Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Homepage wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

ERBSCHLEICHER – TESTAMENTSANFECHTUNG

Nach § 2080 des Bürgerlichen Gesetzbuches kann jemand ein Testament anfechten, um die Rechtswirkung des Testaments zu vernichten. Anfechtungsberechtigt ist immer derjenige, der einen Vorteil daraus zieht, dass das Testament angefochten wird. Im Rahmen des Anfechtungsverfahrens muss also der Anfechtungsgrund dargelegt werden. Zu den Anfechtungsberechtigten zählen die von Gesetz vorgesehenen Erben, die Ersatzerben sowie die Vorerben. Wichtig in diesem Zusammenhang […..]
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