Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherei und die Involvierung von Dritten

Treten Personen im Rahmen der Gestaltung auf, die eigentlich mit dieser konkreten Gestaltung nicht befasst sind, muss kritisch hinterfragt werden, ob diese Dritten ein (rechtswidriges) Eigeninteresse haben oder lediglich unterstützende Dienste anbieten. Beides ist möglich und im Einzelfall schwer abgrenzbar. Auch der Fahrer, der Taxifahrer, der Bodyguard oder die Gesellschaftsdame können im Einzelfall Erbschleicher sein. Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt […..]
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Rechtsanwalt want vor Erbschleicher durch Testamentsvollstrecker

Leider kommt es in Laientestamenten immer wieder vor, dass ein Berufsträger, beispielsweise ein Bankmitarbeiter oder ein Steuerberater einem älteren Menschen raten0309, dass er als Testamentsvollstrecker eingesetzt wird, meist mit der Begründung, dass hierdurch der Nachlass ordnungsgemäß abgewickelt werden kann. Dies kann im Einzelfall zwar sachgerecht sein, wir erleben aber immer wieder, dass hierdurch dieser Person als Erbschleicher eine Rechtsbefugnis gegeben […..]
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Erbschleicherei zum Nachteil von behinderten Menschen

Innerfamiliär sind solche Fälle besonders schlimm, in denen ein erbschleichendes Geschwisterteil tätig wird, und zum Nachteil eines behinderten Geschwisterteils handelt. Eltern sind in solchen Situationen besonders gefährdet, denn sie wissen, dass das behinderte Kind im Todesfall auf die Hilfe und Unterstützung des anderen Kindes angewiesen ist. Ist dieses andere Kind aber unredlich, lässt sich für die Eltern keine gute Gestaltung […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei bei hilflosem älterem Menschen

Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen ein alleinstehendes Elternteil durch ein Kind in Not gebracht wird, um das andere Kind auszumanövrieren. Dies gelingt beispielsweise, wenn das Elternteil von dem erbschleichenden Kind zu einer Reise veranlasst wird und der ältere Mensch dann bei dieser Reise scheitert, beispielsweise indem er stürzt und in ein Krankenhaus eingeliefert werden muss. Das erbschleichende Kind […..]
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Erbschleicherfall: Friseuse als Erbschleicherin

Es gibt kaum eine Konstellationen, die es nicht gibt. In einem aktuellen Fall hat sich trotz eigentlich intakter Familie herausgestellt, dass es einer Friseuse gelungen ist, eine ältere Dame, ihre langjährige Kundin, dazu zu bringen, dass sie in einem Testament eingesetzt wird. Die ältere Dame wurde über den mehrjährigen Kontakt in einer immer enger werdendes Netz des Vertrauens verwickelt und […..]
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Vorsicht vor Erbschleicherei durch Testamentsvollstrecker

In einer Entscheidung vom 24.03.2026 zum AZ. 2 W 37/26 hat das OLG Braunschweig ausgeurteilt, dass ein Testamentsvollstrecker, für den Fall, dass er ein Nachlassgrundstück an seinen Ehegatten veräußert, zuvor die Zustimmung des Erben einholen muss. Diese Entscheidung kann im Einzelfall auch vor einer Erbschleicherei durch einen befangenen Testamentsvollstrecker schützen, der ein Nachlassgrundstück unter Wert an eine nahestehende Person veräußern […..]
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Erbschleicher bei ungewöhnlichem Erblasser-Verhalten

Manchmal kann ungewöhnliches Erblasser-Verhalten darauf hindeuten, dass eine Erbschleicherei vorliegt. In bestimmten Fällen werden Opfer von Seiten des Erbschleichers dazu gedrängt, ein Testament, die Vorsorgevollmacht oder generell die Beziehung zwischen beiden Personen zu verheimlichen. Dies kann so weit gehen, dass der Wohnort oder Gerichtsstand gewechselt wird oder wichtige Post nicht nachhause gesendet wird, sondern dies über den Erbschleicher abgewickelt wird. […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei bei mehreren Vorsorgebevollmächtigten

Immer wieder erlebe ich (notarielle) Vorsorgevollmachten, in denen mehrere Kinder gleichrangig berechtigt und als Bevollmächtigte eingetragen sind. Dies ist in der Praxis nicht nur schwer handhabbar, sondern kann auch dazu führen, dass ein Kind sich als Erbschleicher produziert, den Vollmachtgeber schädigt und dem anderen Kind die Rechtsmacht fehlt, hiergegen sinnvoll vorzugehen. Der Weg zum Betreuungsgericht ist durch das Bestehen einer […..]
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Erbschleicherfall: Vorsicht bei untypischer Darlehensgestaltung

Ich erlebe in der Praxis immer wieder Fälle, in denen außenstehende Dritte oder entfernte Verwandte vermögende ältere Menschen für sich einnehmen und um Geldbeträge bitten. Wenn der ältere Mensch dann renitent ist und eine Schenkung verweigert, greifen Erbschleicher zu dem Trick, dass das Geld als Darlehen ausgezahlt werden soll. Dem älteren Menschen wird ein „Darlehensvertrag“ vorgelegt, der Sicherheit vorspiegelt. Häufig […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei und gesetzliche Betreuung

Unterschätzen Sie nicht das Risiko einer gesetzlichen Fremdbetreuung und die Auswirkungen im Erbfall. Ich erlebe immer wieder und häufiger als früher solche Fälle, in denen gesetzliche Fremdbetreuer den Betroffenen beerben. Diese Konsequenz folgt daraus, dass ein solcher Fremdbetreuer kaum angreifbar ist und es ihm vielfach gelingt, einen Keil zwischen den Betroffenen und dessen Familie zu treiben. Zugleich sind einem Fremdbetreuer […..]
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