Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Homepage wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Schuldscheine

In der Praxis erreichen uns immer wieder Fälle, bei denen durch die Erbschaft betrogene Erbschleicheropfer schildern, dass sie völlig entsetzt sind, weil hier nunmehr Papiere aufgetaucht sind, die sie dem Erblasser seinerzeit im Vertrauen gegeben haben und nie damit rechneten, dass die Papiere irgendwann einmal in die Realität umgesetzt werden. Der Erbschleicher hat sich durch kriminelle Absichten die Erbschaft „unter […..]
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Was tun bei Erbschleicherei?

Selbst eine gute Vorsorge im Rahmen einer Standardrechtsberatung schützt häufig nicht vor einer Erbschleicherei. Typischerweise denken insbesondere Eheleute, sich mit einem Ehegattentestamet (meist „Berliner Testament“) abzusichern und den überlebenden Partner zu binden. Tatsächlich darf dieser kein neues Testament mehr erstellen. Lebzeitig kann er aber dennoch in Grenzen frei verfügen. Häufig erlebt der Autor als Rechtsexperte in diesem Bereich Fälle, in […..]
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Erbschleichertäter – oftmals verdrängte Kindheitsneurosen

Oftmals können wir bei der Beratung von Erbschleicheropfern feststellen, dass die Täter teilweise die Erbschleicherei auch dazu hernehmen, um alte Kindheitsrachegedanken zu vollstrecken. Wir kennen viele Fälle, in denen das Täterbild fast immer das gleiche ist: Der Sohn oder die Tochter fühlen sich in der Kindheit vernachlässigt. Diese Vernachlässigung zeichnet sich auch durch geringe berufliche oder private Erfolge aus. Diese […..]
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Erbschleicher – Geschädigte fehlen

Die Erbschleicherfälle unterscheiden sich von den anderen Kriminalfällen dadurch, dass oftmals die Geschädigten fehlen, die die Fälle publik machen oder die Staatsanwaltschaft einschalten würden. Hintergrund ist, dass oftmals nur entfernte Verwandte existieren, die mit einer Erbschlaft gar nicht rechneten. Oftmals liegt es auch daran, dass die Angehörigen zwischenzeitlich so verleumdet und beleidigt wurden, dass sie den Kontakt zum Erblasser abgebrochen […..]
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