Selbst eine gute Vorsorge im Rahmen einer Standardrechtsberatung schützt häufig nicht vor einer Erbschleicherei. Typischerweise denken insbesondere Eheleute, sich mit einem Ehegattentestamet (meist „Berliner Testament“) abzusichern und den überlebenden Partner zu binden. Tatsächlich darf dieser kein neues Testament mehr erstellen. Lebzeitig kann er aber dennoch in Grenzen frei verfügen. Häufig erlebt der Autor als Rechtsexperte in diesem Bereich Fälle, in […..]
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