Ist man verliebt, vertraut man dem geliebten Menschen „blind“. Insbesondere, wenn ein Mensch lange auf einen Partner / eine Partnerin gewartet hat und die Beziehung als „letzte“ Chance beispielsweise auf eine Nähebeziehung im Alter oder auf ein gemeinsames Kind sieht, drohen irrationale Entscheidungen.
Es gibt immer wieder Fälle, in denen der andere Teil dies ausnutzt und den von Liebe Abhängigen schädigt, beispielsweise, indem er ihn zur Heirat und einem Testament oder lebzeitigen Vermögensübertragung drängt und die Liebesbeziehung als Druckmittel einsetzt.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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