Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Homepage wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbenverbot – Heimgesetz – Analogie

Nach § 14 des Heimgesetzes sind letztwillige Verfügungen von Personen, die sich in einem Heim befunden haben, zu Gunsten des Heimträgers oder Heimmitarbeitern oder sonstigen Personen unwirksam. Die Rechtsprechung hat dieses Verbot nach § 14 HeimG auch erweitert, soweit es sich um Erbeinsetzung von Verwandten der vorgenannten Personen handelt. Sollte also der Heimmitarbeiter das Gesetz umgehen wollen, weil er den […..]
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Problemfall Pfleger

Oft finden sich Pfleger, die sich die Hilflosigkeit ihrer Anvertrauten zu nutze machen. So benutzen sie das Abhängigkeitsverhältnis der zu Betreuenden, indem sie ihnen ihren Willen aufzwingen. Dies kann unterschwellig durch manipulative Beeinflussung der Gedanken des „Opfers“ geschehen. In besonders schweren Fällen kommt es sogar zu konkreten Drohungen der Pfleger. So ist es kein Einzelfall geblieben, dass ein Pfleger dem […..]
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