Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherei und Blanko-Unterschriften

Blanko-Unterschriften sind ein für Erbschleicher wichtiges Instrument, um sich Vermögensvorteile zu verschaffen. Es gibt immer wieder (vorwiegend ältere) Menschen, die Blanko-Unterschriften auf Vollmachten, Versicherungsverträgen, Schenkungsverträgen oder Quittungen leisten, ohne sich des rechtlichen Risikos bewusst zu sein. Erbschleicher überzeugen meist damit, dass sie dem Betroffenen das „lästige Ausfüllen“ des Formblattes oder Vertrages abnehmen. So kommt es vor, dass sich der Erbschleicher […..]
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Erbschleicherei und Schenkung

Ein beliebtes Mittel eines Erbschleichers ist regelmäßig die Schenkung. In vielen Fällen wird das bereits gesundheitlich angeschlagene Opfer zu einer Schenkung überredet, die Familie bleibt außen vor, wird nicht informiert und erfährt erst im Erbfall von der Schenkung. Um eine solche Schenkung wirksam bekämpfen zu können, muss einerseits der Vertrags selbst und das Zustandekommen und die Vorfeldsituation des Vertrags genau […..]
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Erbschleicherei und Stiftungen

Ich erlebe immer wieder die Situation, dass es einem Erbschleicher gelingt, das Opfer davon zu überzeugen, das Erbe zu gemeinnützigen Zwecken einzusetzen. Nicht nur die Gemeinnützigkeit, sondern auch Steuervorteile und die Tatsache, dass der eigene Name als Gedenken weiterlebt, können das Opfer triggern. In der Praxis ergibt sich hieraus häufig das Problem, dass der Erbschleicher maßgeblich auf die Gestaltung der […..]
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Erbschleicherei trotz Verarmung des Schenkers

Es besteht weithin der Irrglaube, dass ein Schenker durch das gesetzliche Schenkungsrecht ausreichend geschützt ist, insbesondere im Fall der Verarmung wird ein Rückforderungsrecht angenommen. Tatsächlich machen sich dies Erbschleicher zunutze und wiegen ihre Opfer in Sicherheit. In der Praxis ist dagegen eine Rückforderung wegen Verarmung juristisch schwierig, die Hürden sind hoch, das Gerichtsverfahren dauert mehrere Jahre und verursacht erhebliche Kosten. […..]
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Erbschleicher und unerwartete Todesfälle

In Erbschleicher-Prozessen muss immer mit unerwarteten Todesfällen gerechnet werden.   Wir ein älterer Mensch zu Lebzeiten geschädigt, erlangt der Fall eine neue Dimension, wenn das Opfer stirbt. Ich erlebe aber immer wieder auch den Fall, dass der Erbschleicher selbst während eines jahrelangen Rechtsstreits verstirbt. Problematisch ist die Situation, dass wichtige Zeugen, bevor sie eine gerichtliche Aussage tätigen, versterben. Ebenso ist […..]
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Rechtsanwalt erklärt den Erbschleicher-Prozess und Kosten im Nachlassverfahren

Der Erbstreit gegen einen Erbschleicher kann zu erheblichen Kosten führen. Im Nachlassverfahren gibt es aber Besonderheiten, die sich zugunsten der Familie auswirken können. Häufig fehlt eine Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren, dies hat zur Folge, dass dann keine Kostenerstattung erfolgt. Außerdem ist es denkbar, dass bei einem Erbrecht des Erbschleichers dieser sogar dann die Kosten tragen muss, wenn die Familie im Nachlassverfahren […..]
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Vorsicht vor Erbschleicher und Nachlassverzeichnis

Insbesondere im Pflichtteilsrecht blockieren Erbschleicher, die Erbe geworden sind, die pflichtteilsberechtigten Angehörigen, indem zwar ein (geschuldetes) Nachlassverzeichnis vorgelegt wird, dieses Verzeichnis aber ungeprüft ist, insbesondere Kontoauszüge einfach ohne Kommentierung vorgelegt werden. Die Angehörigen haben dann kaum eine Beurteilungsgrundlage. Das OLG Düsseldorf hat mit Entscheidung vom 24.01.2025 zum AZ. 7 U 51/24 die Anforderungen an ein Nachlassverzeichnis verschärft, insbesondere müssen Erbschleicher […..]
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Urteil: Kontrollbetreuung als Maßnahme bei Erbschleicherei

Das Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 26.03.2025 zum AZ. XII ZB 178/24 nochmals betont, dass eine Kontrollbetreuung ein wirksames Instrument dann ist, wenn der Verdacht besteht, dass sich der Bevollmächtigte (der Erbschleicher) rechtsfehlerhaft verhalten hat. Selbst die einmalige Ablehnung einer Kontrollbetreuung führt nicht dazu, dass später nicht doch noch eine Kontrollbetreuung eingesetzt werden kann. Manifestieren sich Zweifel an der […..]
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Erbschleicherei in gesundheitlich kritischer Familiensituation

Eine Erbschleicher kann dadurch begünstigt sein, dass der Erbschleicher in eine Familie hineinregiert, bei der gleichzeitig mehrere Personen gesundheitlich angeschlagen sind. Ich bearbeite einen Fall, in dem der Erbschleicher psychiatrisch erkrankt war und die nahestehenden Personen seiner erbberechtigten Familie zeitgleich mit anderen Erkrankungen zu kämpfen hatten. So war es dem Erbschleicher möglich, das Opfer von sich abhängig zu machen und […..]
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Vorsicht vor Erbschleicherei durch Berufsträger

Es gibt alle erdenkliche Berufe, in denen ein Kontakt zu alten Menschen stattfindet und die mehr als eine einmalige Kontaktsituation beinhalten. Immer dann besteht auch das Risiko, dass der Berufsträger ein Nähe- bzw. Vertrauensverhältnis aufbaut und den älteren Menschen für sich einnimmt. Dies führt dann im Einzelfall dazu, dass der ältere Mensch Opfer eines Erbschleichers wird, indem der Berufsträger eine […..]
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