Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Thema Erbschleicher: Vorsicht bei von Laien erstellten Ehegattentestamenten

Kinder vertrauen in vielen Fällen darauf, dass die Ehegattentestamente ihrer Eltern Bestand haben. Die typische Regelung dabei ist, dass im ersten Erbfall der Ehegatte erbt und im zweiten Erbfall erben die Kinder. Die Kinder machen den Pflichtteil im ersten Erbfall nicht geltend, weil sie das überlebende Elternteil in der Liquidität nicht beeinträchtigen wollen und sie auf das sichere Erbe im […..]
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Vom Rechtsanwalt beantwortet – Thema Erbschleicherei: Pflegeperson contra Nachbar

Ein typischer Erbschleicher-Konflikt spielt sich bei allein stehenden Erbschleicher-Opfern zwischen Pflegeperson und Nachbar ab. Dabei gibt es in der Praxis des Autors durchaus beide Varianten, und zwar, dass die Pflegeperson ein Erbschleicher ist und der Nachbar als Schutzschild gegen die Beeinflussung, andererseits den umgekehrten Fall. Erstaunlich ist, dass sich selbst Nachbarn, die zuvor überhaupt keinen oder nur einen schlechten Kontakt […..]
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Rechtsgutachten für Erbschleicher-Prozesse sind immer wieder ausschlaggebend

In unterschiedlichsten Konstellationen ist eine rechtliche Hilfestellung bei Erbschleicher-Prozessen notwendig. Wir unterstützen Sie nicht nur im Rahmen einer gerichtlichen Vertretung, sondern auch im Rahmen einer begleitenden Beratung, wenn Sie bereits rechtsanwaltlich im Erbschleicher-Prozess vertreten sind. Wir beraten Sie auf Wunsch intern oder auch gerne in Zusammenarbeit mit Ihrer rechtsanwaltlichen Vertretung. Ein Kern dieser Beratung ist die Überprüfung von gerichtlichen Sachverständigengutachten […..]
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Erbschleicherei kann auch in der Vermögenslosigkeit enden

Bei allen Diskussionen um die rechtlichen Möglichkeiten gegen Erbschleicher vorzugehen, darf nicht übersehen werden, dass ein Problem sein kann, dass nach einem jahrelangen Rechtsstreit der Erbschleicher kein Vermögen mehr hat, er selbst verstirbt oder ins Ausland verzieht. In diesen Fällen besteht das Risiko, dass man zwar Recht bekommt, aber das Recht wirtschaftlich nutzlos ist oder es keine Vollstreckungsmöglichkeit gibt. Natürlich […..]
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Der Rechtsanwalt empfiehlt bei Erbschleicherei auf den richtigen Rechtsweg zu achten

In Erbschleicherfällen gibt es unterschiedliche Berührungspunkte mit Behörden und Gerichten. Rechtliche Laien verlieren vielfach den Überblick. Vier wichtige Stationen sind:   Betreuungsgericht / Betreuungsbehörde: Zu Lebzeiten der Erbschleicheropfers kann ein gesetzliches Betreuungsverfahren als Schutzmaßnahme erforderlich sein. Strafgericht / Staatsanwaltschaft / Polizei: Bei Straftaten des Erbschleichers muss über eine Strafanzeige nachgedacht werden. Nachlassgericht: Dieses Gericht entscheidet primär über Erbscheinanträge und damit […..]
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