Erbschleicherei ist vielgestaltig, aber es gibt immer wiederkehrende Muster, vor denen Sie gewarnt sein sollten. Die häufigsten Beispiele aus meiner Praxis sind:
- Erbschleicherei unter Geschwistern (beispielsweise, wenn diese sich von den Eltern ungerechtfertigte Vorteile geben lassen)
- Erbschleicherei mittels Vorsorgevollmacht (wenn der Bevollmächtigter beispielsweise Gelder vom Bankkonto für sich verwendet)
- Erbschleicherei im Rahmen einer Testamentsvollstreckung (soweit sich der Testamentsvollstrecker ungerechtfertigt bereichert)
- Erbschleicherei durch Urkundenfälschung (insbesondere im Rahmen einer Testamentsfälschung oder der Zerstörung eines nachteiligen Testaments)
- Erbschleicher durch Heirat oder Adoption (zur Erlangung des gesetzlichen Erbrechts und des Pflichtteilsrechts).
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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