Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Zivilprozesse als Instrumentarium gegen Erbschleicher

Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen es notwendig ist, den Erbschleicher und seine Tätigkeit vor Gericht zu bringen. Dies geschieht nicht nur in Betreuungsverfahren und Erbprozessen, im Einzelfall ist es auch möglich, dass der Erbschleicher in „kleineren“ Rechtsstreiten bloßgestellt wird, beispielsweise, wenn er zugleich Mieter ist, in einem Mietprozess, oder auf Basis eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens. Ich empfehle, dass über […..]
Weiterlesen >

Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei durch Schwiegerkind

Ich erlebe viele Fälle, in denen ein zuerst und langjährig gutes familiäres Verhältnis durch ein Schwiegerkind zerstört wird. Die Auswirkungen können gravierend sein, denn dem Schwiegerkind gelingt es häufig, die Eltern mit dem Kind zu entzweien. Gleichzeitig profitiert das Schwiegerkind im Fall der Verheiratung mittelbar von geschenkten oder zur Vererbung anstehenden Vermögenswerten und hat ein hohes Eigeninteresse. Schwiegertöchter schaffen vielfach […..]
Weiterlesen >

Erbschleicherei und Handwerksbetrieb

Insbesondere in Fällen, in denen die Eltern und spätere Erbschleicher-Opfer über viele Jahre hinweg einen Handwerksbetrieb aufgebaut und familiär geführt haben, kommt es zu innerfamiliärer Erbschleicherei. Das liegt daran, dass die Eltern „betriebsblind“ sind und das Fortbestehen des Handwerksbetriebs ein essentieller Wunsch ist. Der Erbschleicher aus der Familie wird dies nutzen und die Eltern überzeugen, dass nur er der Betriebsnachfolger […..]
Weiterlesen >

Erbschleicherei und Abhängigkeitsverhältnis im Unternehmen

Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen sich eine Erbschleicherei aus einer „normalen“ Arbeitsbeziehung entwickelt, die von persönlichen Absprachen und Vertrauen geprägt ist. Ich kenne solche Situation mit Anlageberatern, Bankmitarbeitern, Steuerberatern und Geschäftsführern eines Unternehmens im Verhältnis zum Kunden bzw. Chef. Das Verhältnis mag viele Jahre in Ordnung sein, irgendwann kippt es, beispielsweise, wenn der Erbschleicher privat Geld benötigt (wegen […..]
Weiterlesen >

Rechtsanwalt warnt vor Abhebungen/Einzahlungen auf das Erbschleicher-Konto

Nicht alle Erbschleicherfälle sind schwierig zu erkennen. Es gibt auch dreiste Erbschleicherkonstellationen, bei denen sich der Erbschleicher einfach Wertgegenstände wegnimmt oder sich Geld ohne Rechtsgrund auf das eigene Konto überweist. Die Schwierigkeit besteht dann darin, vor dieser Dreistigkeit nicht zurückzuschrecken, sondern den sorgfältigen juristischen Weg weiterzuverfolgen. Wichtig ist, dass Beweismittel in diesen Fällen gesammelt werden, damit später im Erbfall entsprechende […..]
Weiterlesen >

Rechtsanwalt rät: Erbschleicherei – Tagebuch führen

In der Situation, dass eine Erbschleicherei noch andauert und die Familie das Glück hat, noch Kontakt zum Opfer aufrecht erhalten zu können, empfehle ich, dass ein Tagebuch geführt wird. In diesem Tagebuch sollten alle Termine notiert werden, bei denen ein Kontakt mit dem Opfer erfolgt ist, Ort, Zeit, Dauer, Teilnehmer und insbesondere welche Defizite und Besonderheiten und Informationen zu Tage […..]
Weiterlesen >

Rechtsanwalt: gesetzliche Erbfolge begünstigt Erbschleicherei

Immer wieder habe ich Mandate, in denen bei Eheleuten kein Testament erstellt wurde und dies zu einer Erbschleichersituation im zweiten Erbfall führt. Stirbt der erste Ehepartner, dann lebt der zweite Ehepartner ohne bindendes Ehegattentestament weiter. Wenn der Überlebende lediglich ein Einzeltestament fertigt, sind die Kinder bis zum Erbfall im Ungewissen, ob sie wirklich Erbe werden. Selbst Sekunden vor dem Tod […..]
Weiterlesen >

Erbschleicher und falsch dokumentierte Zahlungen

Im Erbrecht ist immer entscheidend, wer an wen welche Zahlungen zu welchem Zweck erbringt. Ein häufiges Problem ist, dass ein Kind durch einen Elternteil Zahlungen erhält und unklar bleibt, wer für was bezahlt. Ein Erbschleicher kann sich dies zunutze machen, indem er später eine Quittung durch den Zahlenden (das Opfer) erstellen lässt, um den Erb- oder Pflichtteilsanspruch des Kindes zu […..]
Weiterlesen >

Schutz vor Testamentsfälschung des Erbschleichers

Wenn die Familie die Befürchtung hat, dass ein Erbschleicher ein Testament fälschen wird, also den Text oder die Unterschrift nachmacht, dann ist es für einen späteren Rechtsstreit hilfreich, möglichst viele Vergleichsproben für Texte und Unterschriften des späteren Erblassers zu sammeln, also Postkarten, Briefe, unterschriebene Verträge u. ä.. In einem Gerichtsverfahren, in dem es um die Echtheit von Testamentstext und Unterschrift […..]
Weiterlesen >

Erleichterte Erbschleicherei bei Kenntnislosigkeit der Familie

Wenn die Familie keine Kenntnis vom Nachlass hat, ist eine Erbschleicherei viel einfacher. Der Hauptfall in meiner Praxis ist der, dass der Erbschleicher zwar verpflichtet ist, zur Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen ein notarielles Nachlassverzeichnis anfertigen zu lassen. Wenn er dem Notariat aber die hierfür erforderlichen Informationen (in wesentlichen Teilen) verschweigt, ist die geschädigte Familie meist hilflos. Das gilt insbesondere dann, wenn […..]
Weiterlesen >

Nächste Seite »