In der Praxis macht es vielen Juristen ein Problem, überhaupt richtig darzulegen, wann eine im Erbschleicherunrecht relevante unzulässige Beeinflussung vorliegt. Der Begriff „unzulässige Beeinflussung“ ist im englischen Case Law Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden. In der Zeit war es noch üblich und gesellschaftlich toleriert worden, dass man auf Personen, die Testamente aufstellen, Druck ausübt. Der Druck wurde gerechtfertigt mit dem […..]
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