Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Homepage wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Vom Rechtsanwalt beantwortet: Welche Folgen können Formprobleme und Erbschleicherei haben

Auch wenn bei einer Erbschleicherei das Thema der Testierunfähigkeit großen Raum einnimmt, handelt es sich nicht um die einzige Einwendung, die bzgl. der Testamentswirksamkeit geprüft werden müsste. Die Formnichtigkeit ist im Einzelfall ebenso ein schlagkräftiges Argument, bei dem es die Besonderheit gibt, dass der Erbschleicher, der sich auf ein Testament beruft, die Wirksamkeit des Testaments positiv beweisen muss (mit Blick […..]
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Erbschleicherei mit Auslandsbezug

Ein Erbschleicherfall wird noch komplizierter, wenn ein Auslandsbezug besteht. Es kann sich einmal darum handeln, dass sich das geschädigte Vermögen jedenfalls teilweise befindet oder das Erbschleicheropfer in das Ausland verbracht wird. In beiden Konstellationen ergibt sich das Problem, dass bereits die Zuständigkeit der Gerichte streitig sein kann, aber auch das anwendbare Recht. Es wird für die geschädigte dann viel schwieriger […..]
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Die Feststellung der Testierunfähigkeit bei Erbschleicherei

Grundsätzlich sollte – insbesondere in einem nachlassgerichtlichen Verfahren – eine 3-Schritt-Prüfung der Testierunfähigkeit erfolgen:   Schritt 1: Ermitteln beim Erblasser auffälliger Verhaltensweisen (Beispiele hierfür sind das Schriftbild, Erinnerungslücken, Vergesslichkeit, Vermüllung, Wiederhoen von Vorkommnissen, übersteigerte Sturheit, wahnhafte Züge, Bestehen einer Betreuung, fehlende situative, zeitliche oder örtliche Orientierung)   Schritt 2: medizinische Einordnung dieser Verhaltensweisen und Zuordnung zu einer Erkrankung des Erblassers […..]
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Erbschleicher-Prozess: Probleme bei Zeugenaussagen

In vielen Erbschleicher-Prozessen sind Zeugenaussagen das Zünglein an der Waage und entscheiden den Rechtsstreit. Dies gilt beispielsweise für die Frage der Geschäfts- / Testierfähigkeit, aber auch, ob ein Anfechtungsgrund bzgl. des Testaments vorliegt, der Grund für eine Erbunwürdigkeit besteht oder wie bestimmte testamentarische Klauseln ausgelegt werden müssen. Im Rahmen eines solchen Prozesses ist es nicht immer möglich, vor der Zeugeneinvernahme […..]
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Der Rechtsanwalt empfiehlt bei Erbschleicherei auf den richtigen Rechtsweg zu achten

In Erbschleicherfällen gibt es unterschiedliche Berührungspunkte mit Behörden und Gerichten. Rechtliche Laien verlieren vielfach den Überblick. Vier wichtige Stationen sind:   Betreuungsgericht / Betreuungsbehörde: Zu Lebzeiten der Erbschleicheropfers kann ein gesetzliches Betreuungsverfahren als Schutzmaßnahme erforderlich sein. Strafgericht / Staatsanwaltschaft / Polizei: Bei Straftaten des Erbschleichers muss über eine Strafanzeige nachgedacht werden. Nachlassgericht: Dieses Gericht entscheidet primär über Erbscheinanträge und damit […..]
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Der Anwalt rät Zeugenaussagen bei Erbschleicher-fällen zu dokumentieren

In vielen Fallgestaltungen bei einem Rechtsstreit gegen Erbschleicher geht es darum, dass man den eigenen Vortrag bei Gericht durch Zeugenbeweis nachweisen kann.   Das gilt beispielsweise für:   Verhalten des Erbschleichers, das ihn erb- und pflichtteilsunwürdig werden lässt, Aussagen des Erblassers zu testamentarischen Regelungen und ihrer Bedeutung, den Gesundheitszustand des Erblassers hinsichtlich eine Testierunfähigkeit.   Betroffene vergessen dabei, dass ein […..]
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Warum landen so wenige Erbschleicherfälle vor Gericht?

Das nach wie vor wenige Erbschleicherfälle vor Gericht landen hat verschiedene Gründe. Einer der Gründe ist, dass es oft an von Erbschleicherei betroffenen Personen fehlt, bzw. die betroffenen Personen nichts von ihrer Betroffenheit wissen. Opfer von Erbschleicherei sind in den meisten Fällen ältere Menschen, die wenig Kontakt mit anderen Personen als dem Erbschleicher haben. Dementsprechend fehlt es an Personen, denen […..]
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