Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherei: Täuschung über Pflichtteilsverzicht

Insbesondere in Patchworkfamilien stellt sich die Frage, wie ein Testament und eine sinnvolle Vermögensnachfolge gestaltet wird. Dabei ist für die Eheleute insbesondere bedeutsam, ob und inwieweit die jeweiligen Stiefkinder Pflichtteilsansprüchen zum leiblichen Elternteil anmelden dürfen. Ich kenne mehrere konkrete Fälle, in denen der Schwiegerelternteil bewusst von der angeheirateten Familie getäuscht worden ist. In einem Fall wurde ein Testament erstellt und […..]
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Späte Vorlage von Testamenten

Die späte Vorlage von Testamenten kann ein Indiz für eine Erbschleicherei sein. Ich habe einen Fall, in dem es um die zeitliche Abfolge der Testamente geht, weil der Erblasser ab einem bestimmten Zeitpunkt testierunfähig war. Die Gegenseite hat zuerst nur das aktuellste Testament vorgelegt, dass aber an der Hürde der Testierunfähigkeit gescheitert ist. Jahre später hat die Gegenseite ein deutlich […..]
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Erbschleicherei und Ausschlagung

Erbschleicher tendieren in Einzelfällen dazu, sogar juristisches Fachwissen zu verwenden. Die sog. lenkende Ausschlagung kann hierfür Beispiel sein. Ich kenne einen Fall, in dem ein Erbschleicher familienintern dem überlegenden Elternteil die Überzeugung eingepflanzt hat, eine Ausschlagung wäre steuerlich sinnvoll. Diese Aussage war nicht nur falsch, sondern bewirkte nur, dass der Erbschleicher eine quotal höhere Erbbeteiligung erhalten hat. Dieser Beitrag wurde […..]
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Erbschleicher und falsch dokumentierte Zahlungen

Im Erbrecht ist immer entscheidend, wer an wen welche Zahlungen zu welchem Zweck erbringt. Ein häufiges Problem ist, dass ein Kind durch einen Elternteil Zahlungen erhält und unklar bleibt, wer für was bezahlt. Ein Erbschleicher kann sich dies zunutze machen, indem er später eine Quittung durch den Zahlenden (das Opfer) erstellen lässt, um den Erb- oder Pflichtteilsanspruch des Kindes zu […..]
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Schutz vor Testamentsfälschung des Erbschleichers

Wenn die Familie die Befürchtung hat, dass ein Erbschleicher ein Testament fälschen wird, also den Text oder die Unterschrift nachmacht, dann ist es für einen späteren Rechtsstreit hilfreich, möglichst viele Vergleichsproben für Texte und Unterschriften des späteren Erblassers zu sammeln, also Postkarten, Briefe, unterschriebene Verträge u. ä.. In einem Gerichtsverfahren, in dem es um die Echtheit von Testamentstext und Unterschrift […..]
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Erleichterte Erbschleicherei bei Kenntnislosigkeit der Familie

Wenn die Familie keine Kenntnis vom Nachlass hat, ist eine Erbschleicherei viel einfacher. Der Hauptfall in meiner Praxis ist der, dass der Erbschleicher zwar verpflichtet ist, zur Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen ein notarielles Nachlassverzeichnis anfertigen zu lassen. Wenn er dem Notariat aber die hierfür erforderlichen Informationen (in wesentlichen Teilen) verschweigt, ist die geschädigte Familie meist hilflos. Das gilt insbesondere dann, wenn […..]
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Erbschleicherfall: Eheleute im Missverständnis

Es kommt immer wieder vor, dass selbst zwischen Eheleuten eine Erbschleicherei erfolgt. Dies kann in unterschiedlicher Art und Weise stattfinden. Ein Beispiel aus meiner Praxis ist, dass der rechtlich bewanderte Ehegatte dem anderen Teil ein Testament vorschlägt und ihm suggeriert, dass die Erbfolge im zweiten Erbfall feststeht. Tatsächlich ist es aber so, dass keine Bindungswirkung für den überlebenden Ehepartner in […..]
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Erbschleicherei und Einzeltestamente

Beachten Sie bitte, dass schon bei einer laienhaften Testamentserstellung das Risiko für eine Erbschleicherei geschaffen wird, und zwar dadurch, dass die Testamente schlecht oder falsch formuliert werden oder in der falschen Form abgefasst sind. Ein häufiges Problem ist, dass Eheleute zwei Einzeltestamente erstellen und sich nicht auf ein gemeinsames (bindenden) Ehegattentestament festlegen. Das führt zu dem Problem, dass ein Erbschleicher […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicher-Tricks

Erbschleicher versuchen immer wieder, bestehende Testamente kaputt zu machen. Das gelingt beispielsweise, indem diese Testament vernichtet werden oder mit Mängeln versehen werden, die zu einer Formunwirksamkeit führen können. Ein Beispiel ist, dass der Erbschleicher einzelne Begriffe im Testament selbst ändert oder durchstreicht. Das kann zu einer Formunwirksamkeit führen. Aktuell hat beispielsweise das OLG München zum AZ. 33 Wx 329/23 entschieden, […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Testamentsfälschung durch Erbschleicher

Die Echtheit von Testamenten ist in Erbschleicher-Prozessen immer wieder ein bedeutsames Thema. Das OLG München hat in einer Entscheidung vom 12.08.2024 zum AZ. 33 Wx 294/23 e wichtige Ansatzpunkte für eine Argumentation geliefert. Gemäß der gerichtlichen Aussage gibt es keine Vermutung, dass ein Testament, das den Namen des Erblassers trägt, auch von diesem herrührt. Das heißt, dass grundsätzlich jedes handschriftliche […..]
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