Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicher und falsch dokumentierte Zahlungen

Im Erbrecht ist immer entscheidend, wer an wen welche Zahlungen zu welchem Zweck erbringt. Ein häufiges Problem ist, dass ein Kind durch einen Elternteil Zahlungen erhält und unklar bleibt, wer für was bezahlt. Ein Erbschleicher kann sich dies zunutze machen, indem er später eine Quittung durch den Zahlenden (das Opfer) erstellen lässt, um den Erb- oder Pflichtteilsanspruch des Kindes zu […..]
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Erbschleicherei und Testierunfähigkeit

Die Testierunfähigkeit wird meistens in einem nachlassgerichtlichen Verfahren untersucht. Leider wird dieses Verfahren vor dem Amtsgericht von vielen Betroffenen selbst bzw. ohne ausreichenden rechtlichen Beistand geführt. Bereits aus diesem Grund gehen viele Verfahren verloren, denn es müssen trotz fehlendem Anwaltszwang formal richtige Anträge gestellt werden. Dieses Problem gilt auch, wenn die rechtliche Vertretung in diesem speziellen Bereich nicht hinreichend qualifiziert […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei trotz Berliner Testament

Die meisten Eheleute erstellen ein sogenanntes Berliner Testament, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die gemeinsamen Kinder als Schlusserben. Meistens gehen die Eheleute davon aus, dass diese Regelung für den überlebenden Teil bindend ist, er also hiervon nicht mehr abweichen kann, mittels neuem Testament oder einer lebzeitigen Schenkung. Diese Bindungswirkung ist aber kein Automatismus und muss konkret […..]
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Vom Rechtsanwalt erklärt: Sittenwidrige Erbschleicherei

Eine aktuelle Rechtsprechungsentwicklung hilft zukünftig in einigen Erbschleicherfällen. Die obergerichtliche Rechtsprechung hat entschieden, dass Testamente zugunsten von gesetzlichen Betreuern sittenwidrig sein können, wenn diese Testamente dadurch entstanden sind, dass der gesetzliche Betreuer als Erbschleicher seine Position ausgenutzt und den gesundheitlich angeschlagenen Betroffenen zur Testamentserstellung verleitet hat. Die Testamentsunwirksamkeit folgt aus § 138 BGB. Dies ist neben der Testierunfähigkeit gemäß § […..]
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Rechtsanwalt rät dazu die Testierunfähigkeit bei Erbschleicherei zu prüfen

Bei Gerichtsverfahren gegenüber Erbschleichern ist ein zentrales Argument die mögliche Testierunfähigkeit des Erblassers. Denn eine solche Testierunfähigkeit ist für den Erbschleicher die Eintrittskarte, um ein für sich positives Testament zu ergaunern. Ob eine Testierunfähigkeit vorliegt, kann nur ein Facharzt für Psychiatrie im Rahmen einer umfassenden gutachterlichen Beurteilung abschließend beantworten. Für Laien kaum vorstellbar ist die Tatsache, dass selbst eine solche […..]
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Thema Erbschleicher: Innerfamiliäre Allianz gegen Erbschleicher

Bei einer Erbschleicherei gibt es nicht immer nur eine enterbte Person, sondern natürlich gibt es Konstellationen, in denen es unterschiedliche Opfer mit differenten Schadenpositionen geben kann. So ist es denkbar, dass aus der Familie oder dem Umfeld ein Erbe herausgenommen wird, dann eine andere Person ein Vermächtnis verliert und der dritten Person das Bezugsrecht auf die Lebensversicherung entzogen wird. Diese […..]
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Neue Rechtsprechnung bei Erbschleicherei: Lebzeitige Ermittlung der Testierfähigkeit als Angriff gegen den Erbschleicher?

In einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 27.01.1997 zum Aktenzeichen 20 W 21/97 hatte ein Bruder, der durch ein Testament enterbt war, im Wege der Beweissicherung ein Gutachten zur Testierfähigkeit seines Geschwisterteils einholen wollen. Der Antrag des Bruders vor dem Nachlassgericht im Wege der Beweissicherung ein Gutachten zur Testierfähigkeit des noch lebenden Bruders einzuholen, wurde abgelehnt. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied, […..]
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Rechtsanwalt rät im Erbschleicherfall zu einem Privatgutachten zur Testierunfähigkeit

Im Rechtsstreit ist die Erstellung eines Gerichtsgutachtens zur Geschäfts- bzw. Testierunfähigkeit die Zielvorgabe. Für ein vorgelagertes zusätzliches Privatgutachten kann es in diesem Zusammenhang gut Gründe geben: Das Prozessrisiko lässt sich besser einschätzen. Die medizinischen Informationen werden für das Gericht besser verwertbar zusammengestellt. Der Gerichtsgutachter muss das Privatgutachten in seiner Beurteilung berücksichtigen. Diese Maßnahme ist aber mit Vor- und Nachteilen verknüpft. […..]
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Thema Erbschleicherei: Ärztliche Dokumente und medizinische Informationen

Bei der Frage der Geschäfts- und Testierunfähigkeit ist ein Angriff gegen den Erbschleicher meist nur sinnvoll, wenn der Gesundheitszustand des Opfers im Streitfall nachvollziehbar dargestellt werden kann. Hierfür sind vor allem folgende Unterlagen notwendig: hausärztliche Unterlagen,             Informationen der Krankenkasse,             Pflegeberichte bzw. Dokumentation der Pflege,             MDK-Gutachten, fachärztliche Unterlagen (beispielsweise bei einer neurologischen oder psychiatrischen Behandlung, aber auch bei […..]
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Thema Erbschleicher: Fehlerhafte Gutachten zur Testierfähigkeit

Die Praxis zeigt, dass in einer Vielzahl von Gerichtsverfahren, in denen die Frage der Testierfähigkeit eines Erbschleicher-Opfers streitig ist und ein Gerichtsgutachten erstellt wird, dieses Gutachten fehlerhaft ist. Dies wirkt sich unmittelbar auf den Ausgang des Prozesses aus. Die Fehlerhaftigkeit des Gutachtens kann unterschiedliche Gründen haben, insbesondere dass (1) dem Gerichtsgutachter nicht alle maßgeblichen Unterlagen vorliegen, (2) das Gericht den […..]
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