Rechtsanwalt berichtet vom Fall der gesetzliche Betreuung und Erbschleicherei

Es gibt deutschlandweit eine hohe Dunkelziffer an Fällen, in denen es zu einer Erbschleicherei während einer durch das Amtsgericht angeordneten gesetzlichen Betreuung kommt. Das liegt daran, dass einerseits gesetzliche Betreuer selbst, sich in Einzelfällen als Erbschleicher betätigen und durch das zuständige Familiengericht vielfach keine ausreichende Kontrolle stattfindet.

Andererseits gelingt es Dritten immer wieder, Vermögensschäden zu produzieren, ohne dass ein gesetzlicher Betreuer regulierend einschreitet, meistens deshalb, weil ein Berufsbetreuer in den einzelnen Klienten nicht so viel Zeit investiert, dass er einen Erbschleicher aufhalten kann. Dies kann beispielsweise die Pflegekraft sein, die täglich viele Stunden mit dem Betroffenen verbringt und daraus eine Abhängigkeitsbeziehung herleitet, die der Berufsbetreuer nicht bemerkt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Sie können uns entweder mit dem unten angefügten Kontaktformular erreichen oder uns unter 089/44 232 990 anrufen oder per E-Mail  muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen.

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