Immer wieder werden Fälle bekannt, bei denen Erblasser zu Lebzeiten Personen versprochen haben, dass wenn sie die Pflege durchführen -natürlich ohne Bezahlung- Alleinerbe werden. Uns sind Fälle bekannt, bei denen 7 Jahre eine Pflege durch eine Person stattgefunden hat, die ausdrücklich schriftlich von dem Erblasser dazu aufgefordert wurde. Am Tage des Todes, nach 7 Jahren, erklärte noch gegenüber der Person, […..]
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