Ein Praxisproblem ist, dass vielfach zwar inzwischen bekannt ist, dass eine Testierunfähigkeit durch die Demenz als psychiatrische Grunderkrankung ausgelöst werden kann, es besteht aber immer noch erhebliches Unwissen darüber, dass es auch eine Vielzahl von anderen psychiatrischen Grunderkrankungen gibt, die ebenso eine Testierunfähigkeit begründen können. Durchsetzen lässt sich dies im Nachlassverfahren nur mit erhöhtem Argumentationsaufwand, da (1) diese weiteren psychiatrischen […..]
Weiterlesen >