Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Homepage wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Testamentanfechtungsgründe

Aus §§ 2078 ff. BGB ergibt sich, dass ein Testament angefochten werden kann, wenn der Erblasser sich im Erklärungs- oder Inhaltsirrtum befand. Unter Inhaltsirrtum versteht man, dass die Vorstellung, die sich der Erblasser von dem Motiv des Sinns und des Zwecks des Testaments gemacht hat und seine innere Vorstellung nicht mit dem Text des Testaments insbesondere mit dem objektiven Text […..]
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