Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsanwalt warnt: Beeinflussung von Zeugen durch den Erbschleicher

Rechtsstreite gegenüber einem Erbschleicher werden dadurch erschwert, dass es in manchen Fällen dem Erbschleicher gelingt, potentielle Zeugen auf seine Seite zu ziehen. Hierfür nutzen Erbschleicher unterschiedliche Mittel: 1. Zeugen werden mittels Drohungen unter Druck gesetzt oder erpresst, beispielsweise, weil der Erbschleicher ein Fehlverhalten dokumentiert hat (die Putzfrau, die Schmuck an sich genommen hat, wird von Seiten des Erbschleichers instrumentalisiert), 2. […..]
Weiterlesen >

Rechtsanwalt erklaert: Die Macht des Faktischen bei Erbschleicherei

Natürlich gibt es viele Fälle, in denen ein Erbschleicher mittels Testament oder Vorsorgevollmacht oder Schenkungsvertrag handelt. Umso mehr Konstellationen sind denkbar, in denen dies alles fehlt, der Erbschleicher aber dennoch erhebliche Vermögensschäden produziert. ies geschieht beispielsweise, indem er mit einer Bankkarte Geld abhebt und dies nicht nachverfolgbar ist oder er sich wertvolle Gegenstände mitnimmt (Schmuck, Bargeld, Goldbarren, Kunst). In diesen […..]
Weiterlesen >

Thema Erbschleicherei: Rechtsanwalt warnt davor, dass ältere Männer oft leichte Opfer von Erbschleichern sind

Gerade wenn Männer in einer langjährigen Ehe gebunden waren und die Ehefrau verstirbt, fallen die Männer in ein Loch und können sich im Alter nicht gut selbst versorgen. Sie benötigen Hilfe bei der Verköstigung, im Haushalt und abhängig vom Gesundheitszustand bei der Einnahme von Medikamenten, Arztbesuchen, der Körperhygiene. Wenn die langjährige Ansprechpartnerin und Unterstützerin wegfällt, führt dies für ältere Männer […..]
Weiterlesen >

Erbschleicherfall: Erbschleicherei bei blinden oder fast blinden Opfern

Ein in der Praxis unterschätztes Problem ist, dass gerade blinde Menschen ein leichtes Erbschleicher-Opfer sind. Denn gerade wenn der Erbschleicher der Hauptansprechpartner ist, müssen die Opfer ihm vertrauen und können dessen Aussagen nicht verifizieren und nachprüfen. Dem Autor ist ein Fall bekannt, in dem der Erbschleicher dem Opfer über Monate hinweg erzählt hat, dass ein enger Vertrauter das Opfer betrügt […..]
Weiterlesen >

Erbschleicherei zwischen Kindern aus erster Ehe und Stiefmutter

Die Konstellation „Erbschleicherei zwischen Kindern aus erster Ehe und Stiefmutter“ ist stereotyp und in unserer Praxis häufig. Ein solcher Streit kann sowohl eine Erbschleicher-Situation durch Kinder, als auch durch die Stiefmutter begründen. Dies ist abhängig vom Einzelfall. Dabei stehen manchmal nicht zwingend finanzielle Aspekte im Vordergrund, sondern persönliche Befindlichkeiten. Es geht bei solchen Streitigkeiten um persönliche Erinnerungsstücke, um die Beerdigung […..]
Weiterlesen >