Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherei und Blanko-Unterschriften

Blanko-Unterschriften sind ein für Erbschleicher wichtiges Instrument, um sich Vermögensvorteile zu verschaffen. Es gibt immer wieder (vorwiegend ältere) Menschen, die Blanko-Unterschriften auf Vollmachten, Versicherungsverträgen, Schenkungsverträgen oder Quittungen leisten, ohne sich des rechtlichen Risikos bewusst zu sein. Erbschleicher überzeugen meist damit, dass sie dem Betroffenen das „lästige Ausfüllen“ des Formblattes oder Vertrages abnehmen. So kommt es vor, dass sich der Erbschleicher […..]
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Rechtsanwalt erklärt den Erbschleicher-Prozess und Kosten im Nachlassverfahren

Der Erbstreit gegen einen Erbschleicher kann zu erheblichen Kosten führen. Im Nachlassverfahren gibt es aber Besonderheiten, die sich zugunsten der Familie auswirken können. Häufig fehlt eine Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren, dies hat zur Folge, dass dann keine Kostenerstattung erfolgt. Außerdem ist es denkbar, dass bei einem Erbrecht des Erbschleichers dieser sogar dann die Kosten tragen muss, wenn die Familie im Nachlassverfahren […..]
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Urteil: Kontrollbetreuung als Maßnahme bei Erbschleicherei

Das Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 26.03.2025 zum AZ. XII ZB 178/24 nochmals betont, dass eine Kontrollbetreuung ein wirksames Instrument dann ist, wenn der Verdacht besteht, dass sich der Bevollmächtigte (der Erbschleicher) rechtsfehlerhaft verhalten hat. Selbst die einmalige Ablehnung einer Kontrollbetreuung führt nicht dazu, dass später nicht doch noch eine Kontrollbetreuung eingesetzt werden kann. Manifestieren sich Zweifel an der […..]
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Rechtsanwalt erklärt den Ablauf von Erbschleicher und Rechtsweg

Erbschleicher profitieren davon, dass der Rechtsweg in Nachlasssachen deutlich beschränkt ist. Es gibt die erste Instanz zum Amtsgericht und die Beschwerdeinstanz zum Oberlandesgericht, aber meistens ist die dritte Instanz verwehrt, sodass es viele Fälle gibt, in denen Erbschleicher vom beschränkten Instanzenweg profitieren. Zugleich sind die Rechtsschritte regelmäßig zeit- und kostenintensiv, sodass viele Geschädigte davor zurückscheuen, überhaupt Rechtsmittel einzulegen. Dieser Beitrag […..]
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Erbschleicherei und ungewöhnliche wirtschaftliche Verhältnisse

Insbesondere in der Konstellation, dass enterbte Familienmitglieder Pflichtteilsansprüche gegen den als Erben eingesetzten Erbschleicher geltend machen, kommt es häufig vor, dass die ermittelten Vermögensverhältnisse des Opfers ungewöhnlich sind. Dies kommt zu Tage, weil der Erbschleicher bei Pflichtteilsansprüchen ein notarielles Nachlassverzeichnis vorlegen muss. Ich kenne Fälle, in denen es überraschend kein Immobilienvermögen mehr gibt (weil der Erbschleicher sich die Immobilie über […..]
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Rechtsanwalt warnt vor: Erbschleicherei und Kaufvertrag

Ältere Menschen werden immer wieder darauf angesprochen, die Immobilie zu verkaufen, vom Kaufpreis zu leben und sich ein Wohnrecht zusätzlich eintragen zu lassen. In Einzelfällen sind die Angebote unseriös und gehen von Erbschleichern aus, die sich die Immobilie zu einem günstigen Preis „schnappen“ wollen. Misstrauisch sollte man insbesondere sein, wenn die vorgeschlagene Kaufpreiszahlung deutlich vom Üblichen abweicht. Ich kenne Fälle, […..]
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Erbschleicher können Pflichtteilsstrafklauseln aushebeln

Erbschleicher in der Familie sollen in bestimmten Fällen dadurch blockiert werden, dass im ersten Erbfall ein Pflichtteil verlangt wird. Haben Eltern beispielsweise zwei Kinder, die als Schlusserben eingesetzt sind, soll die Pflichtteilsstrafklausel verhindern, dass das erbschleichende Kind im ersten Erbfall sich den Pflichtteil auszahlen lässt, während das „brave“ Kind dies nicht veranlasst und wartet. Das OLG Braunschweig hat diesem Schutzgedanken […..]
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Aufrollen von Altfällen bei Erbschleicherei

Es gibt immer wieder Fälle, in denen sich Berufsbetreuer Vorteile verschaffen und sich als Testamentserben einsetzen lassen. Diese Fälle waren in der Vergangenheit zulässig. Zwischenzeitlich gibt es aber mit § 30 BTOG eine Neuregelung, die einen solchen Vorteil für Berufsbetreuer untersagt, wenn das Betreuungsgericht dem nicht im Vorfeld zustimmt. Liegt also ein Altfall vor, der aber zeitlich noch im Anwendungsbereich […..]
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Urteil zur Erbschleicherei: Testamentsfälschung bei Durchpausen der Unterschrift

Das OLG Brandenburg hat am 12.12.2024 zum AZ. 3 W 64/24 eine wichtige Entscheidung für Erbschleicher-Prozesse getroffen. Es wurde ausgeurteilt, dass auch ein Durchpausen einer Unterschrift vom einem Kontoauszug auf das Testament eine Testamentsfälschung darstellt und damit sowohl die Unwirksamkeit des Testaments als auch eine Strafbarkeit begründen kann. In Erbschleicher-Prozessen empfehlen wir immer darauf zu achten, ob das handschriftliche Testament […..]
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Zivilprozesse als Instrumentarium gegen Erbschleicher

Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen es notwendig ist, den Erbschleicher und seine Tätigkeit vor Gericht zu bringen. Dies geschieht nicht nur in Betreuungsverfahren und Erbprozessen, im Einzelfall ist es auch möglich, dass der Erbschleicher in „kleineren“ Rechtsstreiten bloßgestellt wird, beispielsweise, wenn er zugleich Mieter ist, in einem Mietprozess, oder auf Basis eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens. Ich empfehle, dass über […..]
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