Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Homepage wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherei: Beeinflussung – unzulässig

In der Praxis macht es vielen Juristen ein Problem, überhaupt richtig darzulegen, wann eine im Erbschleicherunrecht relevante unzulässige Beeinflussung vorliegt. Der Begriff „unzulässige Beeinflussung“ ist im englischen Case Law Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden. In der Zeit war es noch üblich und gesellschaftlich toleriert worden, dass man auf Personen, die Testamente aufstellen, Druck ausübt. Der Druck wurde gerechtfertigt mit dem […..]
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