Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Homepage wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Betreuung ist nicht gleich Betreuung

Bei Laien ist der Unterschied zwischen einer Betreuung im pflegerischen Sinne und einer Betreuung im Sinne einer rechtlichen Vertretung meistens nicht klar. Gerade Eltern bitten Kinder häufig, dass sie pflegerisch betreut werden. Einige Kinder nutzen dies, um sich eine Vorsorgevollmacht ausstellen zu lassen und plündern das Vermögen der Eltern. Besonders einfach ist dies, wenn das erbschleichende Kind eine zusätzliche Kontovollmacht […..]
Weiterlesen >

Information über Betreuung

Der Betreuer ist generell nicht verpflichtet, Dritte über die Betreuung einer Privatperson zu informieren. Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn ein Einwilligungsvorbehalt genehmigt wurde. Dann ist der Betreute nicht mehr geschäftsfähig und der Betreuer führt die Geschäfte weiter und muss natürlich von der Betreuungsbedürftigkeit informieren.

Betreuung – rechtswidrig – Beschwerdefrist

Wenn sich in einem Betreuungsverfahren herausstellt, dass die Betreuung rechtswidrig war, dann kann der Betreute innerhalb eines Monats (!) einen Antrag nach § 62 I FamFG stellen, um feststellen zu lassen, dass das Gericht ihn in seinen Rechten verletzt hat. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Entscheidung des Gerichts hat. Dies ist immer gegeben, wenn der […..]
Weiterlesen >

Betreuung – rechtswidrig

Die Vergütungsansprüche des beruflichen Betreuers werden durch die Aufhebung der Betreuung nicht berührt. Dies gilt unabhängig davon, ob deren Anordnung von Anfang an rechtmäßig war oder nicht (BGH, 10.10.2012, XII ZB 660/11).

Betreuung – Beschwerderecht – Angehörige

Angehörige können nachträglich nach Aufhebung der Beschwerde und Ableben des Betreuten nicht nach § 62 FamFG bei Gericht feststellen lassen, dass die Betreuung rechtswidrig war. Das Antragsrecht der Angehörigen ergibt sich weder aus § 303 II FamFG noch aus § 62 I FamFG, da danach nur antragsbefugt ist, dessen eigene Rechtswürde betroffen ist und der ein berechtigtes Interesse hat (BGH, […..]
Weiterlesen >

Vorsorgevollmacht in Italien als Schutz vor Erbschleicherei

Eine ausreichende Vorsorgevollmacht kann vor Erbschleicherei schützen. Ein Sonderproblem besteht bei Erbschleicherfällen immer dann, wenn ein Auslandsbezug besteht. Bei einem solchen Auslandsbezug kann die Vorsorgevollmacht als Schutzregelung dadurch ausgehebelt werden, dass die betroffene Person ins Ausland verbracht wird und dort die Vorsorgevollmacht nicht gilt. Es sollte gerade bei einem bestehenden Auslandsbezug (Staatsangehörigkeit, Immobilie im Ausland) geprüft wird, welche dortigen Anforderungen […..]
Weiterlesen >

Betreuer – Vermögensbetreuungspflicht

Der Betreuer unterliegt einer Vermögensbetreuungspflicht im Sinne von § 266 Abs. 1 StGB. Diese Vermögensbetreuungspflicht wirkt auch über den Tod des Betreuten hinaus (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1999, S. 622 und RGSt 45, S. 434, 435). Im Rahmen dieser Untreuehandlungen kann es sein, dass ein Betreuer den Betreuten als undoloses Werkzeug gegen sich selbst einsetzen kann, wenn dieser beispielsweise nicht […..]
Weiterlesen >

Betreuer – Herausgabeanspruch gegen Dritte wegen Unterlagen und Briefe

Allein aus der Tatsache, dass der Betreuer die Vermögenssorge hat, ist er nicht automatisch bevollmächtigt, auch allgemeine Unterlagen oder sonstige Briefe von Dritten zu verlangen. Hierzu gab es eine Entscheidung vom Amtsgericht Halberstadt vom 04.06.2008, Az. 6 C 601/ 07. Nach Auffassung des erkennenden Gerichtsbetrifft der Anspruch auf Auskunft zu „Unterlagen der Klägerin und sonstigen Briefen“ keinen der dem Betreuer […..]
Weiterlesen >

Erbschleicherei – Betreuung

Immer wieder werden der Stiftung Fälle bekannt, bei denen die Erbschleicher mit dem Instrument des Betreuungsantrags der Angehörigen drohen. Der Fall läuft meistens folgendermaßen ab: Der Erbschleicher behauptet entweder der Wahrheit zuwider oder es entspricht der Tatsache, dass ein Angehöriger einen Betreuungsantrag gestellt hat. Ab diesem Zeitpunkt, falls der Angehörige wirklich Betreuungsanträge gestellt hat, ist Tür und Tor frei für […..]
Weiterlesen >

Nächste Seite »
Themen
Alle Themen anzeigen