Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherfall: Vorsicht bei untypischer Darlehensgestaltung

Ich erlebe in der Praxis immer wieder Fälle, in denen außenstehende Dritte oder entfernte Verwandte vermögende ältere Menschen für sich einnehmen und um Geldbeträge bitten. Wenn der ältere Mensch dann renitent ist und eine Schenkung verweigert, greifen Erbschleicher zu dem Trick, dass das Geld als Darlehen ausgezahlt werden soll. Dem älteren Menschen wird ein „Darlehensvertrag“ vorgelegt, der Sicherheit vorspiegelt. Häufig […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei und gesetzliche Betreuung

Unterschätzen Sie nicht das Risiko einer gesetzlichen Fremdbetreuung und die Auswirkungen im Erbfall. Ich erlebe immer wieder und häufiger als früher solche Fälle, in denen gesetzliche Fremdbetreuer den Betroffenen beerben. Diese Konsequenz folgt daraus, dass ein solcher Fremdbetreuer kaum angreifbar ist und es ihm vielfach gelingt, einen Keil zwischen den Betroffenen und dessen Familie zu treiben. Zugleich sind einem Fremdbetreuer […..]
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Rechtsanwalt: Erbschleicherei am Friedhof

In einem aktuellen Fall hat sich gezeigt, dass nicht einmal am Friedhof eine Atmosphäre herrscht, die vor Erbschleicherei schützt. Noch am Grab seiner verstorbenen Ehefrau wurde ein Witwer von einer ihm unbekannten Dame angesprochen. Diese begleitete ihn nach Hause und blieb. Da der Witwer bereits gesundheitlich angeschlagen war, konnte er sich nicht wehren und akzeptierte sein Schicksal, mit der Folge, […..]
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Erbschleicherei bei mehreren Testamenten

Erbschleicher erfinden immer neue Tricks, um sicher Vermögensvorteile zu verschaffen. Hierzu ist beispielsweise der Fall aufgetreten, dass ein Erbschleicher ein ihm bekanntermaßen veraltetes Testament bei der Bank vorgelegt hat, um sich das Kontoguthaben zu sichern. Verschwiegen hat der Erblasser, dass dieses Testament längst widerrufen und durch ein neues, abweichendes Testament ersetzt worden ist. Hätte in diesem Fall die Bankmitarbeitende das […..]
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Recthsanwalt warnt vor Erbschleicherei des „fremden“ Kindes

Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen ein Kind bereits frühzeitig den Kontakt zu den Eltern abbricht, sich zerstreitet und sogar äußert, niemals Ansprüche auf den Nachlass zu stellen. Manchmal wird die Grenze zur Erbschleicherei überschritten, wenn das Kind die Eltern mit einem privatschriftlichen Verzicht auf den Pflichtteil in Sicherheit wiegt. Die Eltern planen diesen Verzicht in die erbrechtliche Gestaltung […..]
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Erbschleicherei und Anfechtungsrecht

Ein immer wieder auftretendes Problem ist das Anfechtungsrecht in § 2079 BGB. Dieses sagt, dass ein (Ehegatten)Testament angefochten werden kann, wenn im Erbfall neue Pflichtteilsberechtigte bestehen. Die zwei Hauptfälle sind, dass der überlebende Ehegatte sich neu verheiratet oder nochmals ein weiteres Kind bekommt (oder adoptiert). Dieses Anfechtungsrecht kann dazu führen, dass das ursprüngliche (Ehegatten)Testament ausgehebelt wird. Es muss im Einzelfall […..]
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Erbschleicherei durch verbilligten Hausverkauf

Insbesondere bei einer Erbschleicherei durch Berufsträger (Makler, Versicherungsangestellte, Bankmitarbeitende) kommt es vor, dass diese erbschleichenden Berufsträger zwar nicht zu einem offensichtlichen Missbrauch neigen, sich aber dennoch Vorteile verschaffen. Ein Beispiel, das ich bereits häufiger erlebt habe, ist, dass das Opfer dazu gedrängt wird, eine werthaltige Immobilie zu veräußern (zugunsten des Erbschleichers) und der Kaufpreis deutlich zu niedrig ist. Der Erbschleicher […..]
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Erbschleicherei und Patchwork

Die typische Patchwork-Ehe liefert leider viel Angriffspotential dafür, dass sich einer der beiden Eheleute als Erbschleicher entpuppt. Denn die Kinder des einen Ehepartners sind nur in dessen Erbfall pflichtteilsberechtigt. Stirbt der eine Ehepartner und warten dessen Kinder auf den zweiten Erbfall, droht die vollständige Enterbung durch den erbschleichenden Ehepartner. Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei […..]
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Erbschleicherei und Testamentsrücknahme aus der Verwahrung

Ein immer wiederkehrendes Problem in Erbschleicher-Konstellationen ist, dass Erbschleicher ein Opfer dazu überreden, ein beim Amtsgericht hinterlegtes Testament zurückzuholen. Das wirkt sich mehrfach nachteilig aus, denn Erbschleicher lassen sich meist ein aktuelleres Testament zu ihren Gunsten ausfertigen, die Rücknahme führt aber zugleich zur Unwirksamkeit des alten Testaments (wenn noch Testierfähigkeit vorlag). Entscheidend ist aber die Macht des Faktischen, weil die […..]
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Erbschleicherei und Blanko-Unterschriften

Blanko-Unterschriften sind ein für Erbschleicher wichtiges Instrument, um sich Vermögensvorteile zu verschaffen. Es gibt immer wieder (vorwiegend ältere) Menschen, die Blanko-Unterschriften auf Vollmachten, Versicherungsverträgen, Schenkungsverträgen oder Quittungen leisten, ohne sich des rechtlichen Risikos bewusst zu sein. Erbschleicher überzeugen meist damit, dass sie dem Betroffenen das „lästige Ausfüllen“ des Formblattes oder Vertrages abnehmen. So kommt es vor, dass sich der Erbschleicher […..]
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