Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Tipps vom Rechtsanwalt gegen Erbschleicherei: Vor- und Nacherbschaft als Schutz vor Erbschleichern

In einer Konstellation, bei der es innerfamiliär fraglich ist, ob ein Angehöriger ein zukünftiges Erbschleicher-Opfer ist, kann dies teilweise dadurch verhindert werden, dass dieser Angehöriger in der Erbfolge auf eine bloße Vor- und Nacherbschaft herabgestuft wird. Hierdurch wird verhindert, dass der Angehörige diese später geerbten Vermögenswerte an den Erbschleicher weitervererbt. Denn diese fließen nach dem Nachversterben des Angehörigen direkt an […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherfall in dem Erbschleicher-Opfer aktiv versteckt werden

Die Gerichtspraxis zeigt, dass insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten, bei denen eine Prozesspartei „versteckt“ wird, eine Erbschleicherei nahe liegen kann. Das gilt für alle Verfahren, insbesondere aber für Betreuungsverfahren, Nachlassverfahren und Zivilprozessen im Bereich Vorsorgevollmacht. Selbst wenn ein Gericht die persönliche Anhörung des potentiellen Erbschleicher-Opfers anordnet, gibt es viele taktische Möglichkeiten, wie ein Erscheinen des Opfers vor Gericht durch den Erbschleicher verhindert […..]
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Thema Erbschleicherei: Leere Versprechen zu Lebzeiten des Erblassers

Es ist nicht selten, dass sich insbesondere zwischen mehreren Kindern Erbschleicher-Situationen im Todesfall des zweitversterbenden Elternteils ergeben. Ein Thema dabei ist häufig, dass eines der Kinder den Eltern zu deren Lebzeiten verspricht, keinen Erbanspruch geltend zu machen, weil es bereits zu Lebzeiten viel erhalten hat. Wenn dies nicht mittels notarieller Verzichtserklärung rechtssicher gestaltet ist, entsteht hieraus vielfach Streit im Erbfall. […..]
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Rechtsanwalt erklaert: Die Macht des Faktischen bei Erbschleicherei

Natürlich gibt es viele Fälle, in denen ein Erbschleicher mittels Testament oder Vorsorgevollmacht oder Schenkungsvertrag handelt. Umso mehr Konstellationen sind denkbar, in denen dies alles fehlt, der Erbschleicher aber dennoch erhebliche Vermögensschäden produziert. ies geschieht beispielsweise, indem er mit einer Bankkarte Geld abhebt und dies nicht nachverfolgbar ist oder er sich wertvolle Gegenstände mitnimmt (Schmuck, Bargeld, Goldbarren, Kunst). In diesen […..]
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Thema Erbschleicherei: Nachlasspflegschaft und Immobiliensicherung im Erbfall

Im Erbfall entsteht ein jahrelanges Streitverfahren. Es droht über diese Zeitdauer hinweg der Verlust des Nachlassvermögens, wenn dieses nicht gesichert und verwaltet wird. Wesentliche Schritte sind Widerruf der Vorsorgevollmacht des Erbschleichers, Mitteilung an Banken und ähnliche Adressaten, dass nicht an den Erbschleicher geleistet werden darf,             Mitteilung an Grundbuchämter, damit das Immobilienvermögen geschützt wird,             Anregung einer Nachlasspflegschaft zur Nachlasssicherung […..]
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Thema Erbschleicherei: Ärztliche Dokumente und medizinische Informationen

Bei der Frage der Geschäfts- und Testierunfähigkeit ist ein Angriff gegen den Erbschleicher meist nur sinnvoll, wenn der Gesundheitszustand des Opfers im Streitfall nachvollziehbar dargestellt werden kann. Hierfür sind vor allem folgende Unterlagen notwendig: hausärztliche Unterlagen,             Informationen der Krankenkasse,             Pflegeberichte bzw. Dokumentation der Pflege,             MDK-Gutachten, fachärztliche Unterlagen (beispielsweise bei einer neurologischen oder psychiatrischen Behandlung, aber auch bei […..]
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Thema Erbschleicherei: Die Möglichkeit der Vergleichsgespräche und Mediation

Den meisten Betroffenen ist nicht klar, dass es auch in diesem Bereich die Möglichkeit einer gütlichen Einigung gibt. Selbst wenn eine Testamentsunwirksamkeit im Streit steht, lässt sich dies möglicherweise gütlich lösen. Plattformen für eine solche Einigung können sein: eine außergerichtliche Mediation durch einen neutralen Dritten             Vergleichsgespräche zwischen den Rechtsanwälten beider Seiten             das nachlassgerichtliche oder zivilprozessuale Gerichtsverfahren             das […..]
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Thema Erbschleicherei: Die Suche nach dem besten Rechtsweg im Erbfall

Im Erbfall muss die geschädigte Familie prüfen, ob gegen den Erbschleicher vorgegangen werden kann. Dies wird in dem Fall erschwert, wenn der Erbschleicher selbst per Testament oder Erbvertrag Erbe geworden ist. Dies muss dann bei Gericht angegriffen werden. Hierfür gibt es zwei zentrale Rechtswege:             Erbscheinverfahren vor dem Nachlassgericht             Erbrechtliche Feststellungsklage vor dem Zivilgericht Beide Rechtswege sind mit Vor- […..]
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Erbschleicherei bei privatschriftlichen Testamenten

Testamente, und zwar sowohl Einzel- als auch Ehegattentestamente sind formwirksam, wenn sie handschriftlich geschrieben und unterschrieben sind. Hierdurch lassen sich erhebliche Notarkosten vermeiden. Deshalb machen viele von dieser Möglichkeit Gebrauch. Die Folge ist, dass es in deutschen Haushalten abertausende von Testamenten gibt, die in Klarsichtfolien, Ordnern, Schubladen oder Büchern „schlummern“. Solche Testamente sind ein Angriffspunkt für einen Erbschleicher, denn für […..]
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Thema Erbschleicherei: Tipp vom Rechtsanwalt – Die Rückforderung von Schenkungen prüfen

Steht eine Schenkung des Opfers an den Erbschleicher, ggf. durch den Erbschleicher selbst mittels einer Vorsorgevollmacht vollzogen, im Raum, ist spätestens im Erbfall eine Rückforderungsmöglichkeit zu prüfen. Im Einzelfall eröffnet sich bereits zu Lebzeiten des Opfers eine solche Möglichkeit. Rückforderungsgründe können sein: Grober Undank des Beschenkten,             Verarmung des Schenkers,             ein vertragliches Rückforderungsrecht kommt zum Tragen,             die Schenkung […..]
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