Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Welche Möglichkeiten der strafrechtlichen Verfolgung gibt es beim Erbschleicher

In vielen Fällen sind Erbschleicher-Opfer und Familienangehörige der Meinung, dass die Erbschleicherei ein strafbarer Vorgang ist. Leider wird allzu schnell eine Strafanzeige gestellt, häufig mit dem Ergebnis, dass das Strafverfahren nicht aufgenommen oder frühzeitig eingestellt wird. Dies gibt dem Erbschleicher Aufwind. Es besteht sogar das Risiko, dass eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung nach § 164 StGB droht. In allen Fällen […..]
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Die unbekannte Strafbarkeit für Erbschleicher

Die Vorschrift des § 174c StGB stellt sexuelle Handlungen von Personen gegenüber geistig oder körperlich Erkrankten zur Strafe, bei denen ein Kontakt im Rahmen einer Beratung oder Betreuung entsteht. Es geht letztlich um die Misshandlung von Schutzbefohlenen. Dieser Fall ist bei einer Erbschleicherei nicht selten. Der Autor kennt mehrere Fälle, in denen zum Beispiel eine Logopädin, eine gesetzliche Betreuerin oder […..]
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Erbschleicher und Steuerhinterziehung

Ein im Einzelfall bedeutsames Mittel, um einem Erbschleicher Einhalt zu gebieten, ist die Instrumentalisierung der Steuerbehörden. Dies deshalb, weil Erbschleicher vielfach Geldgeschenke bzw. vereinnahmte Vermögenswerte steuerlich nicht offen legen und damit Schenkungssteuer hinterziehen. Besonders relevant ist das, wenn der Erbschleicher kein naher Angehöriger ist, denn dann ist der schenkungssteuerliche Freibetrag von (nur) € 20.000,00 schnell überschritten. Dieser Beitrag wurde von […..]
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