Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsanwalt warnt zur Vorsicht bei Erbschleicher-Prozessen vor dem Nachlassgericht

Die meisten Erbschleicher-Prozesse werden vor dem Nachlassgericht ausgetragen. Dabei geht es für die Familie vielfach darum, ein Testament, das zugunsten des Erbschleichers ausgestellt worden ist, zu Fall zu bringen. Gründe hierfür können eine Formunwirksamkeit, die Testierunfähigkeit oder eine Anfechtung sein. Im Nachlassverfahren passieren allerdings viele Fehler. Deshalb sollte ein Laie das Verfahren nicht selbst führen, auch wenn (nur) das Amtsgericht […..]
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Videobeitrag zum Thema Erbschleicherei: „Kann eine Ortsveränderung bei Verdacht auf Erbschleicherei hilfreich sein?“

Unseren Videobeitrag zum Thema Erbschleicherei von unserem Referenten Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh: „Kann eine Ortsveränderung bei Verdacht auf Erbschleicherei hilfreich sein?“ finden Sie auf Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=Bz9le0Uj_a0 in unserem YouTube-Kanal: https://www.youtube.com/@Kanzlei-Thieler In dem Videobeitrag wird das Thema erörtert, ob eine Ortsveränderung bei Verdacht auf Erbschleicherei für Opfer und Opferangehörige hilfreich sein kann. Denn bei dem Verdacht auf Erbschleicherei ist […..]
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Thema Erbschleicherei: Nachteile für Erben durch erbschleichende Miteigentümer

Ein weitgehend unbekanntes Problem kann auftreten, wenn mehrere Personen als Miteigentümer Immobilieneigentum halten und sich einer der Miteigentümer als Erbschleicher entpuppt. Es kann dann sein, dass er den anderen Miteigentümer als Erbschleicheropfer vielgestaltig schädigt, beispielsweise, indem er das Opfer dazu überredet, die Renovierungskosten für die Immobilie allein zu tragen oder einen Vertrag zu unterschreiben, der Geldausgleichsansprüche für den erbschleichenden Miteigentümer […..]
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Thema Erbschleicherei: Vermögensschädigung durch den Erbschleicher mittels Wohnrecht

Ein in der Praxis unterschätztes Problem ist, dass sich ein Erbschleicher an der Immobilie des Opfers ein Wohnrecht eintragen lässt. Hierdurch droht die Situation, dass die Immobilie entwertet wird, da eine anderweitige Nutzung nicht mehr möglich ist. Das Wohnrecht selbst anzugreifen, ist rechtlich komplex, selbst wenn der Erbschleicher bereits ausgezogen ist. Denn als Rechtsposition wird es in solchen Fällen meistens […..]
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Thema Erbschleicher: Fehler im Verfahren vor dem Nachlassgericht

Viele Erbschleicher-Prozesse werden vor dem Nachlassgericht entschieden. Ein leider typischer Fehler liegt darin, dass betroffene Familienmitglieder keine rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und der Auffassung sind, sich selbst vertreten zu können. Diese Fehlvorstellung kommt dadurch zustande, weil vor dem Amtsgericht kein Anwaltszwang besteht. Tatsächlich sind diese Nachlassverfahren aber sehr kompliziert, sodass ein rechtlicher Laie zahlreiche Fehler machen kann und unabsichtlich […..]
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Indiz für Erbschleicherei – Abschottung gegenüber dem Gericht

Ein klares Indiz für Erbschleicherei ist, wenn das Opfer durch den Erbschleicher bei Gerichtsverfahren abgeschottet wird und Gerichtstermine ohne das Opfer durchgeführt werden. Dies gilt primär für Betreuungsverfahren, wenn die betroffene Person nicht zum Anhörungstermin erscheint, aber auch für andere Gerichtsverfahren, in denen der Erbschleicher als „Vertreter“ des Opfers auftritt. Wenn das Gericht nicht auf der persönlichen Anwesenheit besteht und […..]
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Der Testamentsvollstrecker als Helfer eines Erbschleichers

In der Gestaltung ist das Amt des Testamentsvollstreckers dazu angedacht, dass ein Streit zwischen Miterben vermieden, die Erbengemeinschaft auseinandergesetzt und der Vorgang rechtlich zutreffend abgewickelt wird. Irrt man sich aber in der Person des Testamentsvollstreckers besteht die Gefahr, dass dieser einem Erbschleicher hilft und ein Miterbe hierdurch geschädigt wird. Ursache hierfür kann sein, dass der Testamentsvollstrecker von Anfang an im […..]
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Erbschleicher nutzten häufig Betreuungsverfahren aus

In vielen Fällen wird das Betreuungsverfahren zum Schutz vor einer Erbschleicherei instrumentalisiert. Eine betroffene Familie darf aber nicht davon ausgehen, dass ein Betreuungsverfahren automatisch das Erbschleicher-Problem löst. Denn dafür ist das Betreuungsverfahren nicht ausgelegt. In Betreuungsverfahren findet häufig keine vollständige Beweisaufnahme mit Zeugen, Urkunden und Sachverständigen statt. Wenn das Betreuungsgericht den Vorgang nicht vollständig prüft, besteht das Risiko, dass sich […..]
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Im Erbschleicherprozess können bereits Kleinigkeiten das Verfahren entscheiden

Es ist wichtig, dass Betroffene, Opfer, respektive Mandanten im Klageverfahren nicht einfach dem Rechtsanwalt vertrauen, sondern sich aktiv weiter beteiligen und prüfen, wie sie unterstützen können. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob Mandanten weitere Informationen und Zeugen beschaffen oder Informationen zur Glaubwürdigkeit der Gegenseite aufdecken können. Dies kann tatsächlich in einem Erbschleicher-Prozess wesentlich sein, beispielsweise, wenn gegen den […..]
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Vom Rechtsanwalt beantwortet: Welche Folgen können Formprobleme und Erbschleicherei haben

Auch wenn bei einer Erbschleicherei das Thema der Testierunfähigkeit großen Raum einnimmt, handelt es sich nicht um die einzige Einwendung, die bzgl. der Testamentswirksamkeit geprüft werden müsste. Die Formnichtigkeit ist im Einzelfall ebenso ein schlagkräftiges Argument, bei dem es die Besonderheit gibt, dass der Erbschleicher, der sich auf ein Testament beruft, die Wirksamkeit des Testaments positiv beweisen muss (mit Blick […..]
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