Ein Ergänzungspfleger wird durch das Familiengericht eingesetzt, wenn ein minderjähriges Kind eine neutrale Interessenvertretung, insbesondere im Erbfall benötigt. Dieses Institut ist bedeutsam und darf nicht unterschätzt werden, weil es auch die „unerwartete“ Situation gibt, dass es zu einer Erbschleicherei durch einen Elternteil zum Nachteil eines Kindes kommen kann. Ich bearbeite mehrere Fälle in der Praxis, in denen ein Elternteil verstirbt, das minderjährige Kind zwar erbberechtigt ist, aber das überlebende Elternteil für das minderjährige Kind nachteilige Erklärungen abgibt bzw. es vermögensmäßig schädigt, beispielsweise, indem der Nachlass für das Kind nicht dauerhaft gesichert wird. Ein Ergänzungspfleger kann dieses Risiko minimieren.“
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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