Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsanwalt warnt: Schnelle Notare begünstigen Erbschleicher

Vielfach werden Urkunden, die Erbschleicher begünstigen (Erbvertrag, Immobilienschenkung, Vorsorgevollmacht) bei einem Notar beurkundet. Achtet der Notar nicht genug auf den Ablauf der Beurkundung und das Vorfeld, begünstigt er mittelbar Erbschleicherei. Beispielsweise, indem er alle Regelungswünsche nur von Seiten des Erbschleichers entgegennimmt, den Entwurf nicht an das Opfer, sondern nur an den Erbschleicher zuleitet und im Termin die Urkunde so schnell […..]
Weiterlesen >

Erbschleicherei und Patchwork

Die typische Patchwork-Ehe liefert leider viel Angriffspotential dafür, dass sich einer der beiden Eheleute als Erbschleicher entpuppt. Denn die Kinder des einen Ehepartners sind nur in dessen Erbfall pflichtteilsberechtigt. Stirbt der eine Ehepartner und warten dessen Kinder auf den zweiten Erbfall, droht die vollständige Enterbung durch den erbschleichenden Ehepartner. Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei […..]
Weiterlesen >

Erbschleicher und Hausverkauf

Sobald Erbschleicher über eine Vorsorgevollmacht auch die Handlungsmöglichkeit haben, eine Immobilie zu veräußern, droht das Szenario, dass die Immobilie veräußert wird und sich der Erbschleicher im Anschluss hieran den Kaufpreis auf sein eigenes Konto weiterüberweist.   Dies ist zwar ein nachvollziehbarer Zahlungsvorgang, der im Erbfall angegriffen werden könnte, aber es droht die Situation, dass der Erbschleicher das Geld verbraucht und […..]
Weiterlesen >

Erbschleicher und Nachlassimmobilien

Nachlassimmobilien sind meist die wertigsten Teile der Erbengemeinschaft. Wenn mehrere Erben und darunter ein Erbschleicher beteiligt sind, kann dies dazu führen, dass der Erbschleicher das Interesse der anderen dazu ausnutzt, um sie zu erpressen. Er verhindert die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und die Veräußerung der Nachlassimmobilie und fordert einen größeren Anteil, als ihm zusteht. Um dieser Pattsituation zu entkommen, gehen Miterben […..]
Weiterlesen >

Erbschleicherei und Testamentsrücknahme aus der Verwahrung

Ein immer wiederkehrendes Problem in Erbschleicher-Konstellationen ist, dass Erbschleicher ein Opfer dazu überreden, ein beim Amtsgericht hinterlegtes Testament zurückzuholen. Das wirkt sich mehrfach nachteilig aus, denn Erbschleicher lassen sich meist ein aktuelleres Testament zu ihren Gunsten ausfertigen, die Rücknahme führt aber zugleich zur Unwirksamkeit des alten Testaments (wenn noch Testierfähigkeit vorlag). Entscheidend ist aber die Macht des Faktischen, weil die […..]
Weiterlesen >

Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei bei beweglichen Sachen

Besonders emotional verletzend handeln Erbschleicher, wenn sie als Erbe eingetragen sind und im Erbfall den beweglichen Nachlass vernichten. Familienfotos, Tagebücher, Schmuck, Erinnerungsstücke landen auf dem Müll. Dies lässt sich in Einzelfällen verhindern. Wenn Sie bereits zu Lebzeiten des Opfers die Erbschleicherei erkennen und zum Opfer noch einen guten familiären Draht haben, könnte per Schenkungsvertrag der bewegliche Nachlass an Sie übertragen […..]
Weiterlesen >

Anwalt warnt vor Testamentszerstörung durch Erbschleicher

Einer der bekanntesten Erbschleicher-Tricks ist, dass nachteilige handschriftliche Testamente „verschwinden“. Sind diese nicht beim Amtsgericht hinterlegt und der Erbschleicher hat Zugriff auf das Testament ist das Risiko hierfür hoch. Wir empfehlen als Schutz hierfür eine Hinterlegung beim Amtsgericht. Hierauf sollte die Familie drängen, wenn die Befürchtung besteht, dass der Erbschleicher faktischen Zugriff zum Testament hat.   Dieser Beitrag wurde von […..]
Weiterlesen >

Erbschleicher und Bevorzugung eines Geschlechts

Insbesondere bei traditionell orientierten Familien erlebe ich es immer wieder, dass die Eltern das männliche Kind den Töchtern vorziehen. Der Junior führt beispielsweise ins Feld, dass er den Hof weiterführt oder den handwerklichen Betrieb und dass er der „Stammhalter“ ist, der den Familiennamen weiter fortführt. Töchter haben in diesen Familien schlechte Karten und werden beispielsweise durch lebzeitige Schenkungen benachteiligt. Dieser […..]
Weiterlesen >

Sonderfall: Erbschleicher zugunsten Dritter

Erbschleicher versuchen zwar in der Regel sich selbst zu begünstigen. Es gibt aber auch Konstellationen, in denen der Erbschleicher zugunsten Dritter handelt. In einem aktuellen Fall ist es einer Dame gelungen, sich bei einem älteren Herrn zu positionieren. Sie hat es klug vermieden, selbst finanzielle Vorteile zu bekommen, sondern hat den älteren Herren dazu gebracht, umfassende Schenkungen im sechsstelligen Bereich […..]
Weiterlesen >

Urteil zur Erbschleicherei: Testamentsfälschung bei Durchpausen der Unterschrift

Das OLG Brandenburg hat am 12.12.2024 zum AZ. 3 W 64/24 eine wichtige Entscheidung für Erbschleicher-Prozesse getroffen. Es wurde ausgeurteilt, dass auch ein Durchpausen einer Unterschrift vom einem Kontoauszug auf das Testament eine Testamentsfälschung darstellt und damit sowohl die Unwirksamkeit des Testaments als auch eine Strafbarkeit begründen kann. In Erbschleicher-Prozessen empfehlen wir immer darauf zu achten, ob das handschriftliche Testament […..]
Weiterlesen >

Nächste Seite »