Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtanwalt berät zur Frage: Ist eine Strafanzeige bei Erbschleicherei möglich und sinnvoll?!

In drastischen Erbschleicher-Fällen drängt sich eine Strafanzeige auf. Beispiele: Der Erbschleicher verschafft sich Zutritt zum Haus des Opfers, um dessen Unterlagen nach Informationen und Vermögenswerten durchzusehen (Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB). Der Erbschleicher liest die Briefe des Opfers, auch dessen Anwaltskorrespondenz und unterschlägt wichtige Schreiben (Verletzung des Briefgeheimnisses gemäß § 202 StGB). Der Erbschleicher verweigert dem Opfer lebenswichtige Medikamente und […..]
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Rechtsanwalt erklärt den Spezialfall: Erbschleicherei und Immobilienversteigerung

Erbschleicher schädigen die Familie, wenn er sich für den Erbfall ein Testament erschlichen hat und bereits vor abschließender Prüfung des Nachlassgerichts hierdurch die Teilungsversteigerung einer Immobilie betreibt. Die Familie muss dann prüfen, wie sie gegen die Teilungsversteigerung vorgeht, denn es droht, dass beispielsweise das Familienheim wegversteigert wird. In diesem Fall sollte rechtsanwaltlich geprüft werden, welche Blockade-Rechtsmittel es im Teilungsversteigerungsverfahren gibt. […..]
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Thema Erbschleicherei: Opferschutz beendet durch Tod

In einigen Fällen versucht die Familie das Erbschleicher-Opfer mit einem Betreuungsverfahren zu schützen. Da diese Betreuungsverfahren zum Teil mehrere Monate oder länger dauern, kann der Fall eintreten, dass das Opfer vor Abschluss des Betreuungsverfahrens verstirbt. Dann ist die Zielrichtung des Betreuungsverfahrens nicht mehr erreichbar, insbesondere wenn der Erbschleicher verhindert hat, dass das Opfer im Betreuungsverfahren gerichtsgutachterlich untersucht bzw. richterlich angehört […..]
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Rechtsanwalt erklärt den Fall der Zwangslage als Mittel der Erbschleicherei

Opfer und deren Familien haben häufig mit Zwangslagen zu kämpfen, die der Erbschleicher für sich geschickt nutzt. Es gibt unterschiedliche Zwangslagen, die in Betracht kommen:   Finanzielle / wirtschaftliche Zwangslage: In bestimmten Konstellationen ist das Opfer finanziell / wirtschaftlich abhängig vom Erbschleicher, beispielsweise, wenn dieser als Geschäftspartner oder Berater Druck ausüben kann.   Gesundheitliche Zwangslage: Wenn der Erbschleicher die einzige […..]
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Rechtsanwalt erklärt folgenden Spezialfall: Erbschleicher-Opfer in der Großfamilie

Es ist erstaunlich, wie es Erbschleichern gelingt, das Opfer von dessen eigener Familie zu separieren und in eine neue familiäre Struktur einzufangen. Mir sind mehrere Fälle bekannt, in denen der Erbschleicher mit Hilfe der eigenen Großfamilie mit Eltern, Geschwistern und Kindern das Opfer in ein familiäres Netz verstrickt, aus dem das Opfer nicht mehr entkommen kann. Dieser Beitrag wurde von […..]
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Rechtsanwalt erklärt folgenden Erbschleicherfall: Sohn-Mutter-Verhältnis als stereotype Erbschleicher-Situation

Es gibt in der Praxis viele Fälle, in denen der Sohn gegenüber der Mutter zum Erbschleicher wird und häufig sogar die eigene Schwester aussticht. Die Täter-Opfer-Beziehung erreicht zum Teil perfide Züge. In einem aktuellen Fall gelingt es dem Sohn bei jeweils wöchentlichen Besuchen die Mutter dazu zu bringen auf vorgefertigten Schreiben zu unterzeichnen, die der Sohn dann bei Gericht vorlegt. […..]
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Thema Erbschleicherei: Der verschwundene Kaufpreis

Ein immer wiederkehrendes Problem in Erbschleicherfällen entsteht dann, wenn der Erbschleicher das Opfer überredet, einen werthaltigen Gegenstand zu veräußern, beispielsweise ein Kunstgegenstand oder eine Immobilie. In solchen Konstellationen gelingt es dem Erbschleicher manchmal, dass der erzielte Kaufpreis nicht auf ein Konto des Opfers eingezahlt wird, sondern direkt an den Erbschleicher fließt. Im Erbfall ist dann für die Familie nur schwer […..]
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Vom Anwalt erklärt: Erbschleicherei und Anfechtung wegen eines Irrtums

Die betroffene Familie, die durch einen Erbschleicher geschädigt worden ist, denkt im Erbrechtsstreit häufig darüber nach, ob eine Anfechtung wegen eines Irrtums des Erblassers sinnvoll ist. Dabei wird die Reichweite einer solchen Anfechtung vielfach verkannt. In der Praxis ist eine Anfechtung wegen eines Irrtums des Erbschleicher-Opfers und späteren Erblassers meistens nicht möglich, einerseits weil die Irrtumsanfechtung inhaltlich beschränkt ist, andererseits, […..]
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Konflikte bei Rechtsstreiten im Erbschleicher-Fall

Prozessual kann es bei Rechtsstreiten zwischen Erbschleichern und der Familie dazu kommen, dass über mehrere Jahre rechtliche Unklarheit besteht, insbesondere wenn eine Testierunfähigkeit des Erbschleicheropfers im Raum steht. Dies muss dann vor Gericht durchprozessiert werden. Allerdings gibt es die schwierige Konstellation, dass die Familie, soweit Pflichtteilsansprüche rechtlich zustehen, parallel ein Klageverfahren hierzu vorsorglich einleiten müssen. Im Erbstreit wird dann die […..]
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Rechtsanwalt rät zum Gutachten bei Erbschleicherei

Bei einem Erbschleicher-Fall, der vor Gericht landet, geht es häufig um die Frage der Testier- oder Geschäftsfähigkeit. Gemäß der Rechtsprechung ist hierfür ein Facharzt für Psychiatrie als Gutachter qualifiziert. Das Problem ist aber, dass die gesundheitliche Konstitution des Erbschleicher-Opfers auch andere medizinische Fachgebiete betreffen kann, beispielsweise bei einem Schlaganfall und einer damit einhergehenden Aphasie den neurologischen Bereich. Es gibt aber […..]
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