Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherfall: Friseuse als Erbschleicherin

Es gibt kaum eine Konstellationen, die es nicht gibt. In einem aktuellen Fall hat sich trotz eigentlich intakter Familie herausgestellt, dass es einer Friseuse gelungen ist, eine ältere Dame, ihre langjährige Kundin, dazu zu bringen, dass sie in einem Testament eingesetzt wird. Die ältere Dame wurde über den mehrjährigen Kontakt in einer immer enger werdendes Netz des Vertrauens verwickelt und […..]
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Anwalt warnt: Der Makler als Erbschleicher

Im Immobilienbereich gibt es immer wieder Fälle, in denen sich Makler als Erbschleicher gerieren. Dies liegt daran, dass Makler berufsbedingt Zugriff auf Immobilien und damit erhebliche Vermögenswerte erhalten. Sind die potentiellen Verkäufer gutgläubig und älter, gelingt es einem unseriösen Makler mitunter, die Immobilie zu einem niedrigen Preis weiterzuverkaufen, entweder in die eigene Familie hinein oder einen Strohmann, sodass der Makler […..]
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Erbschleicherfall: Schmuck für die Haushaltshilfe

Die fast schon „klassische Erbschleicher-Situation findet in Deutschland jeden Tag hundertfach statt. Es ist leider Tagesgeschäft, dass ein älterer Mensch eine Haushaltshilfe benötigt. Diese Haushaltshilfe ist bei gesundheitlichen Einschränkungen häufig der einzige Ansprechpartner für den älteren Menschen. Hierdurch entsteht meist ein Vertrauens- aber auch Abhängigkeitsverhältnis. In dieser Situation sind ältere Menschen angreifbar und werden mitunter von der Haushaltshilfe dazu gebracht, […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei mithilfe von Rechtsanwalt und Notar

Ich erlebe immer wieder Konstellationen, in denen eine außenstehende Person eine Druck- bzw. Drohsituation aufbaut und diese dann nutzt, um sich unlauter Vermögensvorteile zu verschaffen. Im Einzelfall erfolgt dies, indem diese Person ein rechtsanwaltliches Forderungsschreiben als Argument versenden lässt und ggf. sogar einen Notar mit einem Entwurf beauftragt, der dann durchgeführt werden soll. Rechtliche Laien sind dann meistens von dieser […..]
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Anwalt warnt vor Erbschleicherei bei Schenkungen

In bestimmten Konstellationen kann im Rahmen einer Schenkung eine Vermögensschädigung liegen, die als Erbschleicherei klassifiziert werden kann. Ich erlebe das immer wieder, wenn der Schenker mit Täuschungen zur Schenkung motiviert wird. Der häufigste Fall ist, dass ein Finanzbedarf vorgegaukelt wird und der Schenker gutgläubig aushelfen möchte. Es gibt auch viele Fälle, in denen die Bereitschaft zur späteren Pflege versprochen wird, […..]
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Erbschleicherei und Suizid

In besonders grausamen Fällen gelingt es dem Erbschleicher durch Abhängigkeit, Druck oder Überredung das Opfer in den Tod zu treiben. Es gibt dabei Fälle, in denen das Opfer zwar allein handelt, aber der Erbschleicher zumindest psychisch den Suizid gefördert hat. In anderen Konstellationen hilft der Erbschleicher aktiv mit, beispielsweise indem er die aktive Sterbehilfe organisiert oder sogar selbst durchführt. Vielfach […..]
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Erbschleicherei zwischen mehreren Geschwistern

Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen Geschwister sich in mehreren Stufen z. T. gleichzeitig die Eltern schädigen und beeinflussen. Hierfür gibt es unterschiedliche Ausprägungen der Erbschleicherei, die parallel möglich sind:   Ein Kind bzw. Geschwisterteil ist bei den Eltern vor Ort, beeinflusst sie und profitiert durch kostenloses Wohnen, Bargeldabhebungen mit der Bankkarte und anderen „Gefälligkeiten“. Ein anderes Kind bzw. […..]
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Erbschleicherei bei mehreren Kindern

Erbschleicherei in der Familie wird immer noch sehr unterschätzt. Dabei handelt es sich um eine häufige Konstellation, die unterschiedliche Ursachen haben kann. Manchmal reichen die Ursachen einer späteren Erbschleicherei bis in die Kindheit zurück. Ein einmal empfundenes Unrecht keimt später auf, beispielsweise, wenn ein Elternteil verstorben ist und der überlebende Elternteil gesundheitlich angeschlagen ist. Besonders perfide ist die Erbschleicherei zwischen […..]
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Erbschleicherei und Vermögensverwaltung

Es gibt immer wieder Fälle, in denen Vermögensmassen durch eine dritte Person verwaltet werden, sei es ein Familienmitglied, eine außenstehende Person oder einen Berufsträger. In allen Konstellationen kann es zu einer Erbschleicherei kommen, wenn der Vermögensinhaber auf die Richtigkeit der Vermögensverwaltung vertraut und den Missbrauch nicht entdeckt. Diese Situation kann sich noch verschlimmern, wenn der Erbschleicher Schutzmaßnahmen ergreift und sich […..]
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Nachlassverfahren und Grundstücke bei Erbschleicherei

Es gibt bei Erbschleicherei immer wieder das Problem, dass der Erbschleicher Zugriff auf ein Grundstück hat, beispielsweise, weil ihm das Grundstück zu Lebzeiten des Opfers geschenkt worden ist, er mittels transmortaler Vollmacht die Übertragung durchführt oder er dem Grundbuchamt einen notariellen Erbvertrag vorlegt. Es droht die Situation, dass der Erbschleicher leicht Zugriff auf die Immobilie hat. Parallel kann im Nachlassverfahren […..]
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