Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Homepage wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Testamentanfechtungsgründe

Aus §§ 2078 ff. BGB ergibt sich, dass ein Testament angefochten werden kann, wenn der Erblasser sich im Erklärungs- oder Inhaltsirrtum befand. Unter Inhaltsirrtum versteht man, dass die Vorstellung, die sich der Erblasser von dem Motiv des Sinns und des Zwecks des Testaments gemacht hat und seine innere Vorstellung nicht mit dem Text des Testaments insbesondere mit dem objektiven Text […..]
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ERBSCHLEICHER – TESTAMENTSANFECHTUNG

Nach § 2080 des Bürgerlichen Gesetzbuches kann jemand ein Testament anfechten, um die Rechtswirkung des Testaments zu vernichten. Anfechtungsberechtigt ist immer derjenige, der einen Vorteil daraus zieht, dass das Testament angefochten wird. Im Rahmen des Anfechtungsverfahrens muss also der Anfechtungsgrund dargelegt werden. Zu den Anfechtungsberechtigten zählen die von Gesetz vorgesehenen Erben, die Ersatzerben sowie die Vorerben. Wichtig in diesem Zusammenhang […..]
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Erbschleicher – private Unterlagen des Erblassers

Eines der typischen Probleme in Erbschleicherprozessen ist es, entsprechende private Unterlagen, auch Korrespondenz und Dokumente, rechtzeitig zu sichten. Wir erleben in der Praxis immer wieder Fälle, bei denen Erbschleicher in der langen Zeit, in der sie bei den Erblassern oftmals sind, beispielsweise als Pflegeperson, als Angehöriger, der die anderen Angehörigen um die Erbschaft betrügen will, dazu nutzen, um die entsprechenden […..]
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Testamentsänderung erschweren

In der Praxis haben wir immer wieder festgestellt, dass Erbschleicher ältere Menschen schnell überreden können, ein neues Testament zu machen. Wir haben in der Praxis auch festgestellt, dass die Änderungen der Testamente dann schwerer möglich sind, wenn das Testament bei dem zuständigen Amtsgericht hinterlegt wurde. Möchte der Erbschleicher den neuen Erblasser sodann zur Verfassung eines neuen Testaments überreden, so muss […..]
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Was tun bei Erbschleicherei?

Selbst eine gute Vorsorge im Rahmen einer Standardrechtsberatung schützt häufig nicht vor einer Erbschleicherei. Typischerweise denken insbesondere Eheleute, sich mit einem Ehegattentestamet (meist „Berliner Testament“) abzusichern und den überlebenden Partner zu binden. Tatsächlich darf dieser kein neues Testament mehr erstellen. Lebzeitig kann er aber dennoch in Grenzen frei verfügen. Häufig erlebt der Autor als Rechtsexperte in diesem Bereich Fälle, in […..]
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Testament – Diktat

Es kommt häufig vor, dass dem alten Menschen Testamente diktiert werden. Dies sieht man oft schon anhand von Formulierungen innerhalb des Testaments. Eine derartige Errichtung des Testaments entspricht nicht mehr der Rechtstatsache, dass ein Testament höchstpersönlich errichtet werden muss. Liegt also eine derart intensive Beeinflussung vor, dass der alte Mensch das Testament gegebenenfalls aus Angst vor irgendwelchen Drohungen entsprechend dem […..]
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Testamente – nur echt, wenn Erblasser die Formulierung so wollte?

In einem erschreckenden Ausmaß stellen wir fest, dass Testamente von Erbschleichern vorgefertigt werden und alten Menschen auch im Rahmen von notariellen Beurkundungen untergeschoben werden. Wir wundern uns, dass oftmals auch Notare diese Beurkundung vornehmen, da auch in vielen Fällen offensichtlich ist, dass der Testamentsentwurf von einem Interessierten stammt. Gerade ist uns ein Fall eines Steuerberaters bekannt geworden, der einen Testamentsentwurf […..]
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Erbenverbot – Heimgesetz – Analogie

Nach § 14 des Heimgesetzes sind letztwillige Verfügungen von Personen, die sich in einem Heim befunden haben, zu Gunsten des Heimträgers oder Heimmitarbeitern oder sonstigen Personen unwirksam. Die Rechtsprechung hat dieses Verbot nach § 14 HeimG auch erweitert, soweit es sich um Erbeinsetzung von Verwandten der vorgenannten Personen handelt. Sollte also der Heimmitarbeiter das Gesetz umgehen wollen, weil er den […..]
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Testament – verschwunden

Gerade in Erbschleicherfällen gibt es immer wieder den Tatbestand, dass der Erbschleicher alte Testamente hat verschwinden lassen. Aus der Tatsache, dass das alte Testament nicht mehr auffindbar ist, ergibt sich nicht automatisch, dass der Erbschleicher das Testament mit Widerrufswillen vernichtet hat. In einem Fall vom OLG Naumburg mit Beschluss von 29.03.2012 – Az. 2 Wx 60/ 11 entschiedenen Fall hatte […..]
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Erbschleicher – Notare

Viele Erbschleicherfälle leiden darunter, dass Notare die Beurkundung vorgenommen haben, ohne die wahren Hintergründe der Testamentserrichtung zu kennen. Oftmals wird von Notaren sogar im Testament aufgenommen, dass sie sich vergewissert haben, dass der Testamentserrichter nicht dement war. Derartige Äußerungen in Testamenten sind schädlich für Erbschleicherverfahren, weil oft der Hintergrund eine Art von Gehirnwäsche ist, der die alten Menschen in den […..]
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