Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Langjährige Erbschleicherei durch Vermögensverschiebung

Viele bekannte Erbschleicher-Fälle betreffen die letzten Jahre des Opfers vor dem Erbfall. In einen persönlichen oder gesundheitlichen Notsituation greift ein Erbschleicher in das Leben des Opfers ein. Dies ist aber nicht immer so. Es gibt auch Konstellationen (mein Hauptbeispiel sind Eheleute in zweiter Ehe), in denen über mehrere Jahre oder gar Jahrzehnte eine systematische Erbschleicherei stattfindet. So kann es sein, […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei innerhalb „Liebesbeziehung“

Ist man verliebt, vertraut man dem geliebten Menschen „blind“. Insbesondere, wenn ein Mensch lange auf einen Partner / eine Partnerin gewartet hat und die Beziehung als „letzte“ Chance beispielsweise auf eine Nähebeziehung im Alter oder auf ein gemeinsames Kind sieht, drohen irrationale Entscheidungen. Es gibt immer wieder Fälle, in denen der andere Teil dies ausnutzt und den von Liebe Abhängigen […..]
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Erbschleicherei und Erbunwürdigkeit

Viele rechtliche Laien denken bei Verfehlungen eines Erbschleichers an die Möglichkeit, dass eine Erbunwürdigkeit den Erbfall löst. Dabei wird die Reichweite dieses Vorwurfs leider falsch eingeschätzt. Tatsächlich ist der Anwendungsbereich der Erbunwürdigkeit sehr eng und auf ganz gravierende Sachverhalte (Beispiel Tötung des Erblassers) beschränkt. Solche Sachverhalte lassen sich in der Praxis nur selten nachweisen. Deshalb ist der Vorwurf der Erbunwürdigkeit […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei mit Vorsorgevollmacht

Es gibt effektive Mittel, eine Erbschleicherei, die mithilfe einer Vorsorgevollmacht durchgeführt wird, zu bekämpfen. Eine bedeutsame Maßnahme ist die Kontrollbetreuung, die jede Person beim zuständigen Betreuungsgericht anregen kann. Das Betreuungsgericht prüft bei einer solchen Anregung, ob Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der Vollmacht-Ausübung bestehen und die bevollmächtigte Person den Bevollmächtigten noch kontrollieren kann. Ist das Opfer insbesondere aus gesundheitlichen Gründen hierzu […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei durch häuslicher Gewalt

Auch wenn es für viele von uns nicht vorstellbar ist. Es gibt eine Vielzahl von familiären Strukturen, in denen Gewalt an der Tagesordnung ist. In einem aktuellen Fall berichtet ein Verwandter, dass er gesehen hat, wie der Ehemann die Ehefrau über Jahrzehnte heftig geschlagen und unterdrückt hat. Als sie dann gesundheitlich durch einen Schlaganfall beeinträchtigt war, fürchtete der Ehemann, dass […..]
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Rechtsanwalt wanrt vor Erbschleicherei durch Einfluss des erbschleichenden „Freundeskreises“

In vielen Fallbeispielen wird der Eindruck vermittelt, dass der „Freundeskreis“ eine Schutzfunktion für das Erbschleicher-Opfer hat. Es kann aber auch umgekehrt sein und als Freunde eingeschätzte Personen entpuppen sich als Erbschleicher. Das Problem ist, dass Behörden und Gerichte hierfür kaum sensibilisiert sind und die Erbschleicher-Motivation nicht erkennen und die Aussagen aus dem Freundeskreis als wahr unterstellen, obwohl diese Aussagen aus […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei von Berufsträgern, wie dem Testamentsvollstrecker

Das Einsetzen einer Testamentsvollstreckung ist häufig sinnvoll. Allerdings gibt es auch in diesem Berufsbereich schwarze Schafe, die den Nachlass schädigen und sich somit als Erbschleicherei verwirklichen. Das beginnt bereits damit, dass einem Opfer und späteren Erblasser suggeriert wird, er müsse einen Testamentsvollstrecker einsetzen. Der Erbschleicher lässt sich in dieses Amt einsetzen und über eine Vergütung wird nicht  gesprochen. Ich erlebe […..]
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh schildert Musterfälle der Erbschleicherei – „Heute mal verkehrt herum“

Meine tägliche Praxis im Kampf gegen Erbschleicherei offenbart eine Fülle an Konstellationen, in denen sich Kinder als Erbschleicher gegenüber ihren Eltern profilieren, beispielsweise zum Nachteil der Geschwister, anderer Verwandter (dem Patenkind u. a.) oder sogar dem verbleibenden Elternteil. Typische Sachverhalte sind: der Missbrauch einer eingeräumten Vorsorgevollmacht, das Erzielen tatsächlicher wirtschaftlicher Vorteile (kostenfreies Wohnen im Elternhaus), die rechtswidrige Entnahme von Vermögensgegenständen […..]
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Erbschleicherei und widerstreitende medizinische Informationen

Insbesondere mit Blick auf die für den Erbfall relevante Testierfähigkeit und dem hieraus resultierenden Argument gegen Erbschleicher ist die Praxis zumeist komplexer als erwartet. Denn es gibt häufig nicht den „einfachen und klaren“ Fall, in dem eine Testierunfähigkeit deutlich hervortritt, sondern in vielen Fällen gibt es widerstreitende medizinische Informationen. Dies erschwert den Kampf gegen Erbschleicher. Der Autor prüft in zahlreichen […..]
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Vom Rechtsanwalt erklärt: Sittenwidrige Erbschleicherei

Eine aktuelle Rechtsprechungsentwicklung hilft zukünftig in einigen Erbschleicherfällen. Die obergerichtliche Rechtsprechung hat entschieden, dass Testamente zugunsten von gesetzlichen Betreuern sittenwidrig sein können, wenn diese Testamente dadurch entstanden sind, dass der gesetzliche Betreuer als Erbschleicher seine Position ausgenutzt und den gesundheitlich angeschlagenen Betroffenen zur Testamentserstellung verleitet hat. Die Testamentsunwirksamkeit folgt aus § 138 BGB. Dies ist neben der Testierunfähigkeit gemäß § […..]
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