Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherei und Suizid

In besonders grausamen Fällen gelingt es dem Erbschleicher durch Abhängigkeit, Druck oder Überredung das Opfer in den Tod zu treiben. Es gibt dabei Fälle, in denen das Opfer zwar allein handelt, aber der Erbschleicher zumindest psychisch den Suizid gefördert hat. In anderen Konstellationen hilft der Erbschleicher aktiv mit, beispielsweise indem er die aktive Sterbehilfe organisiert oder sogar selbst durchführt. Vielfach […..]
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Erbschleicherei zwischen mehreren Geschwistern

Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen Geschwister sich in mehreren Stufen z. T. gleichzeitig die Eltern schädigen und beeinflussen. Hierfür gibt es unterschiedliche Ausprägungen der Erbschleicherei, die parallel möglich sind:   Ein Kind bzw. Geschwisterteil ist bei den Eltern vor Ort, beeinflusst sie und profitiert durch kostenloses Wohnen, Bargeldabhebungen mit der Bankkarte und anderen „Gefälligkeiten“. Ein anderes Kind bzw. […..]
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Erbschleicherei bei mehreren Kindern

Erbschleicherei in der Familie wird immer noch sehr unterschätzt. Dabei handelt es sich um eine häufige Konstellation, die unterschiedliche Ursachen haben kann. Manchmal reichen die Ursachen einer späteren Erbschleicherei bis in die Kindheit zurück. Ein einmal empfundenes Unrecht keimt später auf, beispielsweise, wenn ein Elternteil verstorben ist und der überlebende Elternteil gesundheitlich angeschlagen ist. Besonders perfide ist die Erbschleicherei zwischen […..]
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Erbschleicherei und Vermögensverwaltung

Es gibt immer wieder Fälle, in denen Vermögensmassen durch eine dritte Person verwaltet werden, sei es ein Familienmitglied, eine außenstehende Person oder einen Berufsträger. In allen Konstellationen kann es zu einer Erbschleicherei kommen, wenn der Vermögensinhaber auf die Richtigkeit der Vermögensverwaltung vertraut und den Missbrauch nicht entdeckt. Diese Situation kann sich noch verschlimmern, wenn der Erbschleicher Schutzmaßnahmen ergreift und sich […..]
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Nachlassverfahren und Grundstücke bei Erbschleicherei

Es gibt bei Erbschleicherei immer wieder das Problem, dass der Erbschleicher Zugriff auf ein Grundstück hat, beispielsweise, weil ihm das Grundstück zu Lebzeiten des Opfers geschenkt worden ist, er mittels transmortaler Vollmacht die Übertragung durchführt oder er dem Grundbuchamt einen notariellen Erbvertrag vorlegt. Es droht die Situation, dass der Erbschleicher leicht Zugriff auf die Immobilie hat. Parallel kann im Nachlassverfahren […..]
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Vorsicht: Erbschleicher versteckt Opfer im Ausland

Immer wieder gelingt es dem Erbschleicher, sich des Opfers zu bemächtigen und den meist alten, kranken und willenlosen Menschen ins Ausland zu bringen, mit der Überlegung, die Familie in Deutschland abzuschirmen, ggf. eine behördliche Prüfung bzw. eine strafrechtliche Verfolgung zu verhindern. Der Bundesgerichtshof hat am 09.04.2025 zum AZ. XII ZB 235/24 hierzu eine wichtige Entscheidung gefällt und hat geurteilt, dass […..]
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Erbschleicherei und Ehegattenerbrecht

Mir sind einige Fälle bekannt, indem es Erbschleichern gelungen ist, das Opfer derart zu manipulieren, dass ein Scheidungsverfahren initiiert wurde, mit der Folge, dass der Ehegatte des Opfers mit Blick auf das anhängige Scheidungsverfahren sein gesetzliches Ehegattenerbrecht verloren hat. Ein derart eingeleitetes Scheidungsverfahren kann im Einzelfall auch Auswirkungen auf die Wirksamkeit eines Ehegattentestaments haben, sodass auch ein solches Testament keinen […..]
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Erbschleicher und Teilungsversteigerung

Es gibt immer wieder (familiäre) Konstellationen, in denen ein Miterbe, also meistens ein Geschwisterteil, sich als Erbschleicher entpuppt und die anderen Miterben schädigt. Dies geht bis dahin, dass im Rahmen von Teilungsversteigerungsverfahren das Verfahren manipuliert wird, um die anderen Miterben unter Druck zu setzen. Denkbar ist beispielsweise, dass ein negatives Szenario bzgl. der Immobilie geschildert wird oder Räumungsschwierigkeiten angedroht werden, […..]
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Erbschleicherei und Blanko-Unterschriften

Blanko-Unterschriften sind ein für Erbschleicher wichtiges Instrument, um sich Vermögensvorteile zu verschaffen. Es gibt immer wieder (vorwiegend ältere) Menschen, die Blanko-Unterschriften auf Vollmachten, Versicherungsverträgen, Schenkungsverträgen oder Quittungen leisten, ohne sich des rechtlichen Risikos bewusst zu sein. Erbschleicher überzeugen meist damit, dass sie dem Betroffenen das „lästige Ausfüllen“ des Formblattes oder Vertrages abnehmen. So kommt es vor, dass sich der Erbschleicher […..]
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Vorsicht bei Provokationen des Erbschleichers

Erbschleichern gelingt es häufig, zwischen dem Opfer und dessen Familie ein Spannungsfeld aufzubauen. Dieses Spannungsfeld kann im Einzelfall von dem Erbschleicher so stark gefördert werden, dass die Familie es nicht mehr aushält und sich provozieren lässt, bis hin zu einem unausgegorenen Betreuungsantrag, einem tätlichen Angriff, einer Strafanzeige.   Erweisen sich die Rechtsschritte als unbegründet bzw. schaltet das Opfer bei einer […..]
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