Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Homepage wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherei – Demenz – Depressionen

Vielfach wird das Vorhandensein von Depressionen mit Demenz verwechselt. Depressionen verursachen im Alter oftmals Gedächtnisstörungen, blockieren Denkabläufe, setzen die Konzentrationsfähigkeit herab und beeinflussen damit negativ die Gedächtnisleistung. Dies wird oftmals als Demenz bezeichnet, obwohl in Wirklichkeit nur eine schwere Depression vorlag, die sich meist durch Stimmungsschwankungen, Antriebsmangel und Schlafstörungen zeigt. Auch Rücken- oder Kopfschmerzen, Minderwertigkeitsgefühle oder Niedergeschlagenheit werden oft von […..]
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Demenzkranke – Laiensicht

Viele Laien, die als Angehörige mit Erbschleichern konfrontiert sind, behaupten immer wieder im Rahmen von Gesprächen über Erbschleicherfälle, dass eine Demenz nicht vorlag. Von dieser Sichtweise müssen sich Erbschleicheropfer trennen. Sie können die Frage der Demenz überhaupt nicht beurteilen. Es gibt viele Verhaltensauffälligkeiten, die auf eine Demenz schließen lassen, die von Angehörigen oder Opfern von Erbschleichern hingenommen werden, obwohl sie […..]
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Demenz – Deutschen Notaren fehlt die Ausbildung

Die Kester-Haeusler-Stiftung weist daraufhin, dass in vielen Notarverträgen der Vermerk enthalten ist, dass der Notar sich von der Geschäftsfähigkeit überzeugt hat bzw. keine Anzeichen der fehlenden Geschäfts- oder Testierfähigkeit gesehen hat. Viele Rechtsstreitigkeiten über die Frage, ob ein Testament wirksam ist oder die Vorsorgevollmacht überhaupt im Inhalt von dem Vollmachtgeber erkannt wurde, enden damit, dass die Klagen abgewiesen werden, weil […..]
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Erbschleicher – Demenz

Eines der schwierigsten Gebiete ist die Frage, wann man erkennt, ob jemand bei der Verfassung eines Testaments dement war. Völlig abwegig sind hier die Ausführungen in vielen Testamenten, die von Notaren gefertigt werden, indem im Testament zu Beginn der Vermerk steht „Ich habe mich von der Testierfähigkeit überzeugt“. Notare haben in Deutschland keine Ausbildung für das Gebiet und derartige Sätze […..]
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Demenz – Testierfähigkeit

Das Oberlandesgericht München hat in einer grundlegenden Entscheidung darauf hingewiesen, dass bei dementen Personen keine sogenannten „lichten Augenblicke“ möglich sind. Wenn ein Mensch dement ist, kann er kein Testament errichten. Es gab in der Forensischen Psychiatrie die Denkfigur des luziden Intervalls –lichten Augenblicks-, welche aber von der medizinischen Wissenschaft als nicht mehr aktuell abgelehnt wird. Das OLG München erklärt zu […..]
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Erblasser – dement – freundlich zugewandt

In der medizinischen Fachliteratur ist bekannt, dass auffällig ist, dass viele Demente in ihrem Kotaktverhalten freundlich zugewandt sind. Es fehlt ihnen allerdings bei einem bestimmten Schweregrad der Krankheit an Kritik- und Einsichtsfähigkeit, Lang- und Kurzzeitgedächtnis oder an einem planerisch-exekutiven Denken. Der Betroffene kann in einem solchen Fall überhaupt nicht überblicken und abschätzen, welche Kontakte und welcher Umgang mit Personen für […..]
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