Bei Laien ist der Unterschied zwischen einer Betreuung im pflegerischen Sinne und einer Betreuung im Sinne einer rechtlichen Vertretung meistens nicht klar. Gerade Eltern bitten Kinder häufig, dass sie pflegerisch betreut werden. Einige Kinder nutzen dies, um sich eine Vorsorgevollmacht ausstellen zu lassen und plündern das Vermögen der Eltern. Besonders einfach ist dies, wenn das erbschleichende Kind eine zusätzliche Kontovollmacht […..]
Weiterlesen >