Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherei und ungewöhnliche wirtschaftliche Verhältnisse

Insbesondere in der Konstellation, dass enterbte Familienmitglieder Pflichtteilsansprüche gegen den als Erben eingesetzten Erbschleicher geltend machen, kommt es häufig vor, dass die ermittelten Vermögensverhältnisse des Opfers ungewöhnlich sind. Dies kommt zu Tage, weil der Erbschleicher bei Pflichtteilsansprüchen ein notarielles Nachlassverzeichnis vorlegen muss. Ich kenne Fälle, in denen es überraschend kein Immobilienvermögen mehr gibt (weil der Erbschleicher sich die Immobilie über […..]
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Rechtsanwalt warnt vor: Erbschleicherei und Kaufvertrag

Ältere Menschen werden immer wieder darauf angesprochen, die Immobilie zu verkaufen, vom Kaufpreis zu leben und sich ein Wohnrecht zusätzlich eintragen zu lassen. In Einzelfällen sind die Angebote unseriös und gehen von Erbschleichern aus, die sich die Immobilie zu einem günstigen Preis „schnappen“ wollen. Misstrauisch sollte man insbesondere sein, wenn die vorgeschlagene Kaufpreiszahlung deutlich vom Üblichen abweicht. Ich kenne Fälle, […..]
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Erbschleicher können Pflichtteilsstrafklauseln aushebeln

Erbschleicher in der Familie sollen in bestimmten Fällen dadurch blockiert werden, dass im ersten Erbfall ein Pflichtteil verlangt wird. Haben Eltern beispielsweise zwei Kinder, die als Schlusserben eingesetzt sind, soll die Pflichtteilsstrafklausel verhindern, dass das erbschleichende Kind im ersten Erbfall sich den Pflichtteil auszahlen lässt, während das „brave“ Kind dies nicht veranlasst und wartet. Das OLG Braunschweig hat diesem Schutzgedanken […..]
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Aufrollen von Altfällen bei Erbschleicherei

Es gibt immer wieder Fälle, in denen sich Berufsbetreuer Vorteile verschaffen und sich als Testamentserben einsetzen lassen. Diese Fälle waren in der Vergangenheit zulässig. Zwischenzeitlich gibt es aber mit § 30 BTOG eine Neuregelung, die einen solchen Vorteil für Berufsbetreuer untersagt, wenn das Betreuungsgericht dem nicht im Vorfeld zustimmt. Liegt also ein Altfall vor, der aber zeitlich noch im Anwendungsbereich […..]
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Urteil zur Erbschleicherei: Testamentsfälschung bei Durchpausen der Unterschrift

Das OLG Brandenburg hat am 12.12.2024 zum AZ. 3 W 64/24 eine wichtige Entscheidung für Erbschleicher-Prozesse getroffen. Es wurde ausgeurteilt, dass auch ein Durchpausen einer Unterschrift vom einem Kontoauszug auf das Testament eine Testamentsfälschung darstellt und damit sowohl die Unwirksamkeit des Testaments als auch eine Strafbarkeit begründen kann. In Erbschleicher-Prozessen empfehlen wir immer darauf zu achten, ob das handschriftliche Testament […..]
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Zivilprozesse als Instrumentarium gegen Erbschleicher

Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen es notwendig ist, den Erbschleicher und seine Tätigkeit vor Gericht zu bringen. Dies geschieht nicht nur in Betreuungsverfahren und Erbprozessen, im Einzelfall ist es auch möglich, dass der Erbschleicher in „kleineren“ Rechtsstreiten bloßgestellt wird, beispielsweise, wenn er zugleich Mieter ist, in einem Mietprozess, oder auf Basis eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens. Ich empfehle, dass über […..]
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Die Angaben von Erbschleichern im Rahmen von Gutachterverfahren

Ein immer wiederkehrendes Problem in Gerichtsverfahren ist, dass bei der Beurteilung einer Geschäfts- oder Testierfähigkeit Gutachten von Seiten des Erbschleichers eingebracht werden, die dieser als Argument verwendet, um die Geschäfts- bzw. Testierunfähigkeit zu widerlegen. Diese Gutachten sind entweder als Parteigutachten ohnehin oft nicht verwertbar. Es gibt aber auch Fälle, in denen es sich um vordergründig „neutrale“ Gutachten handelt, beispielsweise um […..]
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Doppelte Erbschleicherei bei Geschwistern

In Erbschleicher-Fällen gibt es nicht immer ein Schwarz-Weiß-Schema mit einem Erbschleicher und einer geschädigten Person., sondern auch Konstellationen, in denen zwei Erbschleicher um das Erbe wetteifern. Im Rahmen meiner Tätigkeit bearbeite ich mehrere Mandate, in denen zwei Geschwister jeweils für sich genommen versuchen, die Eltern zu vereinnahmen und mit unlauteren Methoden zu einem Testament zu bewegen. Es kommt zu einem […..]
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Erbschleicherfall: Erbschleicherei im Erbauseinandersetzungsvertrag

In der häufigen Konstellation, dass ein Elternteil verstirbt und dann die Kinder und der überlebende Elternteil einen (notariellen) Erbauseinandersetzungsvertrag abschließen, kann es zu Erbschleicherei durch eines der Kinder kommen. Meistens verstehen die Beteiligten die notariellen Regelungen nicht im Detail und so hat das erbschleichende Kind die Möglichkeit, dem Notar Regelungen vorzugeben, die dieser unkritisch übernimmt, die aber in der Praxis […..]
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Erbschleicherei und Gutachterstreit

In vielen Erbschleicher-Gerichtsverfahren geht es um die Frage der Ehe-, Geschäfts- oder Testierunfähigkeit. Hierzu erteilt das zuständige Gericht meist einen Gutachterauftrag. Gefällt dieses Gutachten einer Seite nicht, wird ein Privatgutachten vorgelegt. In meiner Praxis gibt es Gerichtsverfahren, in denen fünf oder mehr Gutachten zur Diskussion stehen. Dabei erlangt § 412 ZPO eine große Bedeutung, denn anhand dieser Vorschrift kann das […..]
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