Vielfach verzichten die potentiellen Betrogenen durch Erbschleicherei auf ihre Erbschaft, weil sie glauben, dass ihnen aufgrund des Pflichtteilsverzichts keinerlei Ansprüche mehr zustehen. Wir haben sehr viele Fälle erlebt, bei denen nachträglich der Pflichtteilsverzicht angefochten werden konnte, weil entweder der Erblasser zum Zeitpunkt der Pflichtteilsvereinbarung dement war, was den Sohn, der den Pflichtteilsverzicht machte, gar nicht bewusst war oder man später […..]
Weiterlesen >