Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicher und Teilungsversteigerung

Es gibt immer wieder (familiäre) Konstellationen, in denen ein Miterbe, also meistens ein Geschwisterteil, sich als Erbschleicher entpuppt und die anderen Miterben schädigt. Dies geht bis dahin, dass im Rahmen von Teilungsversteigerungsverfahren das Verfahren manipuliert wird, um die anderen Miterben unter Druck zu setzen. Denkbar ist beispielsweise, dass ein negatives Szenario bzgl. der Immobilie geschildert wird oder Räumungsschwierigkeiten angedroht werden, […..]
Weiterlesen >

Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei und „besondere“ Vorsorgevollmacht

In besonders krassen Fällen gelingt es Erbschleichern nicht nur, sich eine Vorsorgevollmacht geben zu lassen, diese Vollmacht wird auch so abgeändert, dass sie kaum angreifbar ist. Hierzu gehört beispielsweise, dass dem Bevollmächtigten die Möglichkeit eingeräumt wird, sich selbst zu beschenken (§ 181 BGB wird ausgeschlossen), eine Vergütung für den Bevollmächtigten ohne Tätigkeitsnachweis festgeschrieben wird und die gesetzlichen Auskunfts- und Rechnungslegungsvorschriften […..]
Weiterlesen >

Erbschleicherei und Schenkung

Ein beliebtes Mittel eines Erbschleichers ist regelmäßig die Schenkung. In vielen Fällen wird das bereits gesundheitlich angeschlagene Opfer zu einer Schenkung überredet, die Familie bleibt außen vor, wird nicht informiert und erfährt erst im Erbfall von der Schenkung. Um eine solche Schenkung wirksam bekämpfen zu können, muss einerseits der Vertrags selbst und das Zustandekommen und die Vorfeldsituation des Vertrags genau […..]
Weiterlesen >

Vorsicht: Erbschleicher nutzen Krankenhausaufenthalt aus

Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen Erbschleicher-Opfer die Gefahr der Erbschleicherei erkennen, sich vom Erbschleicher aber nicht perfekt abgrenzen können. Es tobt ein Kampf zwischen dem Opfer und dem Erbschleicher. Letzterer wartet manchmal genau die Situation ab, in der sich das Opfer nicht wehren kann und schafft vollendete Tatsachen. Ein Beispiel ist, dass eine „Vertrauensperson“ Zugang zur Wohnung des […..]
Weiterlesen >

Rechtsanwalt warnt vor fingierten Darlehen und Erbschleicherei

Es gibt eine Vielzahl von Fällen, in denen Erbschleicher so clever sind, dass sie sich vom Opfer Geldbeträge geben lassen und wissen, dass die geschädigte Familie später versuchen wird, diese Geldbeträge zurückzuverlangen. Wären die Geldbeträge echte Schenkungen, würde zwar kein Rückforderungsrecht bestehen, aber der Erbschleicher müsste Schenkungssteuer zahlen. Gäbe es keinen Vertrag, würde ein Rückforderungsrecht aus ungerechtfertigter Bereicherung bestehen. Deshalb […..]
Weiterlesen >

Die typischen Opfer von Erbschleicherei – Werden Sie nicht zum Opfer

Es gibt Personengruppen, die sind überdurchschnittlich Opfer von Erbschleicherei, beispielsweise ältere Menschen, kranke Menschen, Menschen ohne Ansprechpartner, behinderte Personen und Menschen mit großem Vermögen. Innerfamiliär sollten Sie darauf achten, ob sich eine solche Person in Ihrer Familie findet, da diese besonders anfällig für eine Erbschleicherei sein kann. Manchmal ist eine Erbschleicherei nicht sofort erkennbar, sondern entwickelt sich schleichend, heimlich. Nur […..]
Weiterlesen >

Rechtsanwalt erklärt den Erbschleicher-Prozess und Kosten im Nachlassverfahren

Der Erbstreit gegen einen Erbschleicher kann zu erheblichen Kosten führen. Im Nachlassverfahren gibt es aber Besonderheiten, die sich zugunsten der Familie auswirken können. Häufig fehlt eine Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren, dies hat zur Folge, dass dann keine Kostenerstattung erfolgt. Außerdem ist es denkbar, dass bei einem Erbrecht des Erbschleichers dieser sogar dann die Kosten tragen muss, wenn die Familie im Nachlassverfahren […..]
Weiterlesen >

Vorsicht: Gemeinsames Konto und Erbschleicherei

Innerfamiliär, beispielsweise zwischen Eheleuten, zwischen Geschwistern nach einem Erbfall oder zwischen Elternteil und Kind können gemeinsame Konten entstehen, bei denen beide Zugriff haben. Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen eine berechtigte Seite vom Kontoguthaben kaum Gebrauch macht und der anderen Seite den Zugriff und die Verwaltung überlässt. Hierdurch entsteht das Problem, dass die andere (aktive) Seite die Möglichkeit erhält, […..]
Weiterlesen >

Späte Vorlage von Testamenten

Die späte Vorlage von Testamenten kann ein Indiz für eine Erbschleicherei sein. Ich habe einen Fall, in dem es um die zeitliche Abfolge der Testamente geht, weil der Erblasser ab einem bestimmten Zeitpunkt testierunfähig war. Die Gegenseite hat zuerst nur das aktuellste Testament vorgelegt, dass aber an der Hürde der Testierunfähigkeit gescheitert ist. Jahre später hat die Gegenseite ein deutlich […..]
Weiterlesen >

Aufrollen von Altfällen bei Erbschleicherei

Es gibt immer wieder Fälle, in denen sich Berufsbetreuer Vorteile verschaffen und sich als Testamentserben einsetzen lassen. Diese Fälle waren in der Vergangenheit zulässig. Zwischenzeitlich gibt es aber mit § 30 BTOG eine Neuregelung, die einen solchen Vorteil für Berufsbetreuer untersagt, wenn das Betreuungsgericht dem nicht im Vorfeld zustimmt. Liegt also ein Altfall vor, der aber zeitlich noch im Anwendungsbereich […..]
Weiterlesen >

Nächste Seite »