Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherei zwischen Miterben

Die Streitsituation zwischen Miterben, beispielsweise zwei Kindern, ist typisch und hieraus entwickeln sich eine Vielzahl von Erbschleicher-Fällen. Dies beginnt bei ungerechten lebzeitigen Geldentnahmen und Schenkungen, geht im Erbfall weiter, wenn ein Miterbe sich des beweglichen Nachlasses bemächtigt oder sich eine günstige Testamentssituation verschafft und gipfelt in Einzelfällen darin, dass das eine Kind das Geschwisterteil durch Rechtsschritte zurückdrängt. In Einzelfällen erleben […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei bei mehreren Vorsorgebevollmächtigten

Immer wieder erlebe ich (notarielle) Vorsorgevollmachten, in denen mehrere Kinder gleichrangig berechtigt und als Bevollmächtigte eingetragen sind. Dies ist in der Praxis nicht nur schwer handhabbar, sondern kann auch dazu führen, dass ein Kind sich als Erbschleicher produziert, den Vollmachtgeber schädigt und dem anderen Kind die Rechtsmacht fehlt, hiergegen sinnvoll vorzugehen. Der Weg zum Betreuungsgericht ist durch das Bestehen einer […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei durch Geschwisterteil

Sehr oft geschieht Erbschleicherei in der Familie. Klassisch ist die Situation, dass ein Kind die Eltern anspricht und aus unterschiedlichen Gründen davon überzeugt, dass eine Immobilie übertragen wird (Beispiel 1: Steuervorteil, Beispiel 2: Finanzbedarf, Beispiel 3: sinnvolle Gestaltung, Beispiel 4: Schutz der Immobilie im Pflegefall). Das Problem ist, dass die Argumente einerseits durchaus zutreffend sein können, andererseits ein anderes Kind […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei und gesetzliche Betreuung

Unterschätzen Sie nicht das Risiko einer gesetzlichen Fremdbetreuung und die Auswirkungen im Erbfall. Ich erlebe immer wieder und häufiger als früher solche Fälle, in denen gesetzliche Fremdbetreuer den Betroffenen beerben. Diese Konsequenz folgt daraus, dass ein solcher Fremdbetreuer kaum angreifbar ist und es ihm vielfach gelingt, einen Keil zwischen den Betroffenen und dessen Familie zu treiben. Zugleich sind einem Fremdbetreuer […..]
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Erbschleicherei und reduzierte Miete

Es gibt immer wieder Konstellationen, in denen es einem Erbschleicher gelingt, das Opfer zu überreden, an Dritte (die Familie des Erbschleichers) günstig zu vermieten. Nicht immer, aber oft, kann ein Indiz für eine Erbschleicherei sein, dass die Miete zu günstig ist oder nur die Bezahlung von Nebenkosten vereinbart ist.   Eine Erbschleicherei liegt aber nicht in jedem Fall vor. Es […..]
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Erbschleicherei: Tod des Opfers als Dreh- und Angelpunkt

Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen zu Lebzeiten des Opfers gegen den Erbschleicher agiert wird und sich zahlreiche Streitpunkte ergeben. Manchmal ändert der Erbfall alles und die Sach- und Rechtslage dreht sich vollständig, und zwar einmal in Richtung der Familie, andererseits manchmal zugunsten des Erbschleichers. Diese Konsequenz sollte bei rechtlichen Schritte immer im Auge behalten werden. Dieser Beitrag wurde […..]
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Typische Erbschleicher-Konstellation: Gefährliche Nähe – Wie Erbschleicher Vertrauen ausnutzen

Eine typische Erbschleicher-Konstellation besteht in dem Fall, dass ein älterer Mensch gesundheitlich angeschlagen ist und sich eine entferntere Verwandte das Verwandtschaftsverhältnis nutzt, um sich zu nähern und den Kontakt zu intensivieren. Es kommt vor, dass der ältere Mensch bestimmte Wünsche hat, die ihm wichtig sind, beispielsweise die Absicherung der eigenen Pflege, die Begünstigung von gemeinnützigen Zwecken im Erbfall, die Absicherung […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Zusatzproblemen in Erbschleicherfällen

Unbeachtet bleibt bei einer Auseinandersetzung mit dem Erbschleicherthema, dass es zusätzlich zu der dortigen Fallkomplexität eine Fülle weiterer paralleler Probleme geben kann, die den Rechtsstreit zusätzlich erschweren. Beispiele sind:   Die insgesamt lange Zeitdauer bei Gericht und die hiermit einhergehende Kostenstruktur eines Verfahrens. Das Versterben von Zeugen bzw. das Vernichten von Beweismitteln nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist. Das Nachversterben von Erbprätendenten […..]
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Einlieferung in das Pflegeheim als Indiz für Erbschleicherei

Ein typischer Konflikt im Alter ist die Frage, ob und inwieweit ein älterer Mensch in einem Pflegeheim untergebracht werden muss. Manchmal tendieren Angehörige, insbesondere Kinder, die weiter entfernt leben, zu einem solchen Heimaufenthalt.   Dies öffnet Erbschleichern die Türe, da diese dem älteren Menschen suggerieren, ihn weiter wie gewünscht zu Hause zu pflegen. In einem aktuellen Fall hat die Bekannte […..]
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Erbschleicherei innerhalb einer Familienstruktur

Es gibt immer wieder Konstellationen, in denen mehrere Personen versuchen, eine einzelne, für sich alleinstehende Person zu schädigen. In einem aktuellen Beispiel haben sich Eltern mit einem Kind besprochen und überlegt, wie das andere Kind maximal benachteiligt werden kann.   Die Eltern und das Kind haben sich im Rahmen einer Erbschleicherei zusammengetan und eine Darlehensvertragskonstruktion gewählt, die im Erbfall das […..]
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