Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsanwalt erklärt den Sonderfall der Erbschleicherei: Vorsicht bei gesetzlichen Fremdbetreuern

Gesetzliche Fremdbetreuer werden eingesetzt, wenn eine Person aufgrund des Alters, einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr für sich entscheiden kann. Eine solche Person ist natürlich immer anfällig für eine Erbschleicherei. Die meisten Praxisfälle haben einen Konflikt zwischen einem Erbschleicher und einem gesetzlichen Fremdbetreuer zum Inhalt. Letzterer fungiert als Schutzschild. Es gibt aber auch Konstellationen, in denen sich der gesetzliche […..]
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Vom Rechtsanwalt erklärt: Überschneidungspunkte zwischen Betreuungsverfahren und Erbschleicherei

Das Betreuungsverfahren ist für Erbschleicher-Opfer und deren Familien Fluch und Segen zugleich. Einerseits kann eine gesetzliche Betreuung dazu führen, dass ein Erbschleicher in seine Schranken verwiesen und abgeblockt wird. Andererseits ist es aber auch denkbar, dass das Betreuungsverfahren sogar eine Erbschleicherei fördert, in dem ein fehlerhaftes Gutachten erstellt wird, der Erbschleicher zum Betreuer ernannt wird oder das Opfer die Betreuungsanregung […..]
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Vom Rechtsanwalt erklärt: Kontrollbetreuung contra Vorsorgevollmacht – Die berufsmäßige Erbschleicherei des Pflegers

Dem Inhaber eines privaten Pflegedienstes gelingt es, in mindestens drei Fällen ältere Menschen von sich abhängig zu machen. Dies erreicht er, indem er seine pflegerische Tätigkeit und die schlechte gesundheitliche Konstitution der Opfer ausnutzt. Zwei der Opfer sind ältere Damen. Beide sind in den Erbschleicher verliebt und wissen nichts voneinander. Selbst als beide Damen mit der Konkurrentin konfrontiert werden, bleibt […..]
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Thema Erbschleicherei: Kontrollbetreuung contra Vorsorgevollmacht: Die berufsmäßige Erbschleicherei des Pflegers

Dem Inhaber eines privaten Pflegedienstes gelingt es, in mindestens drei Fällen ältere Menschen von sich abhängig zu machen. Dies erreicht er, indem er seine pflegerische Tätigkeit und die schlechte gesundheitliche Konstitution der Opfer ausnutzt. Zwei der Opfer sind ältere Damen. Beide sind in den Erbschleicher verliebt und wissen nichts voneinander. Selbst als beide Damen mit der Konkurrentin konfrontiert werden, bleibt […..]
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Thema Erbschleicherei – Die unwiderrufliche Vorsorgevollmacht

Ein typisches Problem bei Erbschleicher-Fälle ist, dass das Opfer einer nahestehenden Person aus der Familie eine Vorsorgevollmacht gibt und später ein Erbschleicher das Opfer dazu verleitet, diese Vorsorgevollmacht zurückzufordern und ihn selbst zu bevollmächtigten. Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen das Opfer die Vorsorgevollmacht mehrfach ändert und neu ausstellt und zwischen Familie und Erbschleicher „hin und her pendelt“. Im […..]
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Thema Erbschleicherei: Das Einleiten eines Betreuungsverfahrens

Vielfach ist das Erbschleicher-Opfer gesundheitlich angeschlagen und damit im Rechtssinne betreuungsbedürftig (§ 1814 BGB). Gerade deshalb ist er ein leichtes Ziel eines Erbschleichers. Familie und Freundeskreis denken an die Anregung einer gesetzlichen Betreuung. Folgende Verfahrenselemente können bei einer Erbschleicherei bedeutsam sein. Verfahrensschritte: Besuch der Sozialbehörde / des Landratsamts Anhörung des Betroffenen durch das Betreuungsgericht             Gutachterliche Untersuchung hinsichtlich Betreuungsbedürftigkeit Bestellung […..]
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Erbschleicher nutzten häufig Betreuungsverfahren aus

In vielen Fällen wird das Betreuungsverfahren zum Schutz vor einer Erbschleicherei instrumentalisiert. Eine betroffene Familie darf aber nicht davon ausgehen, dass ein Betreuungsverfahren automatisch das Erbschleicher-Problem löst. Denn dafür ist das Betreuungsverfahren nicht ausgelegt. In Betreuungsverfahren findet häufig keine vollständige Beweisaufnahme mit Zeugen, Urkunden und Sachverständigen statt. Wenn das Betreuungsgericht den Vorgang nicht vollständig prüft, besteht das Risiko, dass sich […..]
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Erbschleicherei durch Gestaltung einer Vorsorgevollmacht

Grundsätzlich ist ein Vollmachtgeber gesetzlich vor Vollmachtsmissbrauch geschützt, und zwar sowohl zivil-, als auch strafrechtlich. Es gibt aber Fälle, in denen es dem bevollmächtigten Erbschleicher gelingt, die Vollmacht so abzuändern, dass dieser Schutz wegfällt. Dies wirkt sich dann auch im Erbfall aus, weil die erbende Familie keine Ansprüche gegen den Erbschleicher respektive Bevollmächtigten hat. Solche Klauseln können beispielsweise sein, dass […..]
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Fehler in Vorsorgevollmachten begünstigen Erbschleicherei

Selbst wenn in normalen Zeiten ein älterer Mensch eine Vorsorgevollmacht erstellt hat, schützt ihn das später, wenn es ihm beispielsweise gesundheitlich schlechter geht, nicht vor einer Erbschleicherei. Denn viele Vorsorgevollmachten sind fehlerhaft und damit für den Erbschleicher angreifbar. Solche Fehler können die Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht insgesamt betreffen, aber auch die Widerruflichkeit oder den unzureichenden Inhalt. Damit es später nicht zu […..]
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Im Erbschleicherfall ist eine Wesensveränderungen auch als Indiz für die Testierunfähigkeit zu beachten

Das Argument der Testierunfähigkeit ist ein wesentlicher Gesichtspunkt in Erbschleicher-Prozessen. Vielfach übersehen wird die schleichende Wesensveränderung beim Erblasser, die ein Indiz für die Testierunfähigkeit sein kann. Dabei gibt es einerseits Fälle, in denen der Erblasser anfänglich „völlig normal“ war und sich dann neue Wesensmerkmale eingeschlichen haben, aber auch Sachverhalte, in denen der Erblasser bereits bestimmte prägende Wesenselemente hatte (zum Beispiel […..]
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