Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherfall: Braucht man einen Anwalt im Nachlassverfahren trotz fehlendem Anwaltszwang?

Die Nachlassverfahren finden vor dem jeweils örtlich zuständigen Amtsgericht statt. Deshalb sind viele Betroffene motiviert, Kosten zu sparen und vertreten sich selbst. Dies ist zum Scheitern verurteilt, weil insbesondere Verfahren gegen Erbschleicher rechtlich immer komplex sind und allein der Vortrag eines Nichtjuristen dazu führt, dass die Amtsgerichte diesen Vortrag kaum beachten. Es droht, dass Fristen versäumt werden, Anträge vergessen (Stichwort: […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei: Hereinfallen auf den Enkeltrick

Das finanzielle Ausnehmen von Senioren geschieht heutzutage auf viele unterschiedliche Arten. Die bekannteste Version ist der „Enkeltrick“. Ein Unbekannter fordert einen älteren Menschen zu einer Zahlung auf, um beispielsweise Krankheitskosten zu bezahlen. Fällt ein älterer Mensch auf diesen Enkeltrick herein, dann muss die Familie dies als Indiz werten, dass der ältere Mensch auch für eine Erbschleicherei empfänglich ist. Das Risiko […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicher beim medizinischem Notfall

Zwar docken sich Erbschleicher meistens über einen längeren Zeitraum an das Opfer an und nutzen eine dauerhaft verschlechterte Gesundheitssituation aus. Es gibt aber auch Sachverhalte, bei denen Erbschleicher einen medizinischen Notfall als Momentaufnahme nutzen, in dem eine besonders Hilfsbedürftigkeit besteht. In einem Fall lag das Opfer, das gesundheitlich über Jahre bereits angeschlagen war, aufgrund einer Operation im Krankenhaus und war […..]
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Rechtsanwalt berichtet von Fällen der Alkoholabhängigkeit und Erbschleicherei

Die Alkoholabhängigkeit als Erkrankung wird in Deutschland leider immer noch bagatellisiert. In meiner Praxis habe ich allerdings viele Fälle, in denen das Erbschleicher-Opfer langjährig übermäßig Alkohol konsumiert und in einem schleichenden Prozess seine Freiheit zur Willensbildung verliert. Für einen Erbschleicher ist das eine gute Möglichkeit, das Opfer zu schädigen. Erbschleicher trinken mit oder fördern den Alkoholkonsum bewusst. Ich kenne Fälle, […..]
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Rechtsanwalt beantwortet die Frage: Gibt es regionale Unterschiede bei Erbschleicherei?

Aus meiner praktischen Erfahrung gibt es zwar in ganz Deutschland eine Vielzahl von Erbschleicher-Fällen, aber die Struktur dieser Fälle ist sehr unterschiedlich. Tatsächlich gibt es insbesondere bei einem Vergleich der Erbschleicherei zwischen Stadt und Land wesentliche Abweichungen. Dies ist einerseits der Menschen, die in der Stadt und auf dem Land leben geschuldet (in der Stadt unterstützt insbesondere die Anonymität der […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei durch Schwiegerkinder

Es gibt immer wieder Konstellationen, in denen die Schwiegerkinder in die Vermögensnachfolge hineinregieren, obwohl sie selbst keinen erbrechtlichen Anspruch haben. Der drastischste Fall ist der, dass das leibliche Kind verstorben ist und es nur noch ein leibliches (minderjähriges) Enkelkind gibt, das durch das Schwiegerkind vertreten wird. Aus Eigeninteresse kann dieses Schwiegerkind dazu verleitet sein, sich Vermögenswerte anzueignen und das eigene […..]
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Erbschleicher begünstigen die eigene Familie

Erbschleicher verschaffen sich nicht nur selbst Vermögensvorteile, sondern auch weiteren Familienmitgliedern. Dies gilt sowohl für den Ehepartner, als auch Kinder und entfernte Verwandte. Zu Lebzeiten des Erbschleicher-Opfers geschieht dies beispielsweise durch erweitere Schenkungen und im Erbfall mittels Einsetzung der Familie als jeweils Vermächtnisnehmer. Hierdurch wird es für die geschädigte Familie schwerer, dagegen vorzugehen, da die gesamte Erbschleicher-Familie einen Schutzring um […..]
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Thema Erbschleicherei: Umgehung eines bindenden Testaments durch Erlassvertrag?

Erbschleicher entwickeln immer neue Methoden, um bindende Regelungen zu umgehen. Ist eine Bindungswirkung beispielsweise in einem Ehegattentestament konstituiert, so ist es grundsätzlich nicht mehr möglich, dass sich der Erbschleicher durch das Opfer beschenken lässt. Allerdings wählen Erbschleicher immer wieder den Trick, dass sie sich das Geld als „Darlehen“ auszahlen lassen. Dies ist zulässig, weil es sich nicht um eine Schenkung […..]
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Rechtsanwalt rät dazu die Testierunfähigkeit bei Erbschleicherei zu prüfen

Bei Gerichtsverfahren gegenüber Erbschleichern ist ein zentrales Argument die mögliche Testierunfähigkeit des Erblassers. Denn eine solche Testierunfähigkeit ist für den Erbschleicher die Eintrittskarte, um ein für sich positives Testament zu ergaunern. Ob eine Testierunfähigkeit vorliegt, kann nur ein Facharzt für Psychiatrie im Rahmen einer umfassenden gutachterlichen Beurteilung abschließend beantworten. Für Laien kaum vorstellbar ist die Tatsache, dass selbst eine solche […..]
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Thema Erbschleicher: Rechtsanwalt kennt Fäller der langjährigen Erbschleicherei

In bestimmten Konstellationen gibt es auch Erbschleicherei, die über Jahrzehnte andauert, beispielsweise dann, wenn eine Person lange Zeit krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, die eigenen Dinge zu regeln und sein Vermögen zu verwalten. Der Erbschleicher, der als Ehepartner, Verwandter oder Bevollmächtigter Herr über das Vermögen ist, kann dann langjährig das Vermögen schädigen, ohne dass dies auffällt, beispielsweise indem er […..]
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