Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsanwalt nennt die typischen Abhängigkeitssachverhalte des Opfers gegenüber dem Erbschleicher

Die Abhängigkeit zwischen Opfer und Erbschleicher ist ein Hauptgrund für Vermögensschäden. Diese Abhängigkeit kann sich auf eine Vielzahl von Sachverhalten stützen. Folgende Beispiele begegnen mir in der Praxis besonders häufig:   Gesundheitliche Abhängigkeit: weil der Erbschleicher pflegt, die Medikamente vergibt bzw. den Alltag organisiert (einkauft, kocht usw.), Finanzielle Abhängigkeit: weil der Erbschleicher eine Darlehensforderung hat oder der Erbschleicher Einfluss auf […..]
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Rechtsanwalt mahnt zur Vorsicht bei vorangegangenen Gerichtsverfahren im Erbschleicherprozess

Erbschleicherprozesse laufen vor Gericht über viele Jahre und im Rahmen von zahlreichen Rechtsstreitigkeiten. Es besteht dabei die Gefahr, dass bei einem Rechtsanwaltswechsel der neue Rechtsanwalt nicht ausreichend über bereits beendete Verfahren gegen den Erbschleicher informiert wird und hierdurch prozessuale Nachteile entstehen. Werden solche Prozesse geführt, sollte die geschädigte Familie von Anfang an eine klare Struktur in den Akten haben, damit […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherfall in dem Erbschleicher-Opfer aktiv versteckt werden

Die Gerichtspraxis zeigt, dass insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten, bei denen eine Prozesspartei „versteckt“ wird, eine Erbschleicherei nahe liegen kann. Das gilt für alle Verfahren, insbesondere aber für Betreuungsverfahren, Nachlassverfahren und Zivilprozessen im Bereich Vorsorgevollmacht. Selbst wenn ein Gericht die persönliche Anhörung des potentiellen Erbschleicher-Opfers anordnet, gibt es viele taktische Möglichkeiten, wie ein Erscheinen des Opfers vor Gericht durch den Erbschleicher verhindert […..]
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Vorsicht bei vergleichsweiser Einigung mit Erbschleicher

Sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich gibt es immer wieder Konstellationen, in denen mit einem Erbschleicher ein Vergleich geschlossen wird. Wichtig ist, dass in diesem Zusammenhang sämtliche Themen sorgfältig ausermittelt sind, bevor man einen bindenden Vergleich schließt. Ich kenne mehrere Fälle, in denen man sich auf eine quotenmäßige Verteilung von Kontenguthaben geeinigt hat, der Erbschleicher-Opfer bis zum Vergleichsschluss unbekannt war, dass […..]
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Rechtsanwalt erklärt folgenden Erbschleicherfall: Sohn-Mutter-Verhältnis als stereotype Erbschleicher-Situation

Es gibt in der Praxis viele Fälle, in denen der Sohn gegenüber der Mutter zum Erbschleicher wird und häufig sogar die eigene Schwester aussticht. Die Täter-Opfer-Beziehung erreicht zum Teil perfide Züge. In einem aktuellen Fall gelingt es dem Sohn bei jeweils wöchentlichen Besuchen die Mutter dazu zu bringen auf vorgefertigten Schreiben zu unterzeichnen, die der Sohn dann bei Gericht vorlegt. […..]
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Vom Anwalt erklärt: Erbschleicherei und Anfechtung wegen eines Irrtums

Die betroffene Familie, die durch einen Erbschleicher geschädigt worden ist, denkt im Erbrechtsstreit häufig darüber nach, ob eine Anfechtung wegen eines Irrtums des Erblassers sinnvoll ist. Dabei wird die Reichweite einer solchen Anfechtung vielfach verkannt. In der Praxis ist eine Anfechtung wegen eines Irrtums des Erbschleicher-Opfers und späteren Erblassers meistens nicht möglich, einerseits weil die Irrtumsanfechtung inhaltlich beschränkt ist, andererseits, […..]
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh warnt vor Erbschleicherei bei widerstreitenden ärztlichen Attesten

Leider gibt es in der Praxis vielfach die Situation, in der die Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit im Streit steht und eine unzureichende ärztliche Prüfung mit anschließender Attestierung dazu führt, dass eine Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit bestätigt wird, obwohl diese nicht mehr vorliegt. Solche „falschen“ Atteste sind keine Seltenheit. Dies liegt auch daran, dass die Prüfung der freien Willensbildung ein ärztlicher Spezialbereich ist […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleichermethode: „Opfer-Training“ durch den Erbschleicher

Zu Lebzeiten des Erbschleicher-Opfers kommt es immer wieder zu Situationen, in denen das Opfer von Dritten untersucht und getestet wird, um die freie Willensbildung des Opfers nachzuvollziehen, in einem Betreuungsverfahren durch den Gutachter, bei der Eheschließung mit dem Erbschleicher durch das Standesamt, bei einer Immobilienschenkung durch den Notar oder bei einer Adoption durch das Familiengericht. Das Problem ist einerseits, dass […..]
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