Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicher und falsch dokumentierte Zahlungen

Im Erbrecht ist immer entscheidend, wer an wen welche Zahlungen zu welchem Zweck erbringt. Ein häufiges Problem ist, dass ein Kind durch einen Elternteil Zahlungen erhält und unklar bleibt, wer für was bezahlt. Ein Erbschleicher kann sich dies zunutze machen, indem er später eine Quittung durch den Zahlenden (das Opfer) erstellen lässt, um den Erb- oder Pflichtteilsanspruch des Kindes zu […..]
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Erleichterte Erbschleicherei bei Kenntnislosigkeit der Familie

Wenn die Familie keine Kenntnis vom Nachlass hat, ist eine Erbschleicherei viel einfacher. Der Hauptfall in meiner Praxis ist der, dass der Erbschleicher zwar verpflichtet ist, zur Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen ein notarielles Nachlassverzeichnis anfertigen zu lassen. Wenn er dem Notariat aber die hierfür erforderlichen Informationen (in wesentlichen Teilen) verschweigt, ist die geschädigte Familie meist hilflos. Das gilt insbesondere dann, wenn […..]
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Thema Erbschleicherei: Vorsicht bei Pflichtteilsverzicht

Pflichtteilsverzichte werden im Rahmen der „normalen“ erbrechtlichen Gestaltung immer wieder empfohlen und notariell durchgeführt. Allerdings können diese Verzichtserklärungen Erbschleicher begünstigen, da die nahestehenden gesetzlichen Erben auf den Mindestanspruch verzichten. Ich kenne sogar Fälle, in denen die Erbfolge bereits notariell zum Nachteil der gesetzlichen Erben abweichend geregelt gewesen ist, die Betroffenen hierüber nicht informiert und zu einer Pflichtteilsverzichtserklärung gedrängt worden. Dann […..]
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Täuschung über Vermögenswerte durch den Erbschleicher

Es gibt immer wieder neue Erbschleicher-Sachverhalte, die wir anwaltlich prüfen. In einem aktuellen Fall gibt es einen älteren Herr. der ein leibliches Kind hat, das pflichtteilsberechtigt ist. Der Erbschleicher ist eine außenstehende Person, die verhindern möchte, dass das Kind im Erbfall den Pflichtteil noch geltend machen kann. Der Erbschleicher hat deshalb den älteren Herren überredet, mit dem Kind einen Pflichtteilsverzichtvertrag […..]
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Erbschleicherfall: Erbschleicherei im Erbauseinandersetzungsvertrag

In der häufigen Konstellation, dass ein Elternteil verstirbt und dann die Kinder und der überlebende Elternteil einen (notariellen) Erbauseinandersetzungsvertrag abschließen, kann es zu Erbschleicherei durch eines der Kinder kommen. Meistens verstehen die Beteiligten die notariellen Regelungen nicht im Detail und so hat das erbschleichende Kind die Möglichkeit, dem Notar Regelungen vorzugeben, die dieser unkritisch übernimmt, die aber in der Praxis […..]
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Rechtsanwalt rät zur lebzeitigen Pflichtteilsabfindung als Schutz vor Erbschleicherei

Immer wieder gibt es Fälle, in denen Kinder sehenden Auges miterleben, wie ein Elternteil einem Erbschleicher hörig ist und dieser Erbschleicher sich anschickt, sich des Erbes zu bemächtigen. In einem aktuellen Fall ist der Vater der Mandantin gesundheitlich angeschlagen und heiratet seine Pflegekraft. Die Tochter kann dies nicht verhindern und verliert schrittweise den Kontakt zum Vater. Dieser ist für sie […..]
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Erbschleicherei und Pflichtteil

In vielen Konstellationen sorgt sich ein Elternteil darum, dass ein Kind den Pflichtteil einfordert. Häufig entsteht hieraus ein Erbschleicher-Thema, wenn das Kind keine enge Beziehung zum Elternteil hat oder das Elternteil neu verheiratet ist bzw. in einer neuen Beziehung lebt. Dann ist die Überlegung da, wie der Pflichtteil reduziert werden kann. Hierfür gibt es zulässige Gestaltungen, die einem berechtigten Interesse […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei bei Pflichtteilsansprüchen

Im Rahmen der engsten Familie besteht ein Erbschleicher-Schutz zumindest bei Pflichtteilsansprüchen. Dieser Schutz ist aber trügerisch, da es perfiden Erbschleichern immer wieder gelingt, selbst diese Mindestansprüche zu beschränken. Hierfür gibt es unterschiedliche Gestaltungsvarianten. Häufig greifen Erbschleicher zu dem Mittel, dass bei einer bestehenden Immobilie der Immobilienwert durch ein „Privatgutachten“ so stark reduziert wird, dass dies den Pflichtteilsanspruch deutlich schmälert. Vielfach […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei trotz Berliner Testament

Die meisten Eheleute erstellen ein sogenanntes Berliner Testament, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die gemeinsamen Kinder als Schlusserben. Meistens gehen die Eheleute davon aus, dass diese Regelung für den überlebenden Teil bindend ist, er also hiervon nicht mehr abweichen kann, mittels neuem Testament oder einer lebzeitigen Schenkung. Diese Bindungswirkung ist aber kein Automatismus und muss konkret […..]
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Vom Rechtsanwalt empfohlen: Man sollte den Pflichtteilsanspruch gegen Erbschleicher prüfen

Insbesondere Kinder haben einen Pflichtteilsanspruch gegen den Erbschleicher auf einen Pflichtteil. Dieser Anspruch ist rechtlich stark, wird aber durch den Erbschleicher fast immer torpediert und (in unzulässiger Art und Weise) geschmälert. Es gibt aber Tricks, mit denen Kinder punkten können: Anwesenheit im Notartermin bei der Erstellung des notariellen Nachlassverzeichnisses, Nachprüfung des vorgelegten Immobilienwertgutachtens durch einen privat beauftragten Gutachter, Mitteilung von […..]
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