Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsanwalt warnt: Erbschleicherei und Pflegevereinbarung

Erbschleichern gelingt es immer wieder, sich Vermögenswerte mittels einer Pflegevereinbarung zu erschleichen. Nichtsahnenden älteren Menschen wird vorgegaukelt, dass sie mit einer solchen privatschriftlichen Erklärung ihre Pflege und Versorgung im Alter absichern. Meist verstehen diese Menschen den Text der Vereinbarung nicht richtig, insbesondere, wenn der Text kleingedruckt, umfangreich und juristisch verfasst ist. Manchmal geben die Opfer die gesamten rechtlichen und finanziellen […..]
Weiterlesen >

Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicher-Tricks

Erbschleicher versuchen immer wieder, bestehende Testamente kaputt zu machen. Das gelingt beispielsweise, indem diese Testament vernichtet werden oder mit Mängeln versehen werden, die zu einer Formunwirksamkeit führen können. Ein Beispiel ist, dass der Erbschleicher einzelne Begriffe im Testament selbst ändert oder durchstreicht. Das kann zu einer Formunwirksamkeit führen. Aktuell hat beispielsweise das OLG München zum AZ. 33 Wx 329/23 entschieden, […..]
Weiterlesen >

Aktueller Erbschleicherfall: Erbschleicherei durch Vermögenssteigerung

In einem aktuellen Fall ist meine Mandantschaft damit konfrontiert, dass ein Erbschleicher einen Ersatzanspruch gegen die Erbengemeinschaft stellt, verbunden mit dem Argument, dass er Ersatzansprüche im Verhältnis zum Erblasser daraus herleitet, dass er dessen Vermögen durch Umbaumaßnahmen an der Erblasser-Immobilie gesteigert hat. Der Erbschleicher hat sich die Wertsteigerung und den Ersatzanspruch schriftlich quittieren lassen, ohne dass die Erbengemeinschaft das Gegenteil […..]
Weiterlesen >

Rechtsanwalt warnt vor dem Fall der Erbschleicherei nach dem Erbfall zwischen Miterben

Erbschleicherei ist nicht nur ein Tatbestand, der sich vor dem Erbfall abspielt, sondern es gibt auch Fälle, in denen sich Erbschleicherei viele Jahre nach dem Tod perpetuiert. Es kann beispielsweise die Konstellation geben, in der ein Miterbe tatsächlichen Zugriff auf die Nachlassimmobilie hat und diese über Jahre hinweg nutzt, ohne dass der andere Miterbe eine Zugriffsmöglichkeit erhält. Dies kann der […..]
Weiterlesen >

Rechtsanwalt hilft Opfern von Erbschleicherei – Vorsicht vor zu langem Warten

Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen die Familie zwar zu Lebzeiten ein gesundheitliches Risiko in der Person der betroffenen Person bemerkt und es sogar zulässt, dass ein bisher Außenstehender die Kontrolle über diese beeinträchtigte Person übernimmt. Diese Passivität der Familie kann unterschiedliche Gründe haben:   Man hat keine Zeit. Man ist nicht vor Ort. Man vertraut gutgläubig der außenstehenden […..]
Weiterlesen >

Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei – zu Lebzeiten vorhersehbar

Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen eine Erbschleicherei bereits erwartbar, aber kaum verhinderbar ist. Diese Fälle gibt es immer wieder, wenn eine Person mehrere Kinder hat, eines dieser Kinder „missraten“ ist, aber die anderen Kinder von diesem Kind leicht beeinflusst werden können. Selbst wenn also die Person ein sorgfältiges Testament erstellt und das „missratene“ Kind auf den Pflichtteil setzt, […..]
Weiterlesen >

Verschwiegene Zuwendungen durch Erbschleicher

Ein klassisches Erbschleicher-Thema in der Konstellationen, dass Geschwister erben und ein Geschwisterteil sich als Erbschleicher herausstellt, ist das Verschweigen von Zuwendungen durch den Geschwisterteil. Das Problem stellt sich natürlich nicht, wenn ein Gesellschaftsanteil oder eine Immobilie geschenkt wird, aber umso häufiger, wenn die Eltern Geldbeträge schenken. Denn dies ist Jahre später im Erbfall kaum nachweisbar. Im typischen Fall „überzeugt“ das […..]
Weiterlesen >

Rechtsanwalt warnt vor Testamentsfälschung durch Erbschleicher

Die Echtheit von Testamenten ist in Erbschleicher-Prozessen immer wieder ein bedeutsames Thema. Das OLG München hat in einer Entscheidung vom 12.08.2024 zum AZ. 33 Wx 294/23 e wichtige Ansatzpunkte für eine Argumentation geliefert. Gemäß der gerichtlichen Aussage gibt es keine Vermutung, dass ein Testament, das den Namen des Erblassers trägt, auch von diesem herrührt. Das heißt, dass grundsätzlich jedes handschriftliche […..]
Weiterlesen >

Erbschleicherei und Testamentsvollstreckung

Erbschleicher nutzen in einigen Fällen die Möglichkeit, sich testamentarisch als Testamentsvollstrecker einsetzen zu lassen und bereichern sich im Rahmen des Amts. Das OLG Celle hat mit Entscheidung vom 22.07.2024 zum AZ. 6 U 49/23 entschieden, dass ein Testamentsvollstrecker, der sein Amt auf Basis eines Testaments ausübt und er davon ausgehen muss, dass das Testament wegen einer Testierunfähigkeit des Erblassers unwirksam […..]
Weiterlesen >

Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicher und gefälschten Testamenten

In Erbschleicher-Prozessen gibt es immer wieder das Thema, wie die Fälschung eines Testaments nachgewiesen werden kann. Auf folgende Gesichtspunkte kommt es dabei vor allem an:   Es muss ggf. bereits privatgutachterlich das Schriftbild des Testaments untersucht werden. Wir empfehlen geeignete Gutachter. Ist ein Erbstreit mit dem Erbschleicher zu erwarten, empfehlen wir, dass bereits frühzeitig Vergleichsschriftstücke des Erblassers gesammelt werden, damit […..]
Weiterlesen >

« Vorherige SeiteNächste Seite »