Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Homepage wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherei und das plötzlich auftauchende Testament zum Nachteil der Familie

Geschädigte Familienangehörige führen vielfach jahrelange Rechtsstreite gegen Erbschleicher. Es geht meistens um die Wirksamkeit eines Testament, das nach Form, Inhalt und Testierfähigkeit des Erblassers beurteilt wird. Mit Blick auf das Risiko des jahrelangen Rechtsstreits und die Kosten darf nicht unterschätzt werden, dass Erbschleicher in einigen Fällen zu perfiden Mitteln greifen. Der Autor kennt selbst mehrere Fälle, in denen nach jahrelangem […..]
Weiterlesen >

Informationen zur Testierfähigkeit im Erbschleicherfall

Bei Erbschleicher-Verfahren geht es häufig um das Thema der Testierunfähigkeit. Hierzu gibt es kaum fundierte Informationen. Deshalb weisen wir auf folgende Publikation des Autors hin: – Testierfähigkeit: medizinische und rechtliche Fragestellungen aus der Rechtspraxis“ Die Publikation kann unter der ISBN 978-3748520184 bestellt werden und enthält zahlreiche Hinweise, die in Erbschleicherprozessen verwendet werden können.   Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. […..]
Weiterlesen >

ERBSCHLEICHER – TESTAMENTSANFECHTUNG

Nach § 2080 des Bürgerlichen Gesetzbuches kann jemand ein Testament anfechten, um die Rechtswirkung des Testaments zu vernichten. Anfechtungsberechtigt ist immer derjenige, der einen Vorteil daraus zieht, dass das Testament angefochten wird. Im Rahmen des Anfechtungsverfahrens muss also der Anfechtungsgrund dargelegt werden. Zu den Anfechtungsberechtigten zählen die von Gesetz vorgesehenen Erben, die Ersatzerben sowie die Vorerben. Wichtig in diesem Zusammenhang […..]
Weiterlesen >

Themen
Alle Themen anzeigen