Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Homepage wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Familienangehörigen werden oft durch versteckte Geschenke zugunsten eines Erbschleichers geschädigt

Im Erbfall gelingt es geschädigten Familienangehörigen vielfach, gegenüber einem Erbschleicher Auskunftsansprüche geltend zu machen, mit dem Ziel, dass Schenkungen des Opfers an den Erbschleicher aufgedeckt werden. Inzwischen sind Erbschleicher manchmal so geschickt, dass der Schenkungsvorgang dadurch verschleiert wird, dass die Schenkung nicht mehr an den Erbschleicher selbst, sondern an dessen Familienangehörigen erfolgt (auch unter Ausnutzen des jeweils gesonderten Steuerfreibetrags von […..]
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Schenkung – unwirksam – Psychoterror

Die interessante Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 04.07.1990 zur Frage der Sittenwidrigkeit der Annahme wertvoller Schenkungen von hoch betagten Menschen enthält auch Hinweise, dass die Persönlichkeitsstruktur des Erblassers bei der Frage der Wirksamkeit der Schenkungen entscheidend sein kann. Insbesondere falls der Erblasser zum Beispiel aus Krankheitsgründen so schwach ist, dass er sich dem ständigen Drängen und Verlangen nicht mehr entziehen kann […..]
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Was tun bei Erbschleicherei?

Selbst eine gute Vorsorge im Rahmen einer Standardrechtsberatung schützt häufig nicht vor einer Erbschleicherei. Typischerweise denken insbesondere Eheleute, sich mit einem Ehegattentestamet (meist „Berliner Testament“) abzusichern und den überlebenden Partner zu binden. Tatsächlich darf dieser kein neues Testament mehr erstellen. Lebzeitig kann er aber dennoch in Grenzen frei verfügen. Häufig erlebt der Autor als Rechtsexperte in diesem Bereich Fälle, in […..]
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Innerfamiliäre Erbschleicherei

Auch wenn in vielen Fällen Erbschleicherei durch außenstehende Dritte erfolgt, gibt es auch im innerfamiliären Kreis viele Erbschleichersituation. Am häufigsten sind sicherlich die Konfliktsituationen zwischen mehreren Kindern oder dem Lebensgefährten / der Lebensgefährtin und den Kindern aus einer früheren Beziehung / Ehe. Es ist aber auch mit atypischen Fällen zu rechnen. In einem mitgeteilten Fall sorgte der erwachsene Sohn für […..]
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Schenkungserbschleicher

In Deutschland kaum bearbeitet worden ist bisher das Gebiet der Schenkungserbschleicher. Dies sind Erbschleicher, die schon zu Lebzeiten mit dem Herausreißen des Vermögens bei den Erblassern beginnen, indem sie durch unzulässige Beeinflussung –Schlechtmachen von Angehörigen, Vorgaukeln von Hilfe, Bewunderung oder der Fähigkeit, ständig zuzuhören- sich große Schenkungen machen lassen. Die Erbschleicherei fängt also schon zu Lebzeiten an, was vielfach in […..]
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