Wenn eine Erbschleicherin das Näheverhältnis zu einem älteren Mann sucht, wird sie häufig versuchen, eine rechtlich-familiäre Bindung zu erreichen, um gesetzliche Erbin und damit Pflichtteilsberechtigte zu werden und die steuerlichen Freibeträge des § 16 ErbStG nutzen zu können. Dabei kann im Einzelfall die kuriose Situation entstehen, dass zwischen der Erbschleicherin und dem männlichen Opfer unklar bleibt, ob sie eher wie eine Tochter oder eine Geliebte behandelt wird. Der Autor kennt Fälle, in denen beispielsweise die Erbschleicherin adoptiert worden ist, aber zu dem Opfer eine Liebesbeziehung aufrechterhalten hat.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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