Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Neue Rechtsprechnung bei Erbschleicherei: Lebzeitige Ermittlung der Testierfähigkeit als Angriff gegen den Erbschleicher?

In einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 27.01.1997 zum Aktenzeichen 20 W 21/97 hatte ein Bruder, der durch ein Testament enterbt war, im Wege der Beweissicherung ein Gutachten zur Testierfähigkeit seines Geschwisterteils einholen wollen. Der Antrag des Bruders vor dem Nachlassgericht im Wege der Beweissicherung ein Gutachten zur Testierfähigkeit des noch lebenden Bruders einzuholen, wurde abgelehnt. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied, […..]
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Rechtsanwalt mahnt zur Vorsicht bei vorangegangenen Gerichtsverfahren im Erbschleicherprozess

Erbschleicherprozesse laufen vor Gericht über viele Jahre und im Rahmen von zahlreichen Rechtsstreitigkeiten. Es besteht dabei die Gefahr, dass bei einem Rechtsanwaltswechsel der neue Rechtsanwalt nicht ausreichend über bereits beendete Verfahren gegen den Erbschleicher informiert wird und hierdurch prozessuale Nachteile entstehen. Werden solche Prozesse geführt, sollte die geschädigte Familie von Anfang an eine klare Struktur in den Akten haben, damit […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherfall in dem Erbschleicher-Opfer aktiv versteckt werden

Die Gerichtspraxis zeigt, dass insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten, bei denen eine Prozesspartei „versteckt“ wird, eine Erbschleicherei nahe liegen kann. Das gilt für alle Verfahren, insbesondere aber für Betreuungsverfahren, Nachlassverfahren und Zivilprozessen im Bereich Vorsorgevollmacht. Selbst wenn ein Gericht die persönliche Anhörung des potentiellen Erbschleicher-Opfers anordnet, gibt es viele taktische Möglichkeiten, wie ein Erscheinen des Opfers vor Gericht durch den Erbschleicher verhindert […..]
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Erbschleicherfall aus der Praxis: Einleiten eines Betreuungsverfahrens – Die Klage gegen die geliebte Mutter

Rechtsanwalt Boeh berichtet über folgenden Erbschleicher Fall aus der Praxis: Eine Tochter hatte Angst um ihre Mutter. Deren Zustand ist seit Jahrzehnten psychisch labil und ihr Zustand verschlechterte sich, als der Ehemann verstarb. Die Tochter, welche in München wohnt, verliert immer mehr den Kontakt zur Mutter in Berlin. Jedoch wird der Tochter von Freunden aus dem Umfeld der Mutter berichtet, […..]
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Rechtsanwalt warnt zur Vorsicht bei Erbschleicher-Prozessen vor dem Nachlassgericht

Die meisten Erbschleicher-Prozesse werden vor dem Nachlassgericht ausgetragen. Dabei geht es für die Familie vielfach darum, ein Testament, das zugunsten des Erbschleichers ausgestellt worden ist, zu Fall zu bringen. Gründe hierfür können eine Formunwirksamkeit, die Testierunfähigkeit oder eine Anfechtung sein. Im Nachlassverfahren passieren allerdings viele Fehler. Deshalb sollte ein Laie das Verfahren nicht selbst führen, auch wenn (nur) das Amtsgericht […..]
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Videobeitrag zum Thema Erbschleicherei: „Kann eine Ortsveränderung bei Verdacht auf Erbschleicherei hilfreich sein?“

Unseren Videobeitrag zum Thema Erbschleicherei von unserem Referenten Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh: „Kann eine Ortsveränderung bei Verdacht auf Erbschleicherei hilfreich sein?“ finden Sie auf Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=Bz9le0Uj_a0 in unserem YouTube-Kanal: https://www.youtube.com/@Kanzlei-Thieler In dem Videobeitrag wird das Thema erörtert, ob eine Ortsveränderung bei Verdacht auf Erbschleicherei für Opfer und Opferangehörige hilfreich sein kann. Denn bei dem Verdacht auf Erbschleicherei ist […..]
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Thema Erbschleicherei: Nachteile für Erben durch erbschleichende Miteigentümer

Ein weitgehend unbekanntes Problem kann auftreten, wenn mehrere Personen als Miteigentümer Immobilieneigentum halten und sich einer der Miteigentümer als Erbschleicher entpuppt. Es kann dann sein, dass er den anderen Miteigentümer als Erbschleicheropfer vielgestaltig schädigt, beispielsweise, indem er das Opfer dazu überredet, die Renovierungskosten für die Immobilie allein zu tragen oder einen Vertrag zu unterschreiben, der Geldausgleichsansprüche für den erbschleichenden Miteigentümer […..]
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Thema Erbschleicherei: Vermögensschädigung durch den Erbschleicher mittels Wohnrecht

Ein in der Praxis unterschätztes Problem ist, dass sich ein Erbschleicher an der Immobilie des Opfers ein Wohnrecht eintragen lässt. Hierdurch droht die Situation, dass die Immobilie entwertet wird, da eine anderweitige Nutzung nicht mehr möglich ist. Das Wohnrecht selbst anzugreifen, ist rechtlich komplex, selbst wenn der Erbschleicher bereits ausgezogen ist. Denn als Rechtsposition wird es in solchen Fällen meistens […..]
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Thema Erbschleicher: Fehler im Verfahren vor dem Nachlassgericht

Viele Erbschleicher-Prozesse werden vor dem Nachlassgericht entschieden. Ein leider typischer Fehler liegt darin, dass betroffene Familienmitglieder keine rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und der Auffassung sind, sich selbst vertreten zu können. Diese Fehlvorstellung kommt dadurch zustande, weil vor dem Amtsgericht kein Anwaltszwang besteht. Tatsächlich sind diese Nachlassverfahren aber sehr kompliziert, sodass ein rechtlicher Laie zahlreiche Fehler machen kann und unabsichtlich […..]
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Indiz für Erbschleicherei – Abschottung gegenüber dem Gericht

Ein klares Indiz für Erbschleicherei ist, wenn das Opfer durch den Erbschleicher bei Gerichtsverfahren abgeschottet wird und Gerichtstermine ohne das Opfer durchgeführt werden. Dies gilt primär für Betreuungsverfahren, wenn die betroffene Person nicht zum Anhörungstermin erscheint, aber auch für andere Gerichtsverfahren, in denen der Erbschleicher als „Vertreter“ des Opfers auftritt. Wenn das Gericht nicht auf der persönlichen Anwesenheit besteht und […..]
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