Ein klassisches Erbschleicher-Thema ist die Erbschleicherei zwischen Geschwistern. Besonders häufig geschieht diese Erbschleicherei durch disquotale Schenkungen.
Das heißt, dass es einem Kind gelingt, die Eltern zu einer Schenkung zu bringen und diese Schenkung wird dann, ggf. im Rahmen einer notariellen Urkunde, so ausgestaltet, dass das Kind keine Ausgleichsansprüche hat.
Dies führt im Extremfall dazu, dass die Eltern die wesentlichen Vermögensteile wegschenken und das andere Kind letztlich als Opfer nichts mehr erbt und auch gegen das erbschleichende Geschwisterteil nicht mehr vorgehen kann.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.
Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
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