Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Homepage wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Was tun bei Erbschleicherei?

Selbst eine gute Vorsorge im Rahmen einer Standardrechtsberatung schützt häufig nicht vor einer Erbschleicherei. Typischerweise denken insbesondere Eheleute, sich mit einem Ehegattentestamet (meist „Berliner Testament“) abzusichern und den überlebenden Partner zu binden. Tatsächlich darf dieser kein neues Testament mehr erstellen. Lebzeitig kann er aber dennoch in Grenzen frei verfügen. Häufig erlebt der Autor als Rechtsexperte in diesem Bereich Fälle, in […..]
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Erbschleicher – Vorsorgevollmacht

Viele Erbschleicher besorgen sich schnell eine Vorsorgevollmacht, um die alten Vorsorgevollmachten zu widerrufen. Wir warnen eindringlich davor, die Vorsorgevollmachten zurück zu geben, bevor nicht geklärt ist, dass der Betroffene, der die neue Vorsorgevollmacht ausgestellt ist, wirklich auch geschäftsfähig ist. Die Voraussetzung für eine neue Vorsorgevollmacht ist die Geschäftsfähigkeit. In einem solchen Fall empfehlen wir auch, soweit die Anforderung gestellt wurde, […..]
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Vorsorgevollmacht – Schenkungswiderruf

Eine für das gesamte Betreuungsrecht und insbesondere für das Vorsorgerecht wichtige Entscheidung hat der Bundesgerichtshof am 25.03.2014, Az. X ZR 94/12, NJW 2014 S. 3021, getroffen. Bei dem Fall ging es darum, dass ein Sohn die Vorsorgevollmacht seiner Mutter hatte. Der Sohn hatte –ohne Rücksprache mit der Mutter- diese in eine stationäre Heimunterbringung bringen lassen, obwohl die Mutter ihm das […..]
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Vorsorgevollmacht in Italien als Schutz vor Erbschleicherei

Eine ausreichende Vorsorgevollmacht kann vor Erbschleicherei schützen. Ein Sonderproblem besteht bei Erbschleicherfällen immer dann, wenn ein Auslandsbezug besteht. Bei einem solchen Auslandsbezug kann die Vorsorgevollmacht als Schutzregelung dadurch ausgehebelt werden, dass die betroffene Person ins Ausland verbracht wird und dort die Vorsorgevollmacht nicht gilt. Es sollte gerade bei einem bestehenden Auslandsbezug (Staatsangehörigkeit, Immobilie im Ausland) geprüft wird, welche dortigen Anforderungen […..]
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Vorsorgevollmacht – Österreich

Die österreichische Regelung zur Vorsorgevollmacht dürfte relativ sicher sein. In Österreich muss die Vorsorgevollmacht eigenhändig geschrieben sein. Ist sie nicht von dem Vollmachtgeber eigenhändig geschrieben, sondern nur unterschrieben, dann muss in Gegenwart dreier unbefangener Zeugen bestätigt werden, dass der Inhalt der Urkunde seinem Willen entsprach (§ 284f Abs. 2 ABGB).

Vorsorgevollmacht – Innenverhältnis

Sie sollten unbedingt eine Regelung treffen zwischen dem Bevollmächtigten und dem Vollmachtgeber über die Rechtsnatur des Innenverhältnisses. Sollte hier keine Regelung getroffen werden, könnte es sein, dass es sich dann um ein Gefälligkeitsverhältnis handelt, das äußerst negative Folgen hat, falls es zu Schwierigkeiten im Rahmen der Vollmachtsausübung kommt, weil dann eventuell keine Ansprüche gegeben sind. Die Rechtsprechung geht von einem […..]
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Vorsorgevollmacht – Luxi – Ein unglaublicher Fall

Der Fall des Gemüsehändlers und Millionärs aus Deggendorf, Luxi, ist deutschlandweit bekannt. Bei einem Münchner Notar hat der in Deggendorf wohnende Luxi, der seit Jahrzehnten nur in Deggendorf zum Notar ging, seiner Lebensgefährtin und deren Sohn aus einer anderen Ehe (!) Vorsorgevollmachten erteilt. Mit diesen Vorsorgevollmachten ist im Wesentlichen sein Vermögen auf die Lebensgefährtin übertragen worden. Das perfide an der […..]
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Genehmigungspflicht für Vorsorgevollmacht?

Der ehemalige Direktor des Internationalen Instituts für Betreuungsrecht der Kester-Haeusler-Stiftung, Herr Prof. Dr. Volker Thieler, forderte dringend, dass eine Gesetzesänderung im Rahmen des Betreuungsrechts erfolgt, wonach Vorsorgevollmachten durch die örtlichen Betreuungsbehörden genehmigt werden müssen. Hintergrund ist die Tatsache, dass viele Vorsorgevollmachten gefälscht sind bzw. oftmals ältere Menschen gar nicht wissen, was ihnen zur Unterschrift vorgelegt wird. Die Gefahr besteht besonders […..]
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Vollmacht – an wen?

Vielfach wird gesagt: „Wir wissen nicht, wem man die Vollmacht geben soll.“ Oftmals hören wir sogar, dass die Personen, die Vollmachten erteilen wollen, überhaupt niemanden haben, dem sie so viel Vertrauen entgegenbringen, dass derjenige eine Vollmacht erhält. In diesen Fällen ist dann die erste Vorsichtsmaßnahme, dass man eine gewisse Regelung innerhalb der Vollmacht von Entscheidungen eines sogenannten Kurators, der den […..]
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Vorsorgevollmacht – Besuchsverbot

Wir erleben immer wieder, dass gegenüber Personen, die eine Vorsorgevollmacht haben, Besuchsverbote ausgesprochen werden. Wir erleben auch Fälle, bei denen das Besuchsverbot mit dem Argument ausgesprochen wird, die betroffene Person sei ja noch gar nicht dement bzw. der Vorsorgefall sei noch nicht eingetreten. Dies ist falsch. Die Vorsorgevollmacht ist, wenn sie richtig formuliert wurde, ab sofort wirksam. Das heißt, es […..]
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