Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherei und Blanko-Unterschriften

Blanko-Unterschriften sind ein für Erbschleicher wichtiges Instrument, um sich Vermögensvorteile zu verschaffen. Es gibt immer wieder (vorwiegend ältere) Menschen, die Blanko-Unterschriften auf Vollmachten, Versicherungsverträgen, Schenkungsverträgen oder Quittungen leisten, ohne sich des rechtlichen Risikos bewusst zu sein. Erbschleicher überzeugen meist damit, dass sie dem Betroffenen das „lästige Ausfüllen“ des Formblattes oder Vertrages abnehmen. So kommt es vor, dass sich der Erbschleicher […..]
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Vorsicht bei Provokationen des Erbschleichers

Erbschleichern gelingt es häufig, zwischen dem Opfer und dessen Familie ein Spannungsfeld aufzubauen. Dieses Spannungsfeld kann im Einzelfall von dem Erbschleicher so stark gefördert werden, dass die Familie es nicht mehr aushält und sich provozieren lässt, bis hin zu einem unausgegorenen Betreuungsantrag, einem tätlichen Angriff, einer Strafanzeige.   Erweisen sich die Rechtsschritte als unbegründet bzw. schaltet das Opfer bei einer […..]
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Untypische Klauseln bei Verträgen zugunsten eines Erbschleichers

Es gibt eine Vielzahl von Verträgen, die im Einzelfall von Erbschleichern gewählt werden, um sich zu bereichern:   Mietverträge mit verbilligtem Mietzins Darlehensverträge mit freier Rückzahlungsmöglichkeit Kaufverträge mit Kaufpreisverrechnung Bürgschaften für Erbschleicher-Schulden Arbeitsverträge zugunsten eines Erbschleichers   In allen Fällen sind untypische Vertragsklauseln Indikatoren für eine Erbschleicherei. Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. […..]
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Erbschleicherei und Schenkung

Ein beliebtes Mittel eines Erbschleichers ist regelmäßig die Schenkung. In vielen Fällen wird das bereits gesundheitlich angeschlagene Opfer zu einer Schenkung überredet, die Familie bleibt außen vor, wird nicht informiert und erfährt erst im Erbfall von der Schenkung. Um eine solche Schenkung wirksam bekämpfen zu können, muss einerseits der Vertrags selbst und das Zustandekommen und die Vorfeldsituation des Vertrags genau […..]
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Vorsicht: Erbschleicher nutzen Krankenhausaufenthalt aus

Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen Erbschleicher-Opfer die Gefahr der Erbschleicherei erkennen, sich vom Erbschleicher aber nicht perfekt abgrenzen können. Es tobt ein Kampf zwischen dem Opfer und dem Erbschleicher. Letzterer wartet manchmal genau die Situation ab, in der sich das Opfer nicht wehren kann und schafft vollendete Tatsachen. Ein Beispiel ist, dass eine „Vertrauensperson“ Zugang zur Wohnung des […..]
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Rechtsanwalt erklärt neues Urteil zu den Kosten im Beschwerdeverfahren bei Erbschleicher-Prozessen

Erbschleicherverfahren werden häufig vor dem Nachlassgericht geführt. Das taugliche Rechtsmittel ist die Beschwerde. Nunmehr hat das OLG Karlsruhe mit Beschluss vom 12.02.2025 zum AZ. 16 WF 120/24 zumindest eine Kostenmäßig sinnvolle Entscheidung getroffen, und zwar, dass selbst bei außergerichtlichen Verhandlungen im Beschwerdeverfahren keine sogenannte fiktive Termingebühr anzusetzen ist. Für geschädigte Familien, die also einen Rechtsstreit vor dem Beschwerdegericht (dem Oberlandesgericht) […..]
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Erbschleicherei trotz Verarmung des Schenkers

Es besteht weithin der Irrglaube, dass ein Schenker durch das gesetzliche Schenkungsrecht ausreichend geschützt ist, insbesondere im Fall der Verarmung wird ein Rückforderungsrecht angenommen. Tatsächlich machen sich dies Erbschleicher zunutze und wiegen ihre Opfer in Sicherheit. In der Praxis ist dagegen eine Rückforderung wegen Verarmung juristisch schwierig, die Hürden sind hoch, das Gerichtsverfahren dauert mehrere Jahre und verursacht erhebliche Kosten. […..]
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Erbschleicherei und Abhängigkeitsverhältnis im Unternehmen

Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen sich eine Erbschleicherei aus einer „normalen“ Arbeitsbeziehung entwickelt, die von persönlichen Absprachen und Vertrauen geprägt ist. Ich kenne solche Situation mit Anlageberatern, Bankmitarbeitern, Steuerberatern und Geschäftsführern eines Unternehmens im Verhältnis zum Kunden bzw. Chef. Das Verhältnis mag viele Jahre in Ordnung sein, irgendwann kippt es, beispielsweise, wenn der Erbschleicher privat Geld benötigt (wegen […..]
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Rechtsanwalt rät: Erbschleicherei – Tagebuch führen

In der Situation, dass eine Erbschleicherei noch andauert und die Familie das Glück hat, noch Kontakt zum Opfer aufrecht erhalten zu können, empfehle ich, dass ein Tagebuch geführt wird. In diesem Tagebuch sollten alle Termine notiert werden, bei denen ein Kontakt mit dem Opfer erfolgt ist, Ort, Zeit, Dauer, Teilnehmer und insbesondere welche Defizite und Besonderheiten und Informationen zu Tage […..]
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Erbschleicherei und Einzeltestamente

Beachten Sie bitte, dass schon bei einer laienhaften Testamentserstellung das Risiko für eine Erbschleicherei geschaffen wird, und zwar dadurch, dass die Testamente schlecht oder falsch formuliert werden oder in der falschen Form abgefasst sind. Ein häufiges Problem ist, dass Eheleute zwei Einzeltestamente erstellen und sich nicht auf ein gemeinsames (bindenden) Ehegattentestament festlegen. Das führt zu dem Problem, dass ein Erbschleicher […..]
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