Die interessante Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 04.07.1990 zur Frage der Sittenwidrigkeit der Annahme wertvoller Schenkungen von hoch betagten Menschen enthält auch Hinweise, dass die Persönlichkeitsstruktur des Erblassers bei der Frage der Wirksamkeit der Schenkungen entscheidend sein kann. Insbesondere falls der Erblasser zum Beispiel aus Krankheitsgründen so schwach ist, dass er sich dem ständigen Drängen und Verlangen nicht mehr entziehen kann […..]
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