Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherei und Ehegattenerbrecht

Mir sind einige Fälle bekannt, indem es Erbschleichern gelungen ist, das Opfer derart zu manipulieren, dass ein Scheidungsverfahren initiiert wurde, mit der Folge, dass der Ehegatte des Opfers mit Blick auf das anhängige Scheidungsverfahren sein gesetzliches Ehegattenerbrecht verloren hat. Ein derart eingeleitetes Scheidungsverfahren kann im Einzelfall auch Auswirkungen auf die Wirksamkeit eines Ehegattentestaments haben, sodass auch ein solches Testament keinen […..]
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Erbschleicher und Teilungsversteigerung

Es gibt immer wieder (familiäre) Konstellationen, in denen ein Miterbe, also meistens ein Geschwisterteil, sich als Erbschleicher entpuppt und die anderen Miterben schädigt. Dies geht bis dahin, dass im Rahmen von Teilungsversteigerungsverfahren das Verfahren manipuliert wird, um die anderen Miterben unter Druck zu setzen. Denkbar ist beispielsweise, dass ein negatives Szenario bzgl. der Immobilie geschildert wird oder Räumungsschwierigkeiten angedroht werden, […..]
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Erbschleicherei und Blanko-Unterschriften

Blanko-Unterschriften sind ein für Erbschleicher wichtiges Instrument, um sich Vermögensvorteile zu verschaffen. Es gibt immer wieder (vorwiegend ältere) Menschen, die Blanko-Unterschriften auf Vollmachten, Versicherungsverträgen, Schenkungsverträgen oder Quittungen leisten, ohne sich des rechtlichen Risikos bewusst zu sein. Erbschleicher überzeugen meist damit, dass sie dem Betroffenen das „lästige Ausfüllen“ des Formblattes oder Vertrages abnehmen. So kommt es vor, dass sich der Erbschleicher […..]
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Vorsicht bei Provokationen des Erbschleichers

Erbschleichern gelingt es häufig, zwischen dem Opfer und dessen Familie ein Spannungsfeld aufzubauen. Dieses Spannungsfeld kann im Einzelfall von dem Erbschleicher so stark gefördert werden, dass die Familie es nicht mehr aushält und sich provozieren lässt, bis hin zu einem unausgegorenen Betreuungsantrag, einem tätlichen Angriff, einer Strafanzeige.   Erweisen sich die Rechtsschritte als unbegründet bzw. schaltet das Opfer bei einer […..]
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Untypische Klauseln bei Verträgen zugunsten eines Erbschleichers

Es gibt eine Vielzahl von Verträgen, die im Einzelfall von Erbschleichern gewählt werden, um sich zu bereichern:   Mietverträge mit verbilligtem Mietzins Darlehensverträge mit freier Rückzahlungsmöglichkeit Kaufverträge mit Kaufpreisverrechnung Bürgschaften für Erbschleicher-Schulden Arbeitsverträge zugunsten eines Erbschleichers   In allen Fällen sind untypische Vertragsklauseln Indikatoren für eine Erbschleicherei. Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei und Testamentsfälschung

Besteht der Verdacht, dass ein Erbschleicher ein Testament gefälscht hat, also ein handschriftliches Testament nicht eigenhändig vom Erblasser geschrieben bzw. unterschrieben ist, so kann dies gerichtlich mittels Sachverständigengutachten überprüft werden. Hat die Familie einen entsprechenden Verdacht, so rate ich an, dass schon zu Lebzeiten des Erblassers eine Vielzahl von Schriftproben gesammelt werden, damit ausreichend Vergleichsmaterial für das spätere Sachverständigengutachten vorliegt. […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei und „besondere“ Vorsorgevollmacht

In besonders krassen Fällen gelingt es Erbschleichern nicht nur, sich eine Vorsorgevollmacht geben zu lassen, diese Vollmacht wird auch so abgeändert, dass sie kaum angreifbar ist. Hierzu gehört beispielsweise, dass dem Bevollmächtigten die Möglichkeit eingeräumt wird, sich selbst zu beschenken (§ 181 BGB wird ausgeschlossen), eine Vergütung für den Bevollmächtigten ohne Tätigkeitsnachweis festgeschrieben wird und die gesetzlichen Auskunfts- und Rechnungslegungsvorschriften […..]
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Erbschleicherei und Schenkung

Ein beliebtes Mittel eines Erbschleichers ist regelmäßig die Schenkung. In vielen Fällen wird das bereits gesundheitlich angeschlagene Opfer zu einer Schenkung überredet, die Familie bleibt außen vor, wird nicht informiert und erfährt erst im Erbfall von der Schenkung. Um eine solche Schenkung wirksam bekämpfen zu können, muss einerseits der Vertrags selbst und das Zustandekommen und die Vorfeldsituation des Vertrags genau […..]
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Erbschleicherei und Stiftungen

Ich erlebe immer wieder die Situation, dass es einem Erbschleicher gelingt, das Opfer davon zu überzeugen, das Erbe zu gemeinnützigen Zwecken einzusetzen. Nicht nur die Gemeinnützigkeit, sondern auch Steuervorteile und die Tatsache, dass der eigene Name als Gedenken weiterlebt, können das Opfer triggern. In der Praxis ergibt sich hieraus häufig das Problem, dass der Erbschleicher maßgeblich auf die Gestaltung der […..]
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Vorsicht: Erbschleicher nutzen Krankenhausaufenthalt aus

Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen Erbschleicher-Opfer die Gefahr der Erbschleicherei erkennen, sich vom Erbschleicher aber nicht perfekt abgrenzen können. Es tobt ein Kampf zwischen dem Opfer und dem Erbschleicher. Letzterer wartet manchmal genau die Situation ab, in der sich das Opfer nicht wehren kann und schafft vollendete Tatsachen. Ein Beispiel ist, dass eine „Vertrauensperson“ Zugang zur Wohnung des […..]
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