Viele bekannte Erbschleicher-Fälle betreffen die letzten Jahre des Opfers vor dem Erbfall. In einen persönlichen oder gesundheitlichen Notsituation greift ein Erbschleicher in das Leben des Opfers ein. Dies ist aber nicht immer so.
Es gibt auch Konstellationen (mein Hauptbeispiel sind Eheleute in zweiter Ehe), in denen über mehrere Jahre oder gar Jahrzehnte eine systematische Erbschleicherei stattfindet.
So kann es sein, dass das Erbschleicheropfer mit Kindern aus erster Ehe vermögend ist und dann nochmals heiratet. Die Ehefrau entpuppt sich als Erbschleicherin und beginnt nach der Heirat, systematisch das Vermögen auf sich zu übertragen.
Das geschieht, indem das Geld des Opfers und Ehemannes auf ein gemeinsames Konto oder sogar direkt auf ein Konto der Ehefrau fließt. Es gibt auch Fälle, in denen die Ehefrau Geld verwendet, um sich eine Immobilie zu kaufen. In diesen Konstellationen ist es für die Kinder im Erbfall schwer, die Vermögensverschiebungen zu belegen. Die Banken haben häufig keine Informationen mehr.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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