Ein besonders prekärer Erbschleicherfall ist uns aus dem Augsburger Raum bekannt geworden. Hier hatte sich eine völlig fremde Person im Rahmen ihrer Pflegetätigkeit an einen älteren Menschen herangemacht. Es gelang ihr durch ständiges Schlechtmachen der Angehörigen, dass der ältere Mensch den Angehörigen ein Besuchsverbot erteilte. Der ältere Mensch glaubte dem Erbschleicher. Er merkte nicht, dass das Telefon abgestellt war. Er […..]
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