Rechtsanwalt berichtet vom Fall der Erbschleicherei bei Schwerhörigkeit

Im Alter leidet ein hoher Prozentsatz der Menschen an einer Schwerhörigkeit. Das Problem dabei ist, dass viele der Betroffenen den Weg zum Arzt bzw. Fachhandel scheuen, sodass die Schwerhörigkeit weder ärztlich erfasst noch durch ein Hörgerät abgemildert wird. Selbst wenn ein Hörgerät verschrieben ist, heißt das nicht, dass die betroffene Person das Hörgerät trägt.

Für Außenstehende ist es schwierig zu beurteilen, ob das Gegenüber das Gespräch tatsächlich akustisch versteht oder nicht, wenn der Betroffene das Nicht-Hören geschickt durch Floskeln und Nicken tarnt.

Dann haben Erbschleicher leichtes Spiel, weil auch die Schwerhörigkeit die Betroffenen abhängig macht von einer einflussnehmenden Person und das Erbschleicher-Opfer aufgrund der Schwerhörigkeit viel leichter zu nachteiligen Regelungen gebracht werden kann. Im Erbfall erschwert diese gesundheitliche Einschränkung deutlich die Prüfung beispielsweise einer Testierunfähigkeit.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Sie können uns entweder mit dem unten angefügten Kontaktformular erreichen oder uns unter 089/44 232 990 anrufen oder per E-Mail  muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.rechtsanwalt-thieler.de 

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