Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Doppelte Erbschleicherei bei Geschwistern

In Erbschleicher-Fällen gibt es nicht immer ein Schwarz-Weiß-Schema mit einem Erbschleicher und einer geschädigten Person., sondern auch Konstellationen, in denen zwei Erbschleicher um das Erbe wetteifern. Im Rahmen meiner Tätigkeit bearbeite ich mehrere Mandate, in denen zwei Geschwister jeweils für sich genommen versuchen, die Eltern zu vereinnahmen und mit unlauteren Methoden zu einem Testament zu bewegen. Es kommt zu einem […..]
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Erbschleicherfall: Erbschleicherei im Erbauseinandersetzungsvertrag

In der häufigen Konstellation, dass ein Elternteil verstirbt und dann die Kinder und der überlebende Elternteil einen (notariellen) Erbauseinandersetzungsvertrag abschließen, kann es zu Erbschleicherei durch eines der Kinder kommen. Meistens verstehen die Beteiligten die notariellen Regelungen nicht im Detail und so hat das erbschleichende Kind die Möglichkeit, dem Notar Regelungen vorzugeben, die dieser unkritisch übernimmt, die aber in der Praxis […..]
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Erbschleicherei und Gutachterstreit

In vielen Erbschleicher-Gerichtsverfahren geht es um die Frage der Ehe-, Geschäfts- oder Testierunfähigkeit. Hierzu erteilt das zuständige Gericht meist einen Gutachterauftrag. Gefällt dieses Gutachten einer Seite nicht, wird ein Privatgutachten vorgelegt. In meiner Praxis gibt es Gerichtsverfahren, in denen fünf oder mehr Gutachten zur Diskussion stehen. Dabei erlangt § 412 ZPO eine große Bedeutung, denn anhand dieser Vorschrift kann das […..]
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Ergänzungspfleger contra Erbschleicher

Ein Ergänzungspfleger wird durch das Familiengericht eingesetzt, wenn ein minderjähriges Kind eine neutrale Interessenvertretung, insbesondere im Erbfall benötigt. Dieses Institut ist bedeutsam und darf nicht unterschätzt werden, weil es auch die „unerwartete“ Situation gibt, dass es zu einer Erbschleicherei durch einen Elternteil zum Nachteil eines Kindes kommen kann. Ich bearbeite mehrere Fälle in der Praxis, in denen ein Elternteil verstirbt, […..]
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Erbschleicherei und Zeugenbeweis im Gerichtsverfahren

In vielen Fällen kommt es in Gerichtsverfahren gegenüber Erbschleichern auf Zeugenaussagen an (aus der Familie, Nachbarn, dem Freundeskreis oder außenstehenden Dritten, z. B. dem Bankmitarbeiter, dem Steuerberater bzw. dem Notar). Für juristische Laien ist meistens nicht klar, dass solche Zeugenaussagen ein erhebliches Risiko bergen, und zwar in mehrfacher Hinsicht:   Der Erbschleicher kann Zeugenaussagen gekauft oder Zeugen durch Täuschung auf […..]
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Verwertbare Angaben im Prozess in Erbschleicher-Fällen

Ein in allen Prozessen wiederkehrendes Problem ist die Frage, auf welche Tatsachen ein Erbschleicher-Prozess entschieden werden darf. Diese Rechtsstreitigkeiten werden meist vor dem Nachlassgericht ausgefochten und dort gibt in teilweise keine klare Verteilung, insbesondere für Gutachter zur Frage der Geschäfts- und Testierfähigkeit, auf welcher Tatsachenbasis ein Gutachten erstellt werden soll. Dies ist aber die „kriegsentscheidende“ Frage, denn es ist ein […..]
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Schutz vor Erbschleicherei durch bindendes Ehegattentestament

Das OLG Celle hat in einer Entscheidung vom 05.06.2024 zum AZ. 6 W 56/24 ausgeurteilt, dass ein Ehegattentestament zu Lebzeiten beider Eheleute nur dann wirksam durch einen Ehepartner widerrufen ist, wenn der notarielle Widerruf ordnungsgemäß zugestellt worden ist. Hieran sind hohe Formanforderungen zu stellen. Dies führt auch dazu, dass Eheleute vor einer Erbschleicher jedenfalls etwas geschützt sind, denn es ist […..]
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Erbschleicherei und obergerichtliche Rechtsprechung

Es gibt immer wieder Rechtsprechung, die trotz einer erheblichen gesundheitlichen Einschränkung eine Testierunfähigkeit verneint und damit eine Erbschleicherei ermöglicht. In einer Entscheidung des OLG Brandenburg (veröffentlicht in ZEV 2024, 565) lag der Fall zwar so, dass der Erblasser eine erhebliche Erkrankung hatte, im Prozess aber nicht nachgewiesen werden konnte, dass diese Erkrankung auch Einfluss auf die Willensbildung gehabt hat. Insbesondere […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicher-Schutz bei Zeitablauf

Ein ständiges Problem bei Erbfällen und insbesondere Erbschleicher-Fällen ist, dass viel Zeit bis zu einer gerichtlichen Entscheidung ergeht. Im Einzelfall dauern die Verfahren so lange, dass eine Verjährung in Bezug auf konkrete Ansprüche gegen den Erbschleicher eingetreten ist. Dies kann daran liegen, dass man erst Vorprozesse gegen andere Personen führen muss, bevor überhaupt eine Klage gegen den Erbschleicher möglich ist. […..]
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Rechtsanwalt warnt vor drohender Verjährung contra Nachlassverfahren

In Erbfällen muss darauf geachtet werden, dass die Ansprüche nicht über den Zeitraum eines Nachlassverfahrens verjähren. Es gibt insbesondere die dreijährige Regelverjährung von Ansprüchen, die mit dem Problem verknüpft sind, dass Nachlassverfahren im Bereich der Erbschleicherei fast immer deutlich länger dauern. Es sollte in dieser Konstellation im Einzelfall mit der rechtsanwaltlichen Vertretung besprochen und geprüft werden, welche Ansprüche zu welchem […..]
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