracht, die bei Erbschleichern vorhanden ist. Vielen Erbschleichern wird natürlich auch die Tatsache leicht gemacht, dass Deutschland im Gegensatz zu anderen Ländern die Erbschleicherei nicht unter Strafe stellen könnten. Nur die daneben möglichen Gebiete, wie Betrug, Nötigung, Urkundenfälschung, welche einen Erbschleichertäter möglicherweise noch ins Gefängnis bringen. Leider sind auch viele Gerichte in Deutschland nicht mit den Erbschleicherfällen vertraut.
Wir erleben, dass ohne Zeugen anzuhören, Gutachten von Sachverständigen eingeholt werden, die auch auf diesem Gebiet nicht firm sind. Wir stellen hier fest, dass Experten für Erbschleicherprozesse notwendig sind, die eine ausreichende Erfahrung mit derartigen Gutachten aber auch mit Erbschleicheropfern haben. Wir wissen auch, dass in vielen Fällen schon im Vorfeld der Erbschleicherfall verhindert werden kann. Lassen Sie sich auch nicht entmutigen von der Dreistigkeit und Frechheit, wie der Erbschleicher vorgegangen ist. Zweifeln Sie nicht an sich selbst, sondern gehen Sie gegen den Erbschleicher vor.
Wenn Sie Fragen haben haben, insbesondere zur Nachfolgeplanung & Testamentsgestaltung haben, so wenden Sie sich bitte an die
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