Folgende Maßnahmen sollten Sie immer prüfen und nachverfolgen, wenn eine Erbschleicherei im Raum steht:
- Alles dokumentieren (Briefe, Schreiben sammeln, Zeugenaussagen aufnehmen)
- Besuchsverbot gegenüber dem Erbschleicher aussprechen
- Erbscheinsantrag stellen, wenn der Erbfall eingetreten ist
- Nachlasspflegschaft beantragen, wenn ein langjähriger Erbfall droht
- Klage erheben/Testament anfechten und entscheiden, welche Gerichtsbarkeit angerufen werden soll
- Strafanzeige stellen
- Öffentlichkeit/Presse einschalten
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.
Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Sie können uns entweder mit dem unten angefügten Kontaktformular erreichen oder uns unter 089/44 232 990 anrufen oder per E-Mail muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen.
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