Die Praxis zeigt, dass in einer Vielzahl von Gerichtsverfahren, in denen die Frage der Testierfähigkeit eines Erbschleicher-Opfers streitig ist und ein Gerichtsgutachten erstellt wird, dieses Gutachten fehlerhaft ist. Dies wirkt sich unmittelbar auf den Ausgang des Prozesses aus. Die Fehlerhaftigkeit des Gutachtens kann unterschiedliche Gründen haben, insbesondere dass (1) dem Gerichtsgutachter nicht alle maßgeblichen Unterlagen vorliegen, (2) das Gericht den […..]
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