Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Thema Erbschleicherei: Opferschutz beendet durch Tod

In einigen Fällen versucht die Familie das Erbschleicher-Opfer mit einem Betreuungsverfahren zu schützen. Da diese Betreuungsverfahren zum Teil mehrere Monate oder länger dauern, kann der Fall eintreten, dass das Opfer vor Abschluss des Betreuungsverfahrens verstirbt. Dann ist die Zielrichtung des Betreuungsverfahrens nicht mehr erreichbar, insbesondere wenn der Erbschleicher verhindert hat, dass das Opfer im Betreuungsverfahren gerichtsgutachterlich untersucht bzw. richterlich angehört […..]
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Spezialthema: Unerwartet selbst Erbschleicher

In Erbschleicher-Prozesses kämpft der Erbschleicher gegen die Familie oder dem Opfer nahestehende Personen. Dabei kann es im Einzelfall dazu kommen, dass der Erbschleicher ein unerwartetes Verteidigungsargument wählt und der Gegenseite vorwirft, dass diese selbst Erbschleicher ist. Gerade für Familienangehörige ist dieser Vorwurf meist skurril, erzielt im Prozess aber eine unerwartet nachteilige Wirkung. Mit dieser Verteidigung durch den Erbschleicher sollte man […..]
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Rechtsanwalt erklärt den Spezialfall der überkreuzenden Pflichtteilsansprüche bei Erbschleicherei

Wenn die Familie mit dem Erbschleicher streitet, wer Testamentserbe geworden ist, so kann es dazu kommen, dass sich Pflichtteilsberechtigte gleichzeitig an jeden in Betracht kommenden Erben wenden müssen, um keine Ansprüche zu verlieren. Es gibt Fälle, in denen drei oder mehr Klagen eingereicht werden müssen, um alle Eventualitäten zu erfassen. Das Pflichtteilsrecht wird damit zu einer wichtigen Waffe gegen Erbschleicher, […..]
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Rechtsanwalt erklärt folgenden Erbschleicherfall: Sohn-Mutter-Verhältnis als stereotype Erbschleicher-Situation

Es gibt in der Praxis viele Fälle, in denen der Sohn gegenüber der Mutter zum Erbschleicher wird und häufig sogar die eigene Schwester aussticht. Die Täter-Opfer-Beziehung erreicht zum Teil perfide Züge. In einem aktuellen Fall gelingt es dem Sohn bei jeweils wöchentlichen Besuchen die Mutter dazu zu bringen auf vorgefertigten Schreiben zu unterzeichnen, die der Sohn dann bei Gericht vorlegt. […..]
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Rechtsanwalt warnt zur Vorsicht bei Erbschleicher-Prozessen vor dem Nachlassgericht

Die meisten Erbschleicher-Prozesse werden vor dem Nachlassgericht ausgetragen. Dabei geht es für die Familie vielfach darum, ein Testament, das zugunsten des Erbschleichers ausgestellt worden ist, zu Fall zu bringen. Gründe hierfür können eine Formunwirksamkeit, die Testierunfähigkeit oder eine Anfechtung sein. Im Nachlassverfahren passieren allerdings viele Fehler. Deshalb sollte ein Laie das Verfahren nicht selbst führen, auch wenn (nur) das Amtsgericht […..]
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Rechtsanwalt warnt bei körperliche Erkrankungen vor Erbschleicherei

Ein stetiges Problem bei Erbschleicherei ist, dass eine Testierunfähigkeit bei Gericht nur schwer nachweisbar ist. Dieser Nachweis wird auch dadurch erschwert, dass es viele Fälle gibt, in denen körperliche Erkrankungen (beispielsweise Krebs oder eine Herzerkrankung) oder körperliche Gebrechen (Einschränkungen des Hör- und Sehvermögens) im Vordergrund stehen und psychiatrische Krankheitsbilder hierdurch „verschleiert“ werden. Die Familie hat als Opfer das Problem, dass […..]
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Konflikte bei Rechtsstreiten im Erbschleicher-Fall

Prozessual kann es bei Rechtsstreiten zwischen Erbschleichern und der Familie dazu kommen, dass über mehrere Jahre rechtliche Unklarheit besteht, insbesondere wenn eine Testierunfähigkeit des Erbschleicheropfers im Raum steht. Dies muss dann vor Gericht durchprozessiert werden. Allerdings gibt es die schwierige Konstellation, dass die Familie, soweit Pflichtteilsansprüche rechtlich zustehen, parallel ein Klageverfahren hierzu vorsorglich einleiten müssen. Im Erbstreit wird dann die […..]
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Rechtsanwalt rät zum Gutachten bei Erbschleicherei

Bei einem Erbschleicher-Fall, der vor Gericht landet, geht es häufig um die Frage der Testier- oder Geschäftsfähigkeit. Gemäß der Rechtsprechung ist hierfür ein Facharzt für Psychiatrie als Gutachter qualifiziert. Das Problem ist aber, dass die gesundheitliche Konstitution des Erbschleicher-Opfers auch andere medizinische Fachgebiete betreffen kann, beispielsweise bei einem Schlaganfall und einer damit einhergehenden Aphasie den neurologischen Bereich. Es gibt aber […..]
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Rechtsanwalt erklärt den Fall der Erbschleicherei bei mehreren Erbfällen

Erbschleicher treten manchmal auch in mehreren Erbfällen innerhalb einer Familie hintereinander auf. Die typische Konstellation ist, dass es Eltern und zwei Kinder gibt und ein Kind die Rolle des Erbschleichers ausfüllt. Dem Autor sind mehrere Fälle bekannt, in denen bei Tod des ersten Elternteils das Kind bereits das Geschwisterteil schädigt und dann im zweiten Erbfall sich diese Schädigung wiederholt. Gerade […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleichermethoden: Erbschleicherei mit Auslandsbezug kann sehr problematisch werden

Sobald eine Konstellation einen Auslandsbezug aufweist, ist die gesamte Situation problematisch. Denn dies kann bedeuten, dass – ein inländisches Betreuungsverfahren mangels örtlicher Zuständigkeit ausgehebelt wird, – eine schützende Vorsorgevollmacht im Ausland nicht wirksam ist, – das ausländische Recht kein schützenden Pflichtteilsansprüche kennt, – der Erbschleicher aus Deutschland flieht und nicht mehr verklagt werden kann und – man faktisch keinen Kontakt […..]
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