Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicher und unerwartete Todesfälle

In Erbschleicher-Prozessen muss immer mit unerwarteten Todesfällen gerechnet werden.   Wir ein älterer Mensch zu Lebzeiten geschädigt, erlangt der Fall eine neue Dimension, wenn das Opfer stirbt. Ich erlebe aber immer wieder auch den Fall, dass der Erbschleicher selbst während eines jahrelangen Rechtsstreits verstirbt. Problematisch ist die Situation, dass wichtige Zeugen, bevor sie eine gerichtliche Aussage tätigen, versterben. Ebenso ist […..]
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Erbschleicherei bei gläubigem Erbschleicheropfer

Viele Menschen sind gläubig, gehen zu Gottesdiensten, tauschen sich mit ihrem Pfarrer aus und stellen christliche Feste in ihren Lebensmittelpunkt. Ein Pfarrer ist Ansprechpartner und Vertrauensperson. Die christlichen Sakramente, auch das Sterbesakrament, sind von hervorgehobener Bedeutung. Erbschleicher nutzen dies mehrfach aus, beispielsweise indem   der Kontakt zum Pfarrer im letzten Lebensabschnitt unterbunden wird, ein Testament damit erpresst wird, dass man […..]
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Gratwanderung zwischen Vorsorgevollmacht und Erbschleicherei

Es gibt immer wieder Fälle, in denen die Grenze zwischen pflichtgemäßer Tätigkeit als Bevollmächtigter und einer Erbschleicherei verschwimmt. Typisch ist beispielsweise die Situation, dass die Vollmachtgeberin geschäftsunfähig ist und der Bevollmächtigte im Sinne der gesamten Familie aus dem üppigen Vermögen der Vollmachtgeberin an die Familie vornimmt, um die Erbfolge vorzuziehen und die steuerlichen Freibeträge zu nutzen. Ich halte das – […..]
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Rechtsanwalt rät: Erbschleicherei – Tagebuch führen

In der Situation, dass eine Erbschleicherei noch andauert und die Familie das Glück hat, noch Kontakt zum Opfer aufrecht erhalten zu können, empfehle ich, dass ein Tagebuch geführt wird. In diesem Tagebuch sollten alle Termine notiert werden, bei denen ein Kontakt mit dem Opfer erfolgt ist, Ort, Zeit, Dauer, Teilnehmer und insbesondere welche Defizite und Besonderheiten und Informationen zu Tage […..]
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Erbschleicherei und Einzeltestamente

Beachten Sie bitte, dass schon bei einer laienhaften Testamentserstellung das Risiko für eine Erbschleicherei geschaffen wird, und zwar dadurch, dass die Testamente schlecht oder falsch formuliert werden oder in der falschen Form abgefasst sind. Ein häufiges Problem ist, dass Eheleute zwei Einzeltestamente erstellen und sich nicht auf ein gemeinsames (bindenden) Ehegattentestament festlegen. Das führt zu dem Problem, dass ein Erbschleicher […..]
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Das Selbstverständnis von Erbschleichern

Erbschleicher sind dann besonders überzeugend, wenn sie von sich selbst überzeugt sind und meinen, dass sie das Geld verdient haben, das sie erben oder geschenkt erhalten. In meiner Praxis stoße ich immer wieder auf die Aussage von Damen, die ältere Herren umsorgen, dass dies ein Job wäre und das Erbe wäre eine angemessene Entlohnung. Umgekehrt gilt selbiges. An einem bestimmten […..]
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Rechtsanwalt hilft gegen Erbschleicherei – Schutz vor Erbschleicherei

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh empfiehtl folgende Gegenmaßnahmen, um sich vor einer Erbschleicherei zu schützen: Erstellen Sie ein rechtssicheres Testament, eine anwaltlich beratende Vorsorgevollmacht und prüfen Sie, ob Sie lebzeitig Vermögen weitergeben können. Sie sollten Ihre Bankkonten und Finanzen überwachen und wenig Wertgegenstände zu Hause aufbewahren. Gehen Sie mit persönlichen Informationen vorsichtig um und lassen Sie keine Dokumente herumliegen (Bankkarten, […..]
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Rechtsanwalt warnt: Erbschleicherei und Pflegevereinbarung

Erbschleichern gelingt es immer wieder, sich Vermögenswerte mittels einer Pflegevereinbarung zu erschleichen. Nichtsahnenden älteren Menschen wird vorgegaukelt, dass sie mit einer solchen privatschriftlichen Erklärung ihre Pflege und Versorgung im Alter absichern. Meist verstehen diese Menschen den Text der Vereinbarung nicht richtig, insbesondere, wenn der Text kleingedruckt, umfangreich und juristisch verfasst ist. Manchmal geben die Opfer die gesamten rechtlichen und finanziellen […..]
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Die Angaben von Erbschleichern im Rahmen von Gutachterverfahren

Ein immer wiederkehrendes Problem in Gerichtsverfahren ist, dass bei der Beurteilung einer Geschäfts- oder Testierfähigkeit Gutachten von Seiten des Erbschleichers eingebracht werden, die dieser als Argument verwendet, um die Geschäfts- bzw. Testierunfähigkeit zu widerlegen. Diese Gutachten sind entweder als Parteigutachten ohnehin oft nicht verwertbar. Es gibt aber auch Fälle, in denen es sich um vordergründig „neutrale“ Gutachten handelt, beispielsweise um […..]
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Täuschung über Vermögenswerte durch den Erbschleicher

Es gibt immer wieder neue Erbschleicher-Sachverhalte, die wir anwaltlich prüfen. In einem aktuellen Fall gibt es einen älteren Herr. der ein leibliches Kind hat, das pflichtteilsberechtigt ist. Der Erbschleicher ist eine außenstehende Person, die verhindern möchte, dass das Kind im Erbfall den Pflichtteil noch geltend machen kann. Der Erbschleicher hat deshalb den älteren Herren überredet, mit dem Kind einen Pflichtteilsverzichtvertrag […..]
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