Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Tipps vom Rechtsanwalt gegen Erbschleicherei: Vor- und Nacherbschaft als Schutz vor Erbschleichern

In einer Konstellation, bei der es innerfamiliär fraglich ist, ob ein Angehöriger ein zukünftiges Erbschleicher-Opfer ist, kann dies teilweise dadurch verhindert werden, dass dieser Angehöriger in der Erbfolge auf eine bloße Vor- und Nacherbschaft herabgestuft wird. Hierdurch wird verhindert, dass der Angehörige diese später geerbten Vermögenswerte an den Erbschleicher weitervererbt. Denn diese fließen nach dem Nachversterben des Angehörigen direkt an […..]
Weiterlesen >

Rechtsanwalt erklaert: Die Macht des Faktischen bei Erbschleicherei

Natürlich gibt es viele Fälle, in denen ein Erbschleicher mittels Testament oder Vorsorgevollmacht oder Schenkungsvertrag handelt. Umso mehr Konstellationen sind denkbar, in denen dies alles fehlt, der Erbschleicher aber dennoch erhebliche Vermögensschäden produziert. ies geschieht beispielsweise, indem er mit einer Bankkarte Geld abhebt und dies nicht nachverfolgbar ist oder er sich wertvolle Gegenstände mitnimmt (Schmuck, Bargeld, Goldbarren, Kunst). In diesen […..]
Weiterlesen >

Thema Erbschleicherei: Pflichtteilsansprüche als Mindestanspruch

Personen, die dem Opfer als Erblasser familiär nahestehen, haben einen Pflichtteilsanspruch. Dieser Anspruch ist im Rahmen eines Erbschleicher-Falles immer als Mindestanspruch durchzusetzen. Berechtigte Personen sind Ehegatten,             Abkömmlinge,             Eltern (in bestimmten Konstellationen). Diese Maßnahme ist aber mit Vor- und Nachteilen verknüpft. Vorteil: Der Mindestanspruch verringert das Risiko, dass die Familie vollständig geschädigt wird. Nachteil: Der Pflichtteilsanspruch lässt sich durch […..]
Weiterlesen >

Erbschleicherei bei privatschriftlichen Testamenten

Testamente, und zwar sowohl Einzel- als auch Ehegattentestamente sind formwirksam, wenn sie handschriftlich geschrieben und unterschrieben sind. Hierdurch lassen sich erhebliche Notarkosten vermeiden. Deshalb machen viele von dieser Möglichkeit Gebrauch. Die Folge ist, dass es in deutschen Haushalten abertausende von Testamenten gibt, die in Klarsichtfolien, Ordnern, Schubladen oder Büchern „schlummern“. Solche Testamente sind ein Angriffspunkt für einen Erbschleicher, denn für […..]
Weiterlesen >

Thema Erbschleicherei: Spezialfall der lebzeitigen Vermögensnachfolge

Erbschleicher docken sich an vermögende Opfer an. Wo es nichts zu erben gibt, gibt es keinen Erbschleicher. Dies ist die Regel, vorbehaltlich sind Ausnahmen im Einzelfall. Dennoch gilt: wenn Vermögen an die Familie weitergegeben worden ist, ist dieses Vermögen der Erbschleicherei entzogen. Dies betrifft insbesondere: eine lebzeitige gesellschaftsrechtliche Nachfolge bei Unternehmen,             Immobilienschenkungen und die lebzeitige Verteilung von liquidem Vermögen […..]
Weiterlesen >

Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei bei bindenden Testamenten

Eheleute können in einem Ehegattentestament festlegen, dass der Überlebende nicht neu testieren darf. Auch Schenkungen sind in der Regel unzulässig. Es gelingt Erbschleichern aber immer wieder, die Opfer zu beeinflussen und die Familie zu schädigen. Dies geschieht in der vorliegenden Konstellation dadurch, dass das Opfer überredet wird, eine Schenkung vorzunehmen. Eine Immobilie wird wegübertragen oder zugunsten des Erbschleichers belastet. Im […..]
Weiterlesen >

Erbschleicher produziert Kosten zum Nachteil der Erben

In einigen Konstellationen gelingt es dem Erbschleicher nicht, sich ein Testament und damit eine Erbenstellung zu verschaffen, beispielsweise weil ein bindendes Testament bzw. ein Erbvertrag vorliegt. Erbschleicherei kann aber auch bedeuten, dass der Erbschleicher mittels vertraglicher Vereinbarung mit dem späteren Erblasser sich eine Vergütung oder einen Auslagenersatz geben lässt und hierdurch zum Teil erhebliche Gelder abrechnen kann. Gestaltet der Erbschleicher […..]
Weiterlesen >

Der Testamentsvollstrecker als Helfer eines Erbschleichers

In der Gestaltung ist das Amt des Testamentsvollstreckers dazu angedacht, dass ein Streit zwischen Miterben vermieden, die Erbengemeinschaft auseinandergesetzt und der Vorgang rechtlich zutreffend abgewickelt wird. Irrt man sich aber in der Person des Testamentsvollstreckers besteht die Gefahr, dass dieser einem Erbschleicher hilft und ein Miterbe hierdurch geschädigt wird. Ursache hierfür kann sein, dass der Testamentsvollstrecker von Anfang an im […..]
Weiterlesen >

Erbschleicherei bei Zusammenwirken von Erbschleicher und Testamentsvollstrecker

Bei einer Testamentsgestaltung ist das Einsetzen eines Testamentsvollstreckers ein legitimes Mittel, um Streit in der Erbengemeinschaft zu vermeiden. Wenn der Erblasser bereits Zweifel hat, dass einer der Miterben als Testamentsvollstrecker geeignet ist, kann er einen außenstehenden Dritten wählen, der neutraler erscheint. Es gibt aber Fälle, in denen ein Erbschleicher Miterbe wird und sich dann mit dem Testamentsvollstrecker zusammentut, um den […..]
Weiterlesen >

Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh warnt vor Fehlern in Testamenten welche dann die Erbschleicherei begünstigen

Leider erstellen immer noch viele Laien ohne rechtliche Beratung ein Testament. Dies ist deshalb problematisch, weil dies nicht nur zu rechtlichen Problemen allgemeiner Natur führt, sondern auch dazu, dass eine Erbschleicherei begünstigt wird. Denn bestimmte Klauseln über die Anfechtbarkeit, die Bindungswirkung oder automatisch wirkende Pflichtteilsstrafklauseln sind häufig nicht bis zum Ende durchdacht und führen dazu, dass Erbschleicher im Erbfall und […..]
Weiterlesen >