Es gibt effektive Mittel, eine Erbschleicherei, die mithilfe einer Vorsorgevollmacht durchgeführt wird, zu bekämpfen. Eine bedeutsame Maßnahme ist die Kontrollbetreuung, die jede Person beim zuständigen Betreuungsgericht anregen kann.
Das Betreuungsgericht prüft bei einer solchen Anregung, ob Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der Vollmacht-Ausübung bestehen und die bevollmächtigte Person den Bevollmächtigten noch kontrollieren kann.
Ist das Opfer insbesondere aus gesundheitlichen Gründen hierzu nicht mehr in der Lage, setzt das Betreuungsgericht einen neutralen Dritten als Kontrollbetreuer ein, der dem Erbschleicher seine Grenzen aufzeigt.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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